Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. September 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4247 6. Wahlperiode 22.09.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Polizeieinsätze in Unterkünften für Asylbewerber und/oder Asylanten in der Hansestadt Rostock im Monat Juni 2015 und ANTWORT der Landesregierung Wie viele Polizeieinsätze gab es im o. g. Monat in Unterkünften für Asylbewerber und/oder Asylanten in der Hansestadt Rostock (bitte aufschlüsseln nach Ort und Art der Unterkunft, Datum, Anlass mit Sachverhaltsskizzierung, Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht der Tatverdächtigen/Störer und Geschädigten und entstandenen Kosten)? In den kommunalen Gemeinschaftsunterkünften der Hansestadt Rostock gab es im Juni 2015 insgesamt drei Polizeieinsätze. Diese sind in der beigefügten Übersicht aufgelistet. Maßnahmen im Rahmen der Amtshilfe sind nicht enthalten. Einsätze, welche im Zusammenhang mit dezentral untergebrachten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern standen, werden nicht separat erfasst. Personal- und Sachkosten werden für die angefragte Art der polizeilichen Einsätze regelmäßig nicht erhoben. Angaben zu Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit der Beteiligten werden nicht aufgeführt. Es handelt sich dabei um Angaben, vor deren Veröffentlichung eine datenschutzrechtliche Prüfung dahingehend vorzunehmen wäre, ob, gegebenenfalls auch in der Kombination mit anderen Informationen aus den Antworten, einzelne Personen bestimmbar gemacht werden können. Drucksache 6/4247 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Um die Bestimmbarkeit einzelner Personen auszuschließen, sind umfangreiche Recherchen in jedem Einzelsachverhalt erforderlich. So ist die Belegung jeder Unterkunft, in der ein Polizeieinsatz durchgeführt wurde, hinsichtlich festgestallter Geschädigten und Tatverdächtigen dahingehend zu überprüfen, in welchem Umfang in der Unterkunft Personen mit gleicher Nationalität des/der Geschädigten und Tatverdächtigen zum Zeitpunkt des Einsatzes beziehungsweise der Tat lebten und ob Geschädigte und Tatverdächtige sich von diesen altersmäßig unterscheiden. Dieser Rechercheaufwand ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich. Er wäre mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren ist. lfd. Nr. Ort Datum Anlass mit Sachverhaltsskizzierung Hansestadt Rostock 01 Rostock 01.06.2015 Körperverletzung 02 Rostock 03.06.2015 Gefährliche Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung und Ausspähen von Daten 03 Rostock 09.06.2015 Sachbeschädigung