Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. August 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4217 6. Wahlperiode 04.08.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Altersteilzeit Universitätsmedizin Greifswald und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche landes- und bundesrechtlichen Vorgaben bestehen bezüglich der Verwaltung von Wertguthaben von Altersteilzeit-Beschäftigten an der Universitätsmedizin Greifswald? Für die Wertguthaben der in Altersteilzeit Beschäftigten kommen die Regelungen aus dem Tarifvertrag-Altersteilzeit sowie die §§ 7 d, 80 des Sozialgesetzbuches Viertes Buch zur Anwendung. 2. Wer verwaltet die Wertguthaben der Altersteilzeit-Beschäftigten an der Universitätsmedizin Greifswald? Die Universitätsmedizin Greifswald führt für jeden Altersteilzeitbeschäftigten ein Wertguthaben im Rahmen der EDV-gestützten Personalabrechnung. Die Altersteilzeit-beschäftigten erhalten in Abständen mit der Entgeltabrechnung über ihr Guthaben eine Information. Drucksache 6/4217 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Bei welchen Institutionen und zu welchen Konditionen sind die Guthaben angelegt? Im Bereich der Privatwirtschaft ist bei Langzeitarbeitskonten nach § 7 e des Sozialgesetzbuches Viertes Buch und nach § 8 a des Altersteilzeitgesetzes ab einer recht geringen Höhe des Guthabens eine Insolvenzsicherung für den Arbeitgeber verpflichtend. Auf Bund, Länder, Gemeinden, Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts finden diese Vorschriften indes keine Anwendung, da die Zahlungsfähigkeit gesichert ist (§ 7 e Absatz 9 des Sozialgesetzbuches Viertes Buch, § 8 a Absatz 6 des Altersteilzeitgesetzes). Auch im Falle der Universitätsmedizin Greifswald als rechtsfähige Teilkörperschaft des öffentlichen Rechts ist damit keine Anlage erforderlich. 4. Wurden die Zinserträge vollständig den Wertguthaben gutgeschrieben und wenn nicht, warum nicht? Da eine Anlage nicht erfolgt, sind auch keine Zinserträge erwirtschaftet worden, die den Wertguthaben gutgeschrieben werden könnten. Anders als in der Privatwirtschaft, in der häufig Betriebsvereinbarungen die Ausgestaltung von Wertguthaben regeln, ist dies im Bereich des öffentlichen Dienstes durch Tarifvertrag geregelt. Der Tarifvertrag Altersteilzeit regelt gemeinsam mit dem für die Universitätsmedizin Greifswald bindenden Tarifvertrag für die Universitätsmedizin Rostock und Greifswald im Tarifverbund Nord die Vergütung der Altersteilzeitbeschäftigten auch in der Freistellungsphase.