Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. März 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/423 6. Wahlperiode 04.04.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Honorarkräfte an Schulen und ANTWORT der Landesregierung An vielen Schulen, vermutlich auch in Mecklenburg-Vorpommern, kommen Honorarkräfte zum Einsatz. In Bundesländern, wie zum Beispiel im Freistaat Bayern, ist der Einsatz durch Richtlinien geregelt. 1. Wie hat sich die Zahl der Honorarkräfte an Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern seit dem Schuljahr 2006/2007 entwickelt (bitte schuljahresweise darstellen sowie nach Schulämtern und Schularten sortieren)? 2. In welchen Tätigkeitsfeldern kommen die Honorarkräfte zum Einsatz (bitte alle aufzählen sowie nach Schulämtern und Schularten differenzieren)? 3. In wie vielen Fällen haben Honorarkräfte seit 2006/2007 Vertretungsunterricht wahrgenommen (bitte schuljahres-, schulämterund schulartbezogen darstellen sowie die Fächer/ Fächerkombinationen benennen)? 4. Honorare in welcher Höhe wurden seit dem Schuljahr 2006/2007 gezahlt (bitte schuljahresweise sowie schulämter- und schulartbezogen darstellen sowie nach den Intervallen „bis 400 Euro“, „401 bis 800 Euro“ und „über 800 Euro“ unterscheiden)? 5. Wie hat sich seit dem Schuljahr 2006/2007 im Schnitt die Zahl der Wochenstunden entwickelt, die Honorarkräfte an Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern absolvierten (bitte schuljahresweise sowie schulämter- und schulartbezogen darstellen)? 6. Durch welche Richtlinien, Verordnungen oder sonstigen Vorgaben ist der Einsatz von Honorarkräften an Schulen des Landes MecklenburgVorpommern geregelt (bitte auch mit angeben, wo diese Richtlinien, Verordnungen oder sonstigen Vorgaben abrufbar sind und den Inhalt/die Inhalte skizzieren)? Drucksache 6/423 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Fragen 1 bis 6 werden zusammenhängend beantwortet. Gemäß der Verwaltungsvorschrift „Beschäftigungsverhältnis und Vergütung der an öffentlichen Schulen tätigen nebenamtlichen Lehrkräfte und sonstige teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte, die vom Geltungsbereich der TV-L ausgenommen sind“ vom 13. Mai 2008, veröffentlicht im Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Nummer 6/2008, Seite 521, wurde im Bereich der beruflichen Schulen der Schulämter Greifswald und Neubrandenburg seit dem Schuljahr 2006/2007 folgender Unterricht abgesichert: Schuljahr Schulamt Vertragsanzahl Schulart Berufsbereich/ Fach oder Lernfeld 2007/2008 Neubrandenburg 2 Berufsschule Wirtschaft und Verwaltung/Steuerlehre 2008/2009 Greifswald 4 Höhere Berufsfachschule Gesundheit und Pflege Berufsschule Metalltechnik Farbtechnik 2009/2010 Neubrandenburg 3 Berufsschule Metalltechnik/Gießereitechnik Kfz-Technik 2011/2012 Greifswald 2 Höhere Berufsfachschule Gesundheit und Pflege Neubrandenburg 1 Fachschule Bautechnik/Statik Die in der Tabelle aufgeführten Honorarkräfte haben ausnahmslos Vertretungsunterricht gegeben. Zur Zahl ihrer durchschnittlichen Wochenstunden liegen der Landesregierung keine statistisch aufbereiteten Daten vor. Ein Vertrag wurde mit einer Gesamtvergütung von unter 400 Euro gefertigt (Schuljahr 2007/2008, Schulamt Neubrandenburg, Fachrichtung: Steuerlehre). Die anderen elf Verträge liegen über 800 Euro. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über weitere Honorarkräfte an staatlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern in statistisch erfasster Form vor. 7. Inwieweit überprüfen derzeit die Rentenversicherung und/oder staatsanwaltschaftliche Stellen Honorarverträge, die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern mit Honorarkräften geschlossen haben? a) Wie viele Verträge werden überprüft (bitte nach Schulämtern und Schularten aufgliedern)? b) Welche Schuljahre sind betroffen? c) Wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen? Die Fragen 7, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Derzeitige Überprüfungen von Honorarverträgen seitens der Staatsanwaltschaften sind der Landesregierung nicht bekannt. Bezüglich der Rentenversicherung liegen der Landesregierung in diesem Zusammenhang keine Kenntnisse vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 5. Wahlperiode Drucksache 6/423 3 8. Gab es in den vergangenen Jahren Überprüfungen von Honorarverträgen durch die Rentenversicherung und/oder staatsanwaltschaftliche Stellen? Wenn ja, a) wann fanden die Überprüfungen statt? b) wie viele Honorarverträge wurden überprüft (bitte nach Schulämtern und Schularten aufgliedern)? c) welche konkreten Ergebnisse einschließlich der aus den Überprüfungen erwachsenen Konsequenzen gab es? Die Fragen 8 und a) werden zusammenhängend beantwortet. Zu staatsanwaltschaftlichen Überprüfungen kam es im Zeitraum vom 09.10.2010 bis 30.08.2011. Zu b) Es wurden 15 Honorarverträge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer privat geführten Grundschule überprüft. Zu c) Die Überprüfungen haben zu keinen strafrechtlich relevanten Erkenntnissen geführt. Für die Lehrkräfte ließ sich eine Umgehung der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht nicht feststellen. Soweit es sich bei den Honorarkräften um geringfügig Beschäftigte handelte, waren die erforderlichen Mitteilungen an die Bundesknappschaft erfolgt. 9. Stehen Überprüfungen seitens der Rentenversicherung und/oder staatsanwaltschaftlicher Stellen bevor? a) Wie viele Honorarverträge aus welchen Schuljahren werden voraussichtlich überprüft? b) Durch wen erfolgen die Überprüfungen? Die Fragen 9, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Bevorstehende Überprüfungen von Honorarverträgen seitens der Staatsanwaltschaften sind der Landesregierung nicht bekannt. Bezüglich der Rentenversicherung liegen der Landesregierung in diesem Zusammenhang keine Kenntnisse vor.