Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. August 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4230 6. Wahlperiode 13.08.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE Förderung der Bewässerung in der Landwirtschaft und im Gartenbau und ANTWORT der Landesregierung Angesichts der Auswirkungen von zunehmenden Trockenperioden einerseits und von Starkniederschlägen andererseits gewinnen Maßnahmen zur Bewässerung und Speicherung im Interesse der Ertragssicherheit an Bedeutung. 1. Welche investiven Maßnahmen zur Bewässerung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Kulturen sind förderfähig? Im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) können Investitionen in Bewässerungsanlagen gefördert werden, wenn damit eine Wassereinsparung von mindestens 25 Prozent erreicht wird - vergleiche Ziffer 2.1 e) der Richtlinie zur Förderung von Investitionen in der landwirtschaftlichen Produktion nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-RL M-V) vom 01.03.2015 (AmtsBl. M-V 2015, S. 102). Unternehmen, die eine Förderung von Bewässerungsanlagen beantragen, müssen die Bedingungen des Artikels 46 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 einhalten und nachweisen, dass a) mindestens 10 Prozent ihrer bewirtschafteten Ackerfläche in Mecklenburg-Vorpommern mit arbeitsintensiven Ackerkulturen einschließlich Gartenbaukulturen bebaut sind; dazu zählen Kartoffeln, Zuckerrüben, Freilandgemüse, Saat- und Pflanzgutvermehrung, Dauerkulturen , Spargel, Erdbeeren sowie Blumen und Zierpflanzen, und b) eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Benutzung eines Gewässers nach § 8 des Wasserhaushaltsgesetzes vorliegt (vergleiche Ziffer 4.5 AFP-RL M-V). Drucksache 6/4230 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Sind Maßnahmen der Wasserspeicherung vorgesehen? Soweit das geplante Vorhaben die strengen Vorgaben des Artikels 46 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 erfüllt und die geforderte Wassereinsparung von 25 Prozent nachgewiesen werden kann, könnten auch derartige Investitionen gefördert werden. 3. Welche finanziellen Mittel stehen in diesem Jahr und den folgenden Jahren dafür zur Verfügung? In der Förderperiode 2014 bis 2020 stehen im AFP insgesamt rund 85 Mio. Euro zur Verfügung, davon 12 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2015. 4. Wie ist die aktuelle Inanspruchnahme der Fördermöglichkeiten? In der begonnenen Förderperiode liegt bislang ein Antrag zur Förderung einer Bewässerungsanlage vor. 5. Welche Schwerpunkte der Bewässerung gibt es aktuell (bitte nach Kulturen und Standorten darstellen)? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.