Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. September 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4286 6. Wahlperiode 23.09.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Polizeieinsätze in Unterkünften für Asylbewerber und/oder Asylanten im Landkreis Nordwestmecklenburg im Monat März 2015 und ANTWORT der Landesregierung Wie viele Polizeieinsätze gab es im o. g. Monat in Unterkünften für Asylbewerber und/oder Asylanten im Landkreis Nordwestmecklenburg (bitte aufschlüsseln nach Ort und Art der Unterkunft, Datum, Anlass mit Sachverhaltsskizzierung, Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht der Tatverdächtigen/Störer und Geschädigten und entstandenen Kosten)? In den kommunalen Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises Nordwestmecklenburg gab es im März 2015 insgesamt elf Polizeieinsätze. Diese sind in der beigefügten Übersicht aufgelistet . Maßnahmen im Rahmen der Amtshilfe sind nicht enthalten. Einsätze, welche im Zusammenhang mit dezentral untergebrachten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern standen, werden nicht separat erfasst. Personal- und Sachkosten werden für die angefragte Art der polizeilichen Einsätze regelmäßig nicht erhoben. Angaben zu Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit der Beteiligten werden nicht aufgeführt . Es handelt sich dabei um Angaben, vor deren Veröffentlichung eine datenschutzrechtliche Prüfung dahingehend vorzunehmen wäre, ob, gegebenenfalls auch in der Kombination mit anderen Informationen aus den Antworten, einzelne Personen bestimmbar gemacht werden können. Drucksache 6/4286 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Um die Bestimmbarkeit einzelner Personen auszuschließen, sind umfangreiche Recherchen in jedem Einzelsachverhalt erforderlich. So ist die Belegung jeder Unterkunft, in der ein Polizeieinsatz durchgeführt wurde, hinsichtlich festgestellter Geschädigten und Tatverdächtigen dahingehend zu überprüfen, in welchem Umfang in der Unterkunft Personen mit gleicher Nationalität des/der Geschädigten und Tatverdächtigen zum Zeitpunkt des Einsatzes beziehungsweise der Tat lebten und ob Geschädigte und Tatverdächtige sich von diesen altersmäßig unterscheiden. Dieser Rechercheaufwand ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich. Er wäre mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren ist. lfd. Nr. Ort Datum Anlass mit Sachverhaltsskizzierung 01 Wismar 01.03.2015 Gefährliche Körperverletzung 02 Wismar 05.03.2015 Auslösung - Feueralarm 03 Wismar 08.03.2015 Gefahrenabwehr - Störer im Objekt 04 Wismar 08.03.2015 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten 05 Wismar 09.03.2015 Bedrohung 06 Wismar 09.03.2015 Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz 07 Wismar 12.03.2015 Sachbeschädigung 08 Wismar 17.03.2015 Sachbeschädigung 09 Wismar 17.03.2015 Sachbeschädigung und Körperverletzung 10 Wismar 20.03.2015 Körperverletzung 11 Wismar 28.03.2015 Auslösung - Feueralarm