Der Minister Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. August 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4224 6. Wahlperiode 10.08.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Ausbildung der Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche berufliche Fachrichtung und welches zweite Unterrichtsfach sind die Inhalte der durch den Bachelor-Studiengang „Berufspädagogik für soziale Arbeit, Sozialpädagogik und Kindheitspädagogik “ in Neubrandenburg sowie im darauf aufbauenden Masterstudiengang an der Universität Rostock eingerichtete Berufsschullehrerausbildung ? Die Ausbildung im o. g. Bachelor-Studiengang erfolgt für die berufliche Fachrichtung Sozialwesen. Mit dem an der Hochschule Neubrandenburg angebotenen Zweitfach „Förderung spezifischer Bildungsbereiche“ korrespondiert das berufliche Unterrichtsfach Pädagogik und Psychologie. Der Master-Studiengang an der Universität Rostock wird darauf mit der Vermittlung von berufspädagogischen Kompetenzen für ein erfolgreiches Unterrichten an beruflichen Schulen aufbauen. Der Zugang zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen ist gewährleistet. Drucksache 6/4224 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. In jeweils welchem Umfang von ECTS-Punkten absolvieren die Studierenden die berufliche Fachrichtung sowie das Unterrichtsfach (bitte getrennt nach Studieninhalten mit der jeweiligen Bezeichnung und den ECTS-Punkten sowie nach Studienjahren getrennt angeben)? Die Modulübersicht ist in der Fachstudienordnung auf der Homepage der Hochschule Neubrandenburg unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.hs-nb.de/studiengang-bpsba . 3. Wie viele Studentinnen und Studenten sind derzeit in dem BachelorStudiengang „Berufspädagogik für soziale Arbeit, Sozialpädagogik und Kindheitspädagogik“ eingeschrieben und wie viele der Studierenden weisen eine für das Studium geforderte Berufsausbildung oder alternativ diese Ausbildung ersetzende einjährige Praktikumszeit auf (bitte getrennt nach Studienjahren und Voraussetzungen angeben)? In den Bachelorstudiengang sind 13 Studierende eingeschrieben. Bislang existiert nur ein Jahrgang. Eine Person verfügte über die geforderte Berufsausbildung. Das einschlägige Praktikum hatten die anderen Studierenden nicht absolviert. Für sie wurde jedoch die Möglichkeit eröffnet, das Praktikum im Laufe der Ausbildung nachzuholen.