Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. März 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/427 6. Wahlperiode 28.03.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Unterbringung von schulpflichtigen Flüchtlingskindern in Nostorf/Horst und ANTWORT der Landesregierung Die Hansestadt Hamburg hatte im Zuge einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung Nostorf/Horst in Mecklenburg-Vorpommern untergebracht . Die Hansestadt Hamburg ist für die im Lager Horst untergebrachten Flüchtlinge in vollem Umfange ausländer- und asylverfahrensrechtlich zuständig. Der Vertrag zwischen den Ländern trat im Oktober 2006 in Kraft und wurde im Juli 2011 von mecklenburgvorpommerischer Seite gekündigt. In Nostorf/Horst hat die Hansestadt Hamburg auch 48 Flüchtlingskinder untergebracht, die nach dem hamburgischen Schulgesetz der Schulpflicht unterliegen. Derzeit besuchen diese Kinder jedoch keine Schule. Dieser Zustand wird sich voraussichtlich bis zum Ablauf des vereinbarten Vertrages Ende 2012 nicht ändern. Laut Medienberichten sollen beide Länder bereits seit einiger Zeit über einen Folgevertrag über die Unterbringung von Flüchtlingen der Hansestadt Hamburg in der Erstaufnahmeeinrichtung Nostorf/Horst beraten. 1. Wie schätzt die Landesregierung die Rechtslage bezüglich des ein- gangs erwähnten Sachverhaltes ein, bzw. ist die Landesregierung der Auffassung, dass hier ein Rechtsverstoß in Form der Verletzung der Schulpflicht vorliegt? Die aktuelle Verwaltungsvereinbarung sieht in § 2 Absatz 2 hinsichtlich der Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern aus Hamburg vor, dass die Aufenthaltsdauer in Nostorf/Horst maximal drei Monate beträgt. Drucksache 6/427 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Dies entspricht auch der Vorschrift des § 47 Absatz 1 Satz 1 Asylverfahrensgesetz. Abweichend davon ist geregelt, dass für die Kinder im schulpflichtigen Alter und ihre Eltern ein verkürzter Aufenthalt in der Aufnahmeeinrichtung stattfindet, um eine Beschulung in der Freien und Hansestadt Hamburg zu ermöglichen. Die Hamburger Behörde für Inneres und Sport kann diese Regelung jedoch nicht immer einhalten. Vielmehr verbleiben die Kinder im schulpflichtigen Alter teilweise bis zu drei Monaten in Nostorf/Horst. Begründet wird dies mit mangelnden eigenen Unterbringungsmöglichkeiten . Aufgrund des vorgenannten Sachverhaltes fanden zwischen den zuständigen Behörden Mecklenburg-Vorpommerns und der Freien und Hansestadt Hamburg hierzu Beratungen statt. Im Ergebnis wird seit Dezember 2011 ein schulisches Erstangebot in Form von Sprachstandsdiagnostik und Deutschförderunterricht in der Aufnahmeeinrichtung Nostorf/Horst durchgeführt. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche werden auf dieser Grundlage auf die Beschulung in Hamburg vorbereitet. Mit dieser Praxis wird verhindert, dass ein neu aus dem Ausland eingereistes Kind zunächst eine Schule in Mecklenburg-Vorpommern besucht und dann innerhalb kurzer Zeit nach Hamburg umgeschult werden muss. Die in Mecklenburg-Vorpommern schulpflichtigen Kinder werden unmittelbar nach der Asylantragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf die Kommunen des Landes verteilt, damit sie dort der Schulpflicht genügen können. 2. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, der Verletzung der Schulpflicht vor dem Hintergrund des eingangs erwähnten Sachverhaltes entgegen zu wirken? Die Durchführung der Sprachstandsdiagnostik und des Deutschförderunterrichts in der Aufnahmeinrichtung ist zunächst auf die Zeitdauer der Gültigkeit der Verwaltungsvereinbarung (30.09.2012) beschränkt. 3. Plant die Landesregierung den Flüchtlingskindern bis zum Ablauf der derzeitigen Verwaltungsvereinbarung den Zugang zu einer Schule zu ermöglichen oder plant die Landesregierung sonstige Bildungsangebote für die in Nostorf/Horst untergebrachten Flüchtlinge, zum Beispiel Sprachkurse vor Ort? Es wird auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/427 3 4. Plant die Landesregierung einen neuen Vertrag mit der Hansestadt Hamburg über Ende 2012 hinaus über die Aufnahme von der Hansestadt Hamburg zugeteilten Flüchtlingen und über deren Unterbringung in der Erstaufnahmeeinrichtung Nostorf/Horst zu schließen? Ja. 5. Plant die Landesregierung zukünftig lediglich alleinstehende volljährige Flüchtlinge in Nostorf/Horst unterzubringen, da der Standort die Voraussetzungen für eine Wahrnehmung der Schulpflicht möglicherweise nicht erfüllt? Die Gespräche hierzu sind mit der Freien und Hansestadt Hamburg noch nicht abgeschlossen. 6. Plant die Landesregierung zukünftig Maßnahmen zu ergreifen, welche die strukturellen Voraussetzungen schaffen, die den Flüchtlingen in Nostorf/Horst einen freien Zugang zu Bildung erlauben und die Erfüllung der Schulpflicht ermöglichen? Es wird auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 verwiesen.