Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. August 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4227 6. Wahlperiode 26.08.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Streiktage und Lohnentwicklung und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Sofern Daseinsfürsorge mit Daseinsvorsorge gleichzusetzen ist, versteht die Landesregierung darunter die Bereitstellung von materiellen und immateriellen Gütern, um die Grundversorgung der Bevölkerung zu sichern. Dabei handelt es sich um einen verwaltungsrechtlichen Begriff, der nicht zwingend eine trennscharfe Abgrenzung nach Wirtschaftszweigen im Sinne der Wirtschaftszweigklassifikation des Statistischen Bundesamts (WZ 2008) erlaubt. 1. Wie haben sich die Streiktage insgesamt pro Jahr in MecklenburgVorpommern und der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2011 bis 2014 entwickelt (bitte tabellarisch aufführen)? 2. Wie haben sich im Vergleich zur Entwicklung insgesamt die Streiktage pro Jahr in Bereichen der Daseinsfürsorge (z. B. Energieund Wasserversorgung, Gesundheitswesen, Verkehr, Kinderbetreuung etc.) in Mecklenburg-Vorpommern und der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2011 bis 2014 entwickelt? Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesagentur für Arbeit verweist bezüglich der Anzahl der Streiktage nach Branchen in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern auf ihr Internetangebot. Unter folgendem Link ist die Streikstatistik zu finden (Auswahl „Jahr“, Registerreiter „Streiks in den Ländern nach Wirtschaftsabteilungen der Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ 2008“, Spalte „verlorene Arbeitstage“): Drucksache 6/4227 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 http://statistik.arbeitsagentur.de/nn_31970/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_ Suchergebnis_Form.html?view=processForm&resourceId=210358&input_=&pageLocale=de &topicId=17378®ion=&year_month=201412&year_month.GROUP=1&search=Suchen Text 3. Wie stellt sich die Lohnentwicklung insgesamt in MecklenburgVorpommern und der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2011 bis 2014 dar? Das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern stellt die in der nachfolgenden Tabelle enthaltenen Angaben zu den gezahlten Jahresbruttolöhnen und -gehältern je Arbeitnehmerin beziehungsweise Arbeitnehmer in Euro für Mecklenburg-Vorpommern und Deutschland zur Verfügung: Bruttolöhne und -gehälter in Euro je Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer im Jahr 2011 2012 2013 2014 MecklenburgVorpommern 22.926 23.685 23.999 24.915 Deutschland 29.320 30.128 30.755 31.600 Quelle: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung. 4. Wie stellt sich im Vergleich zur Entwicklung insgesamt die Lohnentwicklung in Bereichen der Daseinsfürsorge (z. B. Energieund Wasserversorgung, Gesundheitswesen, Verkehr, Kinderbetreuung etc.) in Mecklenburg-Vorpommern und der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2011 bis 2014 dar? Die Bruttolöhne und -gehälter in Euro je Arbeitnehmerin beziehungsweise Arbeitnehmer in Mecklenburg-Vorpommern in den einzelnen Wirtschaftszweigen (WZ 2008) finden sich für die Jahre 2011 bis 2014 im Internetangebot des Statistischen Amts MecklenburgVorpommern unter folgendem Link (Tabelle 1, laufende Nr. 63-93): http://service.mvnet.de/statmv/daten_stam_berichte/e-bibointerth11/einkommen--preise/pi __/p123__/daten/p123-2014-00.pdf Die Bruttolöhne und -gehälter in Euro je Arbeitnehmerin beziehungsweise Arbeitnehmer in Deutschland in den einzelnen Wirtschaftszweigen (WZ 2008) finden sich für die Jahre 2011 bis 2014 im Internetangebot des Statistischen Bundesamts unter folgendem Link (Tabelle 3.2.16): Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4227 3 https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/VolkswirtschaftlicheGesamtrechnungen /Inlandsprodukt/InlandsproduktsberechnungVorlaeufigPDF_2180140.pdf;jsession id=F6C03BC52B70541C3E257728305F0414.cae4?__blob=publicationFile 5. Inwieweit ergibt sich mit Blick auf die Entwicklung von Streiktagen und Lohnentwicklung in den Jahren 2011 bis 2014 aus der Sicht der Landesregierung ein Bedarf für eine weitergehende „Reform“ des Streikrechtes im Bereich der Daseinsfürsorge, wie ihn die bayrische Entschließung (Bundesratsdrucksache 294/15), nach der in diesem Bereich künftig nur noch bei Vorliegen einer Notdienstvereinbarung und einem konkreten Streikfahrplan gestreikt werden darf und zudem vor jedem Streik eine obligatorische Schlichtung durchgeführt werden soll, beschreibt? Die Landesregierung sieht derzeit keinen Bedarf für eine weitergehende Reform des Streikrechts im Bereich der Daseinsvorsorge.