Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. August 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4218 6. Wahlperiode 19.08.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Polizeieinsatz gegen Sommerfest und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Am 11.07.2015 kam es ab 20:03 Uhr zu zahlreichen telefonischen Beschwerden im Polizeihauptrevier Greifswald über unzulässigen Lärm durch die Teilnehmer einer privaten Feier in der Stralsunder Straße in Greifswald. Das alljährlich stattfindende Sommerfest im „Haus für Kultur und Bildung“ (HKB) in Greifswald mündete in der Nacht zum 12. Juli in einen Großeinsatz der Landespolizei, der sich über mehrere Stunden hinzog und für den Medienberichten zufolge Polizisten aus weiten Teilen Mecklenburg-Vorpommerns zusammengezogen wurden. Andere polizeiliche Einsätze konnten aufgrund dieses Einsatzes nach Angaben des Polizeipräsidiums Neubrandenburg „nicht oder nicht zeitnah realisiert werden“. 1. Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte kamen in der Nacht zum 12. Juli bei dem Sommerfest im HKB in Greifswald zum Einsatz? Die Anzahl der Einsatzkräfte stieg im Verlauf des Einsatzes sukzessive an. In der Spitze waren 37 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte zu folgenden Zeiten vor Ort: Drucksache 6/4218 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 20:03 Uhr: 2 Einsatzkräfte, 22:47 Uhr: 6 Einsatzkräfte, 01:25 Uhr: 19 Einsatzkräfte, 03:20 Uhr: 37 Einsatzkräfte, 04:10 Uhr: 5 Einsatzkräfte, 05:15 Uhr: keine Einsatzkräfte mehr am Einsatzort. 2. Wie lange waren wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte bei dem Sommerfest im Einsatz? Die Dauer des Einsatzes für einzelne Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte war unterschiedlich lang. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Woher kamen die bei dem Sommerfest eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten? Die 37 eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten kamen aus folgenden Dienststellen : Polizeihauptrevier (PHR) Greifswald: 10, Polizeirevier (PR) Heringsdorf: 4, PHR Anklam: 4, PR Wolgast: 3, PHR Stralsund: 8, PR Grimmen: 2, PHR Neubrandenburg: 6. 4. Kamen bei dem Sommerfest Diensthunde der Landespolizei zum Einsatz beziehungsweise wurden Diensthunde der Landespolizei in direkter Nähe des HKB zum Einsatz vorgehalten und wenn ja, a) wie viele und b) aus welchen Gründen? Die Fragen 4 a) und 4 b) werden zusammenhängend beantwortet. Unter den 37 Einsatzkräften befanden sich fünf Diensthundführer, welche jeweils einen Diensthund mitführten. Die eingesetzten Diensthundführer waren ursprünglich im Rahmen der Präsidialreserve tätig. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4218 3 Präsidialreserven werden an Schwerpunkttagen und zu Schwerpunktzeiten zur Bewältigung von Einsätzen neben dem normalen Streifendienst vorgehalten. Im Rahmen dieses Einsatzes verblieben die Diensthunde in den Funkstreifenwagen. 5. Welche polizeilichen Maßnahmen ergriffen die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten auf dem Sommerfest im Einzelnen? Nachdem es am 11.07.2015 gegen 20:00 Uhr zu einer Beschwerde über Ruhestörung, ausgehend vom Gelände Stralsunder Straße 46 in Greifswald, kam, wurde zunächst ein Funkstreifenwagen mit zwei Einsatzkräften eingesetzt. Die Beamten stellten auf einem Hinterhof eine offensichtliche Feierlichkeit mit circa 150 Personen und der damit verbundenen erheblichen Lautstärke fest. So wurde unter anderem Livemusik auf einer Bühne gespielt. Eine Person, die sich als Verantwortlicher ausgab, wurde angesprochen und aufgefordert, spätestens um 22:00 Uhr die Lautstärke der Musik auf ein zulässiges Maß zu reduzieren. In diesem Zusammenhang erfolgte auch die Identitätsfeststellung dieser Person. Zusätzlich bleibt zu erwähnen, dass aufgrund der Teilnehmerzahl, der technischen Ausstattung und der Abgabe von Speisen und Getränke gegen Bezahlung nicht mehr von einer privaten Veranstaltung ausgegangen werden konnte. Eine Genehmigung der Hansestadt Greifswald zur Durchführung einer solchen Veranstaltung wurde jedoch nicht vorgelegt. Nachdem sich gegen 22:30 Uhr zwei Anwohner über die nächtliche Ruhestörung bei der Polizei beschwerten, kam es zum erneuten Einsatz von Polizeikräften. Vier Betroffenen wurde mitgeteilt, dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß § 117 Ordnungswidrigkeitengesetz (Unzulässiger Lärm) eingeleitet wird. Die verantwortlichen Personen wurden aufgefordert, den Lärmpegel zu reduzieren. In diesem Zuge führten die Polizeikräfte Identitätsfeststellungen bei den Betroffenen durch. Durch die Polizei wurde dahingehend belehrt, dass die Veranstaltung aufgelöst wird, sofern es erneut zu Beschwerden wegen Unzulässigen Lärms komme. Nachdem vier weitere Anrufe von Bürgern, die sich in ihrer Ruhe gestört fühlten, bei der Polizei eingingen, wurde der Ereignisort gegen 01:30 Uhr erneut aufgesucht. Die eintreffenden Polizeikräfte nahmen wieder sehr laute Musik wahr. Der Polizeiführer vor Ort erklärte nunmehr die Veranstaltung für beendet. Einer verantwortlichen Person wurde mitgeteilt, dass Personen, die dort nicht wohnhaft sind, das Gelände zu verlassen haben und die Musik auszuschalten ist, um so die Ruhestörung zu beenden. Die eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten versuchten durch deeskalierende Gespräche die Personen zum Verlassen des Geländes zu bewegen. Da das nicht in jedem Fall gelang, wurden Personen mittels einfacher körperlicher Gewalt zum Ausgang geleitet und somit der Platzverweis durchgesetzt. Da die verbliebenen Personen zusicherten, in der auf dem Grundstück vorhandenen Scheune die Veranstaltung ohne weitere Lärmbelästigung fortzuführen, wurden keine weiteren Maßnahmen getroffen. Die Ruhestörung war damit gegen 03:30 Uhr beendet. Drucksache 6/4218 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Inwiefern waren jeweils die tatbestandlichen Voraussetzungen für die ergriffenen Maßnahmen gegeben? Die tatbestandlichen Voraussetzungen im Sinne des § 117 Ordnungswidrigkeitengesetz (Unzulässiger Lärm) waren aufgrund der zahlreichen Beschwerden nach 22:00 Uhr gegeben. Die Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung war eingetreten. Zur Beseitigung der Störung wurden Maßnahmen nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz MecklenburgVorpommern (SOG M-V) ergriffen. 7. Wie bewertet die Landesregierung insgesamt die Verhältnismäßigkeit dieses Polizeieinsatzes? Der Polizeieinsatz war verhältnismäßig. 8. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass andere polizeiliche Einsätze aufgrund dieses Einsatzes nicht oder nicht zeitnah realisiert werden konnten und wie wird sie dies in Zukunft vermeiden? Wenn zeitgleich mehrere Einsatzanlässe vorliegen und Einsatzkräfte bereits in anderen Einsätzen gebunden sind, obliegt es der Polizei, nach eigener Lagebeurteilung und Dringlichkeit darüber zu entscheiden, in welcher Reihenfolge die Einsätze wahrgenommen werden. 9. Wie bewertet die Landesregierung den Erfolg dieser Maßnahmen im Hinblick auf den vorliegenden Großeinsatz und welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung daraus für die zukünftige Gestaltung der Einsatzplanung? Durch den polizeilichen Einsatz konnte die öffentliche Sicherheit und Ordnung wieder hergestellt werden. Die örtliche Polizeidienststelle wird mit den zuständigen kommunalen Stellen entsprechende Gespräche führen, damit im Hinblick auf eine Veranstaltung im nächsten Jahr die erforderlichen gefahrenabwehrenden und gewerberechtlichen Maßnahmen geprüft und gegebenenfalls veranlasst werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4218 5 10. Wird der Anlass für diesen Einsatz in die Statistik der „Politisch motivierten Kriminalität - Links“ Eingang finden und wenn ja, warum? Nein.