Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. September 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4220 6. Wahlperiode 17.09.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Simone Oldenburg und Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Umsetzung der Landeskonzeption für den Übergang von der Schule in den Beruf und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. Am 26. Mai 2014 hat das Bündnis für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit Mecklenburg-Vorpommern unter maßgeblicher Führung und Mitwirkung der Landesregierung das „Landeskonzept für den Übergang von der Schule in den Beruf“ verabschiedet. Das Landeskonzept „beschreibt … den politischen Willen … zur Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf …“; „Es wird eine Konzentration auf Schwerpunkte vorgenommen, …“; „Alle benannten Maßnahmen werden besser aufeinander abgestimmt.“; „Die Neuausrichtung der bestehenden Arbeit, (…), erfordert den öffentlichen dauerhaften Fachdiskurs mit den handelnden Personen.“ (Quelle: Landeskonzept) Drucksache 6/4220 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Welche konkrete Verantwortung tragen die Landesregierung und die Fachministerien für die Umsetzung des Landeskonzeptes? a) Welche im Landeskonzept ausgewiesenen Maßnahmen wurden seit dem 26. Mai 2014 neu ausgerichtet? b) Wodurch wird seit dem 26. Mai 2014 die bessere Abstimmung aller Maßnahmen aufeinander sichergestellt und wer zeichnet dafür verantwortlich? Zu 1 und a) Gemäß „Landeskonzept zum Übergang von der Schule in den Beruf“ erfolgt die Umsetzung der Aufgaben in Zuständigkeit der beteiligten Partner im Bündnis für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit . Neuausrichtung der Berufsorientierung in der Schule Die Neuausrichtung der Berufsorientierung in der Schule wird zunächst in einem Modellvorhaben „Integrierte Berufsorientierung und Potenzialanalyse“ in den Schuljahren 2016/2017 und 2017/2018 mit bis zu 20 Modellschulen erprobt. Das Modellvorhaben wird derzeit konzeptionell im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vorbereitet. Arbeitsbündnisse Jugend-Beruf In allen Landkreisen und Kommunen sind unter Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit in unterschiedlicher Ausgestaltung „Arbeitsbündnisse Jugend-Beruf“ entstanden. Es gibt Fortschritte mit unterschiedlichem Umsetzungsstand. Mit dem Ziel eines abgestimmten Vorgehens im Land wurde vereinbart, dass die kommunalen Spitzenverbände an den Sitzungen der Arbeitsgruppe „Landeskonzept Schule-Beruf“ teilnehmen und ein regelmäßiger fachlicher Austausch der Arbeitsbündnisse erfolgt. Produktionsschulen Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales fördert die in Kapitel 4 des „Landeskonzeptes für den Übergang von der Schule in den Beruf“ beschriebenen Produktionsschulen . Diese Bildungseinrichtungen berücksichtigen insbesondere die Grundsätze des Landeskonzeptes Ziffer 4 und 6, indem die Produktionsschulen nachrangig zu Berufsorientierten Bildungsmaßnahmen/Berufsvorbereitungsjahr nur solche jungen Menschen aufnehmen, für die andere Übergangsmaßnahmen nicht mehr infrage kommen. Des Weiteren gilt für die Produktionsschulen der Grundsatz, dass vor Zugang beziehungsweise vor Aufnahme eines jungen Menschen sich die regional zuständigen Akteure und Behörden in den „Arbeitsbündnissen Jugend-Beruf“ rechtskreisübergreifend abstimmen und Finanzierungsfragen klären sollen - siehe Ziffer 6 des Landeskonzeptes. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4220 3 Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) und überbetriebliche Lehrlingsunterweisung Für die neue Förderperiode des Europäischen Sozialfonds 2014 bis 2020 wurden die in Zuständigkeit des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus befindlichen Maßnahmen zur Berufsorientierung nach § 48 SGB III (Ziffer 3.2.4 des Landeskonzeptes) und die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (Ziffer 5.2.3 des Landeskonzeptes) neu ausgerichtet. Folgende Vereinbarungen wurden in Verantwortung der jeweils beteiligten Partner neu gefasst beziehungsweise abgeschlossen: - „Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern und der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung“ vom 22. Mai 2015, - „Empfehlungen zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit im Bereich der Schulsozialarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule in Mecklenburg-Vorpommern ab 1. Januar 2015“ des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales und des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, und - „Rahmenvereinbarung zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern und der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit über die kooperative Umsetzung von Berufsorientierungsmaßnahmen im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern“ vom 04.02.2015. Weitere Maßnahmen zur beruflichen Orientierung Das „Landeskonzept für den Übergang von der Schule in den Beruf“ hat sich für die Fortführung von ausgewählten schulergänzenden Angeboten (wie zum Beispiel „Tage ethischer Orientierung“, „CreateMV“, „Lernort Labor - Wissenschaft erleben und begreifen“, „Innovationsnetz -Schüler auf Kurs“, „SCHULE plus“) ausgesprochen. Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat diese Empfehlung aufgegriffen. Im Rahmen der sich gegenwärtig noch im Abstimmungsprozess befindenden Förderrichtlinie werden unter anderem folgende Projektansätze weiter verfolgt: die geschlechtersensible Berufsorientierung, Kompetenzvermittlung für den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, eine fundierte Selbsteinschätzung über die eigenen Interessen, Neigungen und Fähigkeiten und die Verbesserung der individuellen Berufs- und Studienwahlkompetenz. Zu b) Zur Abstimmung der Maßnahmen aufeinander legt das „Landeskonzept zum Übergang von der Schule in den Beruf“ den gemeinsamen Orientierungsrahmen fest, entsprechend dem die Partner im Bündnis für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit die Aufgaben in eigener Zuständigkeit umsetzen. Zwischen den beteiligten Partnern findet im Rahmen der Arbeitsgruppe „Landeskonzept Schule-Beruf“ unter Federführung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine regelmäßige Abstimmung über den Umsetzungsstand und gegebenenfalls vorhandenen Korrekturbedarf (siehe Kapitel 7 des Landeskonzeptes) statt. Drucksache 6/4220 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 2. Bis wann und mit welcher personellen Stärke plant die Landesregierung zur Koordinierung und besseren Abstimmung der Umsetzung der Landeskonzeption eine Landeskoordinierungsstelle einzurichten, falls dies nicht geplant ist, wem obliegt diese Aufgabe zurzeit? a) Wann und mit wem wurde seit ihrer Verabschiedung am 26. Mai 2014 die Landeskonzeption öffentlich diskutiert? b) Wann sollen die schon für 2014 angekündigten Regionalkonferenzen stattfinden, falls sie nicht mehr geplant sind, warum nicht? Die Einrichtung einer Landeskoordinierungsstelle ist nicht geplant. Zur Aufgabe der Koordinierung und Abstimmung wird auf die Antwort zur Frage 1 b) verwiesen. Zu a) Die Diskussion zum „Landeskonzept für den Übergang von der Schule in den Beruf“ mit den einzelnen fachlich betroffenen Personengruppen kann innerhalb der Zuständigkeit des jeweiligen Partners erfolgen. Unter Beteiligung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurden auf folgenden Veranstaltungen Themenbereiche des Landeskonzeptes diskutiert: 07.11.2014 Plau Plenartagung Landeselternrat Elternvertreter 30.03.2015 Neubrandenburg Austausch der Arbeitsbündnisse Jugend-Beruf Fachkräfte der Jugend- und Sozialarbeit 25.03.2015 Schwerin, 21.04.2015 Rostock, 28.04.2015 Neubrandenburg, 05.05.2015 Greifswald Regionale Veranstaltungen im Rahmen des BerufswahlSIEGEL Lehrkräfte, regionale Interessensvertretungen Zu b) Über die in der Antwort zu Frage 2 a) aufgeführten Veranstaltungen hinaus war seitens des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Durchführung einer landesweiten Konferenz zur Einbeziehung der Lehrkräfte geplant. Diese Konferenz wurde am 22.06.2015 mit Lehrkräften, Fachkräften der Agenturen für Arbeit und mit anderen interessierten Fachkräften zum Thema „Integrierte Berufsorientierung“ erfolgreich in Schwerin durchgeführt . Die Durchführung von Regionalkonferenzen im Sinne der Fragestellung sieht das „Landeskonzept zum Übergang von der Schule in den Beruf“ selbst nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4220 5 3. Wann und mit welchem Ergebnis hat sich das Bündnis für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit Mecklenburg-Vorpommern seit dem 26. Mai 2014 mit der Umsetzung der Landeskonzeption befasst? In der 4. Hauptrunde des Bündnisses für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit am 06.07.2015 wurde der Umsetzungsstand des Landeskonzeptes zur Kenntnis genommen. Im Ergebnis wurde die Arbeitsgruppe zum Landeskonzept beauftragt, auch weiterhin das Thema Übergang von der Schule in den Beruf zu bearbeiten. 4. Welche Maßnahmen im Übergangssystem wurden in den Jahren 2007 bis 2014 in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt [bitte die Institution (Bund, Land, Kommunen etc.), die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer pro Jahr und den Einsatz finanzieller Mittel insgesamt sowie je Teilnehmerin und Teilnehmer darstellen]? a) Inwieweit wurden diese Maßnahmen einer Bewertung unterzogen? b) Welche Maßnahmen wurden mit welcher Begründung keiner Bewertung unterzogen? c) Wie viele unterschiedliche Hilfemaßnahmen werden im Jahr 2015 von welchen Institutionen im Rahmen des Übergangssystems in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt? Als „Übergangssystem“ werden für die Beantwortung der Frage Maßnahmen zwischen dem Verlassen der Schule und der Aufnahme einer Ausbildung angesehen. Für junge Menschen mit eingeschränkter oder fehlender Vermittlungsperspektive, die noch der Berufsschulpflicht unterliegen und grundsätzlich eine Ausbildung anstreben, kommen folgende Übergangsmaßnahmen infrage: - die Einstiegsqualifizierung in Verantwortung der Bundesagentur für Arbeit, - die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme in Verantwortung der Bundesagentur für Arbeit, - das schulische Berufsvorbereitungsjahr in Verantwortung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern, - die Produktionsschulen in Verantwortung des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern. Drucksache 6/4220 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Zahl der Personen, die in den Jahren 2007 bis 2014 in Mecklenburg-Vorpommern in Übergangsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit eingemündet sind: 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Einstiegsqualifizie - rung - 473 465 498 422 428 387 456 berufsvorberei - tende Bildungsmaßnahme 4.020 3.605 3.167 2.539 2.096 1.700 1.796 1.520 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Indikatorenset im Fachkräftebündnis Zahl der Personen, die in den Schuljahren 2007/2008 bis 2013/2014 das schulische Berufsvorbereitungsjahr besucht haben: 2007/ 2008 2008/ 2009 2009/ 2010 2010/ 2011 2011/ 2012 2012/ 2013 2013/ 2014 2014/ 2015 Berufs-vorbereitungsjahr 1.007 950 814 648 616 700 551 494 Quelle: Amtliche Schulstatistik Zahl der Personen, die in den Jahren 2007 bis 2014 in Mecklenburg-Vorpommern in Produktionsschulen eingemündet sind: 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Produktionsschule 283 313 264 282 263 384 323 Quelle: Daten des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales, Indikatorenset im Fachkräftebündnis Teilnehmerbezogene Kosten können nicht ausgewiesen werden. Zu a) und b) Das „Landeskonzept für den Übergang von der Schule in den Beruf“ sieht vor, dass ein jährliches Monitoring der Maßnahmen im Übergangsbereich durch die Bundesagentur für Arbeit, das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales erfolgt. Auf dieser Grundlage beraten die Mitglieder der Arbeitsgruppe zur Erstellung des „Landeskonzeptes zum Übergang von der Schule in den Beruf“ über die Dimensionierung und Ausrichtung der Maßnahmen. Um den Erfolg des Fachkräftebündnisses zu messen, werden die Daten des Indikatorensets jährlich fortgeschrieben. Die Partner des Landeskonzeptes nehmen eine gemeinsame Analyse der erhobenen Daten vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4220 7 Die Bundesagentur für Arbeit bewertet nach eigenen Angaben die eigenen Maßnahmen (Einstiegsqualifizierung und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme) unter zwei Aspekten: - Verbleibsquote (Arbeitslosigkeit sechs Monate nach Maßnahmeaustritt), - Eingliederungsquote (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sechs Monate nach Maßnahmeaustritt). Zu c) Folgende Übergangsmaßnahmen wurden im Jahr 2015 fortgesetzt: Berufsvorbereitungsjahr In der Woche der letzten Erfassung im Schuljahr 2014/2015 zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres mit dem Freigabedatum 26.02.2015 befanden sich gemäß Schulinformationsund Planungssystem im einjährigen Berufsvorbereitungsjahr und im zweijährigen Berufsvorbereitungsjahr Sonderpädagogik insgesamt 479 Schülerinnen und Schüler. Produktionsschulen Zum Stichtag 01.01.2015 waren 349 Plätze in den fünf Produktionsschulen belegt. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme und Einstiegsqualifizierung Die Agenturen für Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern bieten auch 2015 bedarfsgerecht wieder das gesamte Spektrum an berufsvorbereitenden und ausbildungsfördernden Maßnahmen an. 5. Mit welchen Bedarfsprognosen für die einzelnen Hilfemaßnahmen im Übergangssystem bis zum Jahr 2020 arbeitet die Landesregierung (bitte die Fallzahlprognose und den geplanten Einsatz finanzieller Mittel je Hilfemaßnahme und pro Teilnehmerin und Teilnehmer darstellen )? Die Unterrichtsplanungen für das Berufsvorbereitungsjahr erfolgen nur schuljahresweise. Für das Schuljahr 2015/2016 ist gemäß Anlage 2 der Berufsschulorganisationsverordnung die Anzahl der zur Verfügung stehenden Schülerplätze in der Eingangsstufe für das schulische Berufsvorbereitungsjahr (BVJ und BVS) auf 340 festgelegt worden. Die Agenturen für Arbeit planen jährlich im Voraus den (zu erwartenden) Bedarf an berufsvorbereitenden und ausbildungsfördernden Maßnahmen auf der Basis der zu erwartenden Schulabgängerzahlen. Drucksache 6/4220 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Die Übergangsmaßnahmen Einstiegsqualifizierung, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen , das schulische Berufsvorbereitungsjahr und die Produktionsschulen zielen auf den unmittelbaren Übergang in die vollqualifizierende, möglichst betriebliche Ausbildung (in Ausnahmefällen auf Erwerbstätigkeit) ab. In die Übergangsmaßnahmen werden nur noch junge Menschen mit entsprechendem Förderbedarf aufgenommen. Deshalb soll die Zahl der Übergangsmaßnahmen und der Teilnehmenden tendenziell bedarfsgerecht reduziert werden. Diese Reduzierung erfolgt auf der Grundlage des im Landeskonzept vereinbarten regelmäßigen Monitorings. Aufgrund der jährlichen Planung können prognostisch keine finanziellen Mittel je Hilfemaßnahme und Teilnehmerin beziehungsweise Teilnehmer angegeben werden. 6. Bei welchen einzelnen Maßnahmen oder Projekten ist bei der Umsetzung aus welchen Gründen ein Zeitverzug eingetreten und durch welche eingeleiteten oder geplanten Maßnahmen soll ein weiterer Zeitverzug bei der Umsetzung vermieden werden? Die Umsetzung der im „Landeskonzept zum Übergang von der Schule in den Beruf“ benannten Maßnahmen erfolgt im geplanten Zeitrahmen. Dies betrifft die schulische Berufsorientierung , die Maßnahmen des Übergangs sowie die in der beruflichen Ausbildung. 7. Welche Aussagen trifft die jüngste Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit für Mecklenburg-Vorpommern aktuell und bis zu welchem Zeithorizont und welche Maßnahmen will die Landesregierung bis wann einleiten, um diesen Engpässen entgegenzuwirken ? Aktuell zeigt sich kein flächendeckender Fachkräftemangel in Deutschland. In einzelnen Berufsgruppen und Regionen sind jedoch Mangelsituationen beziehungsweise Engpässe erkennbar. Gegenüber früheren Analysen ist die Besetzung offener Stellen bei Fachkräften und Spezialisten - gemessen an den Engpasskriterien - etwas schwieriger geworden. Im Bereich der Experten hat sich die Lage dagegen etwas entspannt, was auch an den gestiegenen Studierendenzahlen liegen kann. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4220 9 Fachkräftemangel in einzelnen Berufsgruppen (bundesweit): Bei folgenden Berufsgruppen zeigt sich aktuell ein Fachkräftemangel: - Ingenieure Metallbau und Schweißtechnik, - Ingenieure Maschinen- und Fahrzeugtechnikberufe, - Fachkräfte und Spezialisten Mechatronik und Automatisierungstechnik, - Ingenieure Mechatronik und Automatisierungstechnik, - Fachkräfte Energietechnik, - Spezialisten und Ingenieure Elektrotechnik, - Fachkräfte und Spezialisten Klempnerei, Sanitär, Heizung und Klimatechnik, - Ingenieure Ver- und Entsorgung, - Experten im Bereich Informatik, - Experten Softwareentwicklung, - Spezialisten im technischen Eisenbahnbetrieb, - Fachkräfte zur Überwachung und Wartung der Eisenbahninfrastruktur, - Fachkräfte zur Überwachung und Steuerung des Eisenbahnverkehrsbetriebs, - Fahrzeugführer Eisenbahnverkehr, - Examinierte Fachkräfte und Spezialisten in der Gesundheits- und Krankenpflege, - Humanmediziner (ohne Zahnmedizin), - Examinierte Fachkräfte und Spezialisten der Altenpflege, - Fachkräfte Orthopädie-, Rehatechnik und Hörgeräteakustik, - Meister Orthopädie-, Rehatechnik und Hörgeräteakustik (Spezialisten). Für Mecklenburg-Vorpommern wurde gemeinsam mit den meisten anderen Bundesländern bei folgenden Fachkräften ein Mangel festgestellt: - Fachkräfte Energietechnik, - Fachkräfte und Spezialisten Klempnerei, Sanitär, Heizung und Klimatechnik, - Examinierte Fachkräfte und Spezialisten der Altenpflege. Für einige Berufe konnten aufgrund zu geringer Fallzahlen keine Angaben für MecklenburgVorpommern gemacht werden. Der Vergleich der Berichte von 2013 und 2015 zeigt, dass die Fachkräfteengpässe branchenbezogen fluktuieren. Ein spezifischer dauerhafter Engpass für MecklenburgVorpommern ist auf der Grundlage dieser Daten nicht feststellbar (Quelle: Der Arbeitsmarkt in Deutschland – Fachkräfteengpassanalyse; Bundesagentur für Arbeit, Juni 2013 und Juni 2015). Drucksache 6/4220 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 8. Wie viele „hoch Qualifizierte“ (bis 2017 ca. 28.000, siehe Landeskonzept ) werden in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2020 aus dem Arbeitsleben ausscheiden, welchen Ersatzbedarf prognostiziert die Landesregierung auf welcher Grundlage und welche Maßnahmen will die Landesregierung bis wann einleiten, um diesem Bedarf Rechnung zu tragen? Über die bereits benannte Zahl hinaus liegen derzeit keine genauen Prognosen über das Ausscheiden hoch qualifizierter Personen bis 2020 vor. Die Hochschulen des Landes entlassen zurzeit jährlich rund 7.000 Absolventinnen und Absolventen von Bachelor-, Master- und anderen Studiengängen, die dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen. 9. Durch wen erfolgt die wissenschaftliche Begleitung der Umsetzung der Landeskonzeption? a) In welcher Höhe und aus welchem Haushaltstitel wird die wissenschaftliche Begleitung gefördert? b) Falls keine wissenschaftliche Begleitung erfolgt, warum nicht? c) Mit welcher Begründung wurde die wissenschaftliche Begleitung durch die Universität Rostock bei der Einrichtung des Arbeitsbündnisses Jugend-Beruf in der Region Mecklenburgische Seenplatte - trotz vorheriger Zusage - abgelehnt? Zu 9, a) und b) Eine wissenschaftliche Begleitung des „Landeskonzeptes zum Übergang von der Schule in den Beruf“ ist nicht vorgesehen. Die Partner im Bündnis für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit setzen die Maßnahmen entsprechend des Landeskonzeptes in eigener Zuständigkeit um. Zu c) Die Einrichtung von „Arbeitsbündnissen Jugend-Beruf“ erfolgt in Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der Bundesagentur für Arbeit. Dazu gehört auch die Entscheidung, ob eine wissenschaftliche Begleitung benötigt wird und wie diese finanziert werden kann. Die Landesregierung hat zu keiner Zeit die Finanzierung einer solchen Begleitung zugesagt. Das Arbeitsbündnis Jugend-Beruf Mecklenburgische Seenplatte hat sich mit der Bitte um finanzielle Unterstützung einer wissenschaftlichen Begleitung an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales und das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus gewandt. Da die Zuständigkeit für die Arbeitsbündnisse bei den Gebietskörperschaften und der Bundesagentur für Arbeit liegt, wurde auf diese verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4220 11 10. Bis zu welchem Zeitpunkt, mit wie vielen Beschäftigten und wie vielen Vollzeitäquivalenten ist der Einsatz der Arbeitsgruppe zur Erstellung des Landeskonzeptes bei der Begleitung der Arbeitsbündnisse Jugend-Beruf in Mecklenburg-Vorpommern, der Lösung landesweiter Probleme und der Abstimmung mit der Bundesebene geplant? Die Mitglieder der Arbeitsgruppe zur Erstellung des Landeskonzeptes nehmen im Rahmen ihrer Tätigkeit Impulse und Bedarfe der regionalen Akteure am Übergang von der Schule in den Beruf (zum Beispiel durch die Teilnahme an fachlichen Austauschen der Arbeitsbündnisse ) auf und bringen dies in die Abstimmungsprozesse, die Weiterentwicklung des Landeskonzeptes und die Abstimmung mit Bundesprogrammen ein.