Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 31. Juli 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4213 6. Wahlperiode 03.08.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Abrechnung bei den Jugend- und Schulsozialarbeitern nach ISAP-iDE und ANTWORT der Landesregierung 1. Seit wann ist die Verwendung des Programms ISAP-iDE für welchen Personenkreis von Jugend- und Schulsozialarbeitern in MecklenburgVorpommern verpflichtend anzuwenden? Die Verwendung des Programms ISAP-iDE ist für alle ESF-mitfinanzierten Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit seit dem 1. Januar 2015 zum Nachweis der Pauschalen verpflichtend anzuwenden. Bereits in der alten Förderperiode 2008 - 2014 musste ISAP-iDE für das Monitoring genutzt werden. 2. Vor welchem Hintergrund wurde die Verwendung des Programms eingeführt? Das Programm ISAP-iDE ist das für den Europäischen Sozialfonds des Landes MecklenburgVorpommern zu verwendende einheitliche Informations- und Datenerfassungsprogramm. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Drucksache 6/4213 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Ist die Verwendung des Programms bei der Abrechnung der entsprechenden Mittel vom Fördermittelgeber zwingend vorgegeben? Ja. 4. Von welchem zeitlichen Mehraufwand geht die Landesregierung hinsichtlich der Verwendung und Abrechnung der Tätigkeit der Jugendund Schulsozialarbeit bei den Fachkräften, den Trägern der Jugendund Schulsozialarbeit und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe aus? Die Landesregierung geht davon aus, dass es nicht zu einem zeitlichen Mehraufwand kommt. 5. Wie wird dieser zeitliche Mehraufwand bzw. Verwaltungsmehraufwand ausgeglichen? Entfällt (siehe Antwort zu Frage 4). 6. Wie und in welchem Umfang wurden die Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit bei der Verwendung dieses Programms geschult? a) Wie wird sichergestellt, dass die Fachkräfte die ihre Tätigkeit im Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit beginnen, im Umgang mit diesem Programm geschult werden? b) Wie wird dem Personenkreis, der ISAP-iDE anwendet, Änderungen /Umstellungen des Programms mitgeteilt? c) Gibt es eine aktuelle, praxisnahe Anwendungsanleitung für die betreffenden Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit im Umgang mit dem Programm? Zu 6, a) bis c) Alle Fachkräfte der Jugend-und Schulsozialarbeit sowie deren Träger wurden Anfang Januar in einer jeweils eintägigen Einführungsveranstaltung geschult. Nach Kenntnis der Landesregierung haben an diesen Veranstaltungen über 670 Fachkräfte und Träger teilgenommen. Darüber hinaus ist sichergestellt, dass die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Träger und Fachkräfte auf diese neuen Systeme und Programme eingehend und umfänglich vorbereiten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4213 3 Das Programm ISAP-iDE im Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit wurde allen Fachkräften und Trägern umfänglich erklärt. Dementsprechende Erläuterungen sind auf den Programmseiten von ISAP-iDE allen Interessierten und Nutzern zugänglich. Außerdem findet durch die zuständige Bewilligungsbehörde projektbegleitend eine intensive Beratung der Landkreise und kreisfreien Städte auch zu Fragen der technischen Umsetzung statt; für aktuelle und praxisnahe Anwendung sowie für die Anleitung der Fachkräfte bei Programmänderungen oder Umstellungen sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe verantwortlich. 7. Welche Probleme haben die Jugend- und Schulsozialarbeiter in den Jahresberichten 2011 bis 2014 in Bezug auf ihre Tätigkeit, der Abrechnung der Fördermittel etc. genannt? Jahresberichte der Fachkräfte der Jugendsozialarbeit sind dem Land nicht bekannt und werden zudem ausschließlich im Wirkungskreis der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ausgewertet. In den jährlichen Online-Berichten der Fachkräfte der Schulsozialarbeit gaben diese für die Jahre 2011 bis 2014 einen Aufwand für Dokumentation und Verwaltung von acht bis neun Prozent ihrer Gesamtarbeitszeit an. 8. Wie viele Personen im Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales bzw. im Landesamt für Gesundheit und Soziales sind mit der Abrechnung/Kontrolle der Fördermittel, die durch ISAP-iDE nachgewiesen werden, seit 2011 beschäftigt (bitte nach Jahren für beide Institutionen getrennt darstellen)? Im Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales waren im Jahr 2011 eine Person und in den Jahren 2012 bis 2014 je zwei Personen mit der Förderung, Abrechnung und Kontrolle der ESF-Förderung in der Jugend-und Schulsozialarbeit betraut. Im Landesamt für Gesundheit und Soziales sind für den Förderzeitraum 2011 bis 2013 seit 2015 zwei Prüfer/Prüferinnen vollumfänglich und für das Förderjahr 2014 fünf Prüfer/Prüferinnen mit einem Beschäftigungsumfang von circa 2,75 Vollbeschäftigteneinheiten (VBE) eingesetzt. Für den Förderzeitraum ab 2015 kann noch keine abschließende Einschätzung des Personalaufwandes vorgenommen werden. Gegenwärtig sind Prüfer/Prüferinnen mit einem Beschäftigungsumfang von 2,0 VBE für beide Förderbereiche eingeplant. Drucksache 6/4213 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 9. Ist es richtig, dass für Stellen der Jugend- und Schulsozialarbeit die Förderung entfällt, wenn diese mehr als 240 Stunden im Jahr (bei einer Vollzeitstelle), erkrankt sind? a) Was ist der Grund für diese Regelung? b) Auf wie viele Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit traf diese Regelung seit 2011 zu (bitte jährlich getrennt nach Jugendund Schulsozialarbeit darstellen)? Nein, die Förderung entfällt in diesem Fall nicht. 10. Inwiefern wurde das Programm ISAP-iDE auf datenschutzrechtliche Konformität geprüft? Die Erhebung der für die Gehaltsabrechnung der Jugend- und Schulsozialarbeiter relevanten Daten in ISAP-iDE erfolgt auf der Grundlage einer datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung . Diese datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung wurde mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz abgestimmt.