Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. August 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4222 6. Wahlperiode 04.08.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Schülerinnen und Schüler ohne anerkannten Berufsabschluss in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben in den Abschlussjahren 2013 und 2014 eine berufliche Schule des Landes a) mit einem Berufsabschluss und b) ohne einen anerkannten Berufsabschluss verlassen (bitte getrennt nach Schulamt und Schulart angeben)? Zu a) und b) Schülerinnen und Schüler, die erfolgreich die Bildungsgänge der beruflichen Schulen absolviert haben (Absolventen), erhalten ein Abschlusszeugnis, die anderen erhalten ein Abgangszeugnis (Abgänger). Drucksache 6/4222 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die bundesrechtlich geregelten Berufsabschlüsse der dualen Berufsausbildung werden durch die erfolgreiche Abschlussprüfung bei den nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stellen (Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ministerium für Landwirtschaft , Umwelt und Verbraucherschutz für die Ausbildungsberufe der Agrarwirtschaft und der Hauswirtschaft sowie die Kammern der freien Berufe) erreicht. Der Abschluss der Berufsschule hat auf diese Kammerprüfung keinen unmittelbaren Einfluss. Der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule (Abschlusszeugnis der Berufsschule) ist allerdings an den erfolgreichen Abschluss der Kammerprüfung und damit an den Berufsabschluss gebunden. An den beruflichen Schulen können Berufsabschlüsse in den Schularten Berufsfachschule, Höhere Berufsfachschule und Fachschule erreicht werden. Mit dem erfolgreichen Abschluss in den Schularten Fachgymnasium und Fachoberschule wird die allgemeine Hochschulreife beziehungsweise Fachhochschulreife erworben. Ein Berufsabschluss wird damit nicht erreicht. Die Bildungsgänge der berufsvorbereitenden Maßnahmen dienen dem Erwerb der Ausbildungsreife. Ein Berufsabschluss wird nicht erreicht. Absolventen und Abgänger des Schuljahres 2012/2013 nach Schul- und Abschlussarten: Schulart Abgangszeugnis Abschlusszeugnis Berufsschule, ohne berufsvorbereitende Maßnahmen 1.348 5.408 Berufsvorbereitende Maßnahmen 740 950 Berufsfachschule 29 154 Höhere Berufsfachschule 175 1.699 Fachoberschule 73 292 Fachgymnasium 64 450 Fachschule 38 743 Eine Untersetzung nach Schulämtern erfolgt in der Schulstatistik nicht. Die Ergebnisse des Abschlussjahres 2014 liegen derzeit noch nicht vor.