Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 31. Juli 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4216 6. Wahlperiode 03.08.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Helmut Holter, Fraktion DIE LINKE Garantiefonds im Schiffbau und ANTWORT der Landesregierung Am 8./9. Juni 2015 fand das Branchenforum „Schiffbau und Meerestechnik “ im Bundeswirtschaftsministerium statt. Als Diskussionsgrundlage wurde eine umfangreiche Zusammenstellung verschiedener Handlungsempfehlungen veröffentlicht. Die nachfolgenden Fragen beziehen sich auf die vorgelegten Handlungsempfehlungen zum Thema Finanzierung . 1. Welche Schlussfolgerungen zur Verbesserung der Lage der maritimen Industrie hat die Landesregierung, bezogen auf das eigene politische Agieren, gezogen? Die Landesregierung ist derzeit dabei, die Handlungsempfehlungen auf ihre Anwendbarkeit zur Verbesserung der Lage der hiesigen maritimen Industrie zu prüfen. 2. Wie bewertet die Landesregierung im Einzelnen die vorgelegten Forderungen? Die Handlungsempfehlungen sind nicht abschließend oder endgültig und werden in erster Linie als Diskussionsgrundlage verstanden. Drucksache 6/4216 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Erstellung des Papiers nur koordiniert; die Inhalte spiegeln nicht die Haltung des Bundesministeriums oder der Bundesregierung wider. Zu den Handlungsempfehlungen aus Sicht der Landesregierung im Einzelnen: a) Wettbewerbsgerechte Ausgestaltung und flexible Handhabung des HERMES-Instrumentariums : Die in der Zusammenstellung der Handlungsempfehlungen skizzierten Lösungsansätze hinsichtlich des HERMES-Instrumentariums bewertet die Landesregierung positiv. b) Einrichtung eines Garantiefonds zur haftungsmäßigen Absicherung von Werftavalen und Bauzeitfinanzierungen: Siehe Antworten zu den Fragen 3 bis 5. c) Anteilige Risikoübernahme des Bundes an Landesbürgschaften: Hierzu gibt es bereits eine an die Laufzeit des Solidarpaktes II gekoppelte Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Mecklenburg-Vorpommern im Kontext mit dem Werftenförderungsgesetz M-V, die die anderen Küstenbundesländer so nicht haben. Die Landesregierung unterstützt die anderen Landesregierungen hinsichtlich deren bisher vom Bund in dieser Hinsicht nicht erfüllter Forderung. d) Ertüchtigung der KfW-IPEX Bank GmbH zur Beteiligung an Bauzeitfinanzierungen auch ohne Konsortialpartner: Diese vom Bund sowie der KfW-IPEX Bank GmbH kritisch gesehene Handlungsempfehlung wird von allen Landesregierungen der fünf Küstenbundesländer unterstützt. e) Direkte Vergabe der zur Absicherung von An- und Zwischenzahlungen erforderlichen Garantien durch Land/Bund: Hierzu hatte die Landesregierung bereits vor einiger Zeit einen Vorstoß zur Klärung der beihilferechtlichen Zulässigkeit bei dem ehemaligen EU-Wettbewerbskommissar Herrn Almunia gestartet. Nach positiven Signalen der Arbeitsebene, jedoch negativen von anderen EU-Kommissionsstellen war von einem förmlichen Notifizierungsverfahren abgesehen worden. f) Verzicht auf Risikoaufschläge bei CIRR-Krediten: Für die staatlich subventionierten Exportkredite mit Festzinssatz im Rahmen des CIRR (Commercial Interrest Reference Rate) wird an der Forderung festgehalten, analog der Handhabung im Ausland bei diesen für alle relevanten Währungen auf Risikoaufschläge zu verzichten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4216 3 g) Einführung KfW-Sonderkreditprogramm zur Finanzierung von Schiffen und OffshoreStrukturen : Diese Handlungsempfehlung beurteilt die Landesregierung positiv. h) Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsgarantien für den Bau maritimer Großstrukturen der Offshore-Windenergie auch für das Inland: Durch die Veränderung der Produktportfolien der mittelständisch geprägten deutschen Werftindustrie ist eine Weiterentwicklung des Bürgschaftsinstrumentariums in diesem Bereich nach Auffassung der Landesregierung unerlässlich. i) Steuerrechtliche Abschreibungsbedingungen verbessern (degressive Abschreibung; Forschungsförderung): Die Landesregierung hält die geltende Regelung zur steuerlichen Abschreibung auf Anlageinvestitionen für sachgerecht. Aufgrund des Umfangs und der Zielgenauigkeit der direkten Forschungsförderung, der Vermeidung von Mitnahmeeffekten sowie einer drohenden Fehlallokation von Ressourcen in den öffentlichen Haushalten, hält sie die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung für nicht angezeigt. 3. Wie steht die Landesregierung grundsätzlich zur Einrichtung eines Garantiefonds? Grundsätzlich bewertet die Landesregierung die Einrichtung eines Garantiefonds zur Absicherung von Bauzeitfinanzierungen positiv. Das Risiko wäre auf mehrere Finanzgeber verteilt. 4. Würde sich die Landesregierung grundsätzlich gemäß den Vorschlägen an einem solchen Garantiefonds beteiligen? Die Landesregierung könnte sich die Beteiligung an einem solchen Garantiefonds grundsätzlich vorstellen, wobei die letztlich normierten Bedingungen des Fonds und unter anderem die Vereinbarkeit mit dem Finanzrahmen des Werftenförderungsgesetzes zu beachten wären. Drucksache 6/4216 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag eines Garantiefonds aus Sicht der rechtlichen und technischen Umsetzbarkeit? Die Landesregierung sieht erhebliche Hürden bei der rechtlichen wie auch der technischen Umsetzbarkeit eines solchen Garantiefonds. 6. Welche Forderungen hat oder wird die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Aktualisierung des Nationalen maritimen Masterplanes erheben? Der von der Bundesregierung 2011 verabschiedete Nationale Masterplan Maritime Technologien soll dazu beitragen, Wachstumsmärkte der deutschen Meerestechnik zu identifizieren und Unternehmen bei der Entwicklung innovativer Verfahren und Produkte sowie der Erschließung neuer Märkte zu unterstützen. Hierzu zählen die Bereiche Offshore-Öl und -Gas, Offshore-Windenergie, Unterwassertechnik , Küsteningenieurwesen/maritimer Wasserbau, maritime Mess- und Umwelttechnik, maritime Verkehrsleit- und Sicherheitstechnik, Marikultur, Eis- und Polartechnik, Meeresenergien sowie marine mineralische Rohstoffe. Die Wirtschafts- und Verkehrsminister/-senatoren der norddeutschen Küstenländer haben auf ihrer Konferenz am 22.09.2014 in Itzehoe die geplante Fortschreibung des Nationalen Masterplans Maritime Technologie begrüßt und zum Ausdruck gebracht, dass die Küstenländer erwarten, dass sich die Bundesregierung zukünftig für eine noch stärkere Vernetzung der relevanten Politikansätze und der vorhandenen Förderinstrumente einsetzt. Mit der vorgesehenen Erweiterung des Masterplans auf den Schiffbau und die maritime Zulieferindustrie wird einem Grundanliegen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns Rechnung getragen. Dem Schiffbau und der maritimen Zulieferindustrie kommt nunmehr, mit eigenen Aktionsfeldern als integraler Bestandteil des Masterplans, die ihnen gebührende Bedeutung innerhalb der maritimen Technologien zu.