Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. September 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4234 6. Wahlperiode 03.09.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Polizeieinsatz in Greifswald und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Am 11.07.2015 ab 20.03 Uhr kam es zu zahlreichen telefonischen Beschwerden im Polizeihauptrevier (PHR) Greifswald über unzulässigen Lärm durch die Teilnehmer einer privaten Feier in der Stralsunder Straße in Greifswald. Der Pressemitteilung Nr. 3069300 der Polizei vom 12. Juli 2015 lässt sich entnehmen, dass es bei einem Einsatz wegen Ruhestörung in Greifswald zu einem Mehrbedarf an Beamten kam. Aus diesem Grund wurden Kräfte aus umliegenden Revieren zusammengezogen und dadurch soll es zu Verzögerungen gekommen sein. 1. Wer trug die Verantwortung und Entscheidungsgewalt bei diesem Einsatz? Der Einsatz wurde anfänglich durch den Polizeiführer vom Dienst der Einsatzleitstelle des Polizeipräsidiums Neubrandenburg geführt. Im Verlaufe des Einsatzes wurde die Führung vor Ort an einen Schichtführer des PHR Greifswald übergeben. Drucksache 6/4234 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie viele Beamte waren ab welchem Zeitpunkt aufgrund welcher Tatsachen im Einsatz? Die Anzahl der Einsatzkräfte stieg im Verlauf des Einsatzes sukzessive an. In der Spitze waren 37 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte zu folgenden Zeiten vor Ort: 20:03 Uhr: 2 Einsatzkräfte 22:47 Uhr: 6 Einsatzkräfte 01:25 Uhr: 19 Einsatzkräfte 03:20 Uhr: 37 Einsatzkräfte 04:10 Uhr: 5 Einsatzkräfte 05:15 Uhr: keine Einsatzkräfte mehr am Einsatzort. Der Kräfteeinsatz der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten ergab sich aus dem nachfolgend geschilderten Einsatzverlauf. Nachdem es am 11.07.2015 gegen 20:00 Uhr zu einer Beschwerde über Ruhestörung, ausgehend vom Gelände Stralsunder Straße 46 in Greifswald, kam, wurde zunächst ein Funkstreifenwagen mit zwei Einsatzkräften eingesetzt. Die Beamten stellten auf einem Hinterhof eine offensichtliche Feierlichkeit mit circa 150 Personen und der damit verbundenen erheblichen Lautstärke fest. So wurde unter anderem Livemusik auf einer Bühne gespielt. Eine Person, die sich als Verantwortlicher ausgab, wurde angesprochen und aufgefordert, spätestens um 22:00 Uhr die Lautstärke der Musik auf ein zulässiges Maß zu reduzieren. Zusätzlich bleibt zu erwähnen, dass auf Grund der Teilnehmerzahl, der technischen Ausstattung und der Abgabe von Speisen und Getränke gegen Bezahlung nicht mehr von einer privaten Veranstaltung ausgegangen werden konnte. Eine Genehmigung der Hansestadt Greifswald zur Durchführung einer solchen Veranstaltung wurde jedoch nicht vorgelegt. Nachdem sich gegen 22:30 Uhr zwei Anwohner über die nächtliche Ruhestörung bei der Polizei beschwerten, kam es zum erneuten Einsatz von Polizeikräften. Die verantwortlichen Personen wurden aufgefordert, den Lärmpegel zu reduzieren. Durch die Polizei wurde dahingehend belehrt, dass die Veranstaltung aufgelöst wird, sofern es erneut zu Beschwerden wegen unzulässigen Lärms komme. Nachdem vier weitere Anrufe von Bürgern, die sich in ihrer Ruhe gestört fühlten, bei der Polizei eingingen, wurde der Ereignisort gegen 01:30 Uhr erneut aufgesucht. Die eintreffenden Polizeikräfte nahmen wieder sehr laute Musik wahr. Der Polizeiführer vor Ort erklärte nunmehr die Veranstaltung für beendet. Einer verantwortlichen Person wurde mitgeteilt, dass Personen, die dort nicht wohnhaft sind, das Gelände zu verlassen haben und die Musik auszuschalten ist, um so die Ruhestörung zu beenden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4234 3 Die eingesetzten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten versuchten durch deeskalierende Gespräche die Personen zum Verlassen des Geländes zu bewegen. Da das nicht in jedem Fall gelang, wurden Personen mittels einfacher körperlicher Gewalt zum Ausgang geleitet und somit der Platzverweis durchgesetzt. Da die verbliebenen Personen zusicherten, in der auf dem Grundstück vorhandenen Scheune die Veranstaltung ohne weitere Lärmbelästigung fortzuführen, wurden keine weiteren Maßnahmen getroffen. Die Ruhestörung war damit gegen 03:30 Uhr beendet. 3. Ab welchem Zeitpunkt und mit welcher Begründung wurden weitere Beamte aus welchen anderen Revieren angefordert? Die 37 eingesetzten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten kamen aus folgenden Dienststellen: PHR Greifswald PR Heringsdorf PHR Anklam PR Wolgast PHR Stralsund PR Grimmen PHR Neubrandenburg Die Zuführung von Unterstützungskräften aus Polizeirevieren des Polizeipräsidiums Neubrandenburg ergab sich aus dem unter Antwort zu Frage 2 dargestellten Einsatzverlauf und dem damit verbundenen Kräftebedarf. 4. Welche anderen Einsätze konnten nicht oder nur verzögert durchgeführt werden? Es wurden fünf Beschwerden wegen unzulässigen Lärms, eine Beleidigung sowie eine Körperverletzung gemeldet, welchen nicht oder nur verzögert nachgegangen werden konnte. Drucksache 6/4234 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Waren Polizeihunde vor Ort und wenn ja, wie viele und welchen Grund gibt es dafür? Unter den 37 Einsatzkräften befanden sich fünf Diensthundführer, welche jeweils einen Diensthund mitführten. Die eingesetzten Diensthundführer waren ursprünglich im Rahmen der Präsidialreserve tätig. Präsidialreserven werden an Schwerpunkttagen und zu Schwerpunktzeiten zur Bewältigung von Einsätzen neben dem „normalen“ Streifendienst vorgehalten. Im Rahmen des Einsatzes verblieben die Diensthunde in den Funkstreifenwagen. 6. War die Einheit „Mobile Aufklärung Extremismus“ am Einsatzort bzw. in der Nähe? Wenn ja, warum war sie da und inwieweit war sie am Einsatz beteiligt ? Nein. 7. Wieso wurde der angebotene telefonische Kontakt der Veranstalter seitens der Polizei nicht angenommen? Zumal bereits bei dem zweiten Einsatz der Polizei um 22:30 Uhr den Verantwortlichen die Auflösung der Veranstaltung bei einer erneuten Ruhestörung angedroht worden war, war eine telefonische Kontaktaufnahme zur Störungsbeseitigung um 01:30 Uhr nicht zielführend. Die Polizeikräfte mussten sich vor Ort davon überzeugen, dass die gemachten Auflagen nicht eingehalten worden waren. 8. Wieso verwehrten die Beamten den dort Wohnenden den Zugang zu privaten Bereichen des Geländes? Da nicht bei jeder Person sofort geklärt werden konnte, ob hier eine Berechtigung zum Verbleib auf dem Gelände vorlag, wurden dazu Überprüfungshandlungen durch die anwesenden Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten durchgeführt. Während dieser Zeit war es nicht allen Personen möglich, jeden Bereich des Geländes zu betreten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4234 5 9. Was bewog die Einsatzleitung - entgegen der Darstellung in der offiziellen Pressemeldung - die Veranstaltung nicht zu beenden und gegen 3:30 Uhr das Gelände ohne weitere Auflagen zu verlassen? Die Aussage, dass keine weiteren Auflagen beim Verlassen des Geländes erteilt wurden, trifft nicht zu. Da die verbliebenen Personen zusicherten, in der auf dem Grundstück vorhandenen Scheune die Veranstaltung ohne weitere Lärmbelästigung fortzuführen, wurden keine weiteren Maßnahmen getroffen. Die Ruhestörung war damit gegen 03:30 Uhr beendet. Der Polizeieinsatz vor Ort endete erst um 05:15 Uhr. 10. Gab es seitens der Polizei eine Auswertung des Einsatzes bezüglich der Verhältnismäßigkeit, Öffentlichkeitsarbeit (fehlerhafte Pressemeldung ), Kommunikation mit den Veranstaltern und welche Schlussfolgerungen wurden gezogen? Ja. Durch den polizeilichen Einsatz konnte die öffentliche Sicherheit und Ordnung wieder hergestellt werden. Die örtliche Polizeidienststelle wird mit den zuständigen kommunalen Stellen entsprechende Gespräche führen, damit im Hinblick auf eine Veranstaltung im nächsten Jahr die erforderlichen gefahrenabwehrenden und gewerberechtlichen Maßnahmen geprüft und gegebenenfalls veranlasst werden.