Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. März 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/430 6. Wahlperiode 29.03.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger und Ursula Karlowski, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schulverpflegung an öffentlichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele der Ganztags- und wie viele der Halbtagsschulen in Mecklenburg-Vorpommern verfügen über eine warme Mittagsversorgung und wie viele Schülerinnen/Schüler an diesen Schulen nutzen diese regelmäßig (bitte den prozentualen Anteil aller Schülerinnen /Schüler benennen)? a) Wie viele Schülerinnen/Schüler kommen aktuell ohne Frühstück in die Schule und für wie viele bedeutet das schulische Mittagsangebot die einzige warme Mahlzeit am Tag (bitte benennen Sie den prozentualen Anteil nach Schularten aufgelistet)? b) Wie hat sich die Übergewichtssituation bei Kindern, insbesondere von Schulanfängerinnen/Schulanfängern, in den letzten 10 Jahren entwickelt (bitte benennen Sie den prozentualen Anteil aller erfassten Kinder)? c) Falls keine ausreichenden Daten zu den Fragen 1 a) und b) vorliegen , wann werden diese Daten erhoben? Die Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern haben die Möglichkeit, täglich ein warmes Mittagessen in der Schule oder im Hort einzunehmen. Die Ganztagsschulen (192 im Schuljahr 2011/2012) ermöglichen gemäß Verwaltungsvorschrift „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ vom 9. August 2010 zwischen den Angeboten am Vor- und Nachmittag eine warme Mittagsmahlzeit einzunehmen. Drucksache 6/430 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die folgenden Zahlen für die Nutzung der Mittagsversorgung beziehen sich auf das Jahr 2010: Quelle: Vernetzungsstelle Schulverpflegung in Mecklenburg-Vorpommern Zu a) und c) Eine Erfassung dieser Daten erfolgt seitens der Landesregierung nicht. Eine Erhebung ist nicht beabsichtigt. Zu b) Die Daten der Schuleingangsuntersuchungen zum Übergewicht sind auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales seit dem Untersuchungsjahrgang 2003/2004 dargestellt. Die Schuleingangsuntersuchungen erfassen die Schulanfängerinnen und Schulanfänger vollständig. Der Link ist unter folgender Adresse abrufbar: http://www.regierungmv .de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/sm/Themen/Gesundheit_und_Arbeit sschutz/Gesundheitsberichterstattung/_Indikatoren/Download_der_Gesundheitsindikatoren_ MV/index.jsp?para=e-BiboInterTk2. 61% 50% 31% 30% 29% 0% 20% 40% 60% 80% Grundschule Förderschule Regionale Schule Gymnasium Gesamtschule A ng ab en in P ro ze nt (% ) Teilnahmequote am Mittagessen Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/430 3 2. Welche Richtlinien sichern die Qualität des Schulessens ab und in welchem Umfang werden die DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung umgesetzt? a) Durch wen wird die Qualität des Essens überprüft? b) An wie vielen Schulen wird die Schulernährung durch ein entspre- chendes Unterrichtsfach, Projektarbeit o. ä. unterstützt? Es gibt keine staatlichen Qualitätsvorgaben zum Schulessen. Im November 2007 hat die Landesregierung Handlungsempfehlungen in Form einer Qualitätsoffensive für eine gesunde Schulverpflegung erarbeitet. In dieser wird die Umsetzung der von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) herausgegebenen Qualitätsstandards für die Schulverpflegung empfohlen. Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung Mecklenburg-Vorpommern unterstützt bei Bedarf alle an der Schulverpflegung Beteiligten und hilft bei der Umsetzung der Qualitätsstandards. Zahlen über die Umsetzung der DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung liegen der Landesregierung nicht vor. Zu a) Die DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung von Schulen und Caterern werden auf freiwilliger Basis umgesetzt. Eine behördliche Überprüfung der Umsetzung der Qualitätsstandards erfolgt nicht. Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter kontrollieren ungeachtet dessen die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Hygienevorschriften. Zu b) Die Ernährungsbildung ist ein Aufgabengebiet, das in den Rahmenplänen ausgewiesen und im Bildungs- und Erziehungsprozess umzusetzen ist. Sie ist verpflichtender Bestandteil des Fachunterrichts in Biologie, mehrerer Unterrichtsfächer (unter anderem in Sachkunde, Chemie, Sport, Naturwissenschaften, Sozialkunde, Religion oder auch in Deutsch) sowie unterschiedlicher Lernbereiche. Drucksache 6/430 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 3. Wie bewertet die Landesregierung die Vernetzungsstelle Schulverpflegung? a) In welchem Umfang nutzen die Schulen die Angebote der Vernetzungsstelle ? b) Welche zukünftige Rolle sehen Sie für die Vernetzungsstellen und welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Vernetzungsstelle nach Auslaufen der Projektmittel des Bundes weiter zu führen? Die in allen Ländern eingerichteten Vernetzungsstellen Schulverpflegung zählen aus Sicht der Landesregierung zu den besonders erfolgreichen Maßnahmen des Bundesprogramms „inform“. Zu a) Die Schulen nutzen die Beratungen vor allem zu den Themen Akzeptanzsteigerung (zum Beispiel in weiterführenden Schulen ab Klasse 7/8), Gestaltung der Speisenangebote und Optimierung der Rahmenbedingungen (zum Beispiel Speisenräume). Hierzu gibt die Vernetzungsstelle Impulse und Empfehlungen zur Optimierung der Verpflegungsangebote und fördert die Gründung von so genannten Essensausschüssen. Die Veranstaltungen und Weiterbildungen der Vernetzungsstelle (Aktionstag auf der GastRo (Fach- und Erlebnisausstellung für Hotellerie, Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung und Einzelhandel), Workshops der Vernetzungsstelle) werden von den jeweiligen Zielgruppen gut angenommen. Zu b) Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung in Mecklenburg-Vorpommern sollte weiterhin der Mittler zwischen den Akteurinnen und Akteuren, die mit der Schulverpflegung befasst sind, sein. Deshalb unterstützt die Landesregierung den Beschluss der 7. Verbraucherministerkonferenz vom September 2011, wonach die Ministerinnen und Minister beziehungsweise Senatorinnen und Senatoren der Länder das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bitten zu prüfen, „inwieweit die Vernetzungsstellen Schulverpflegung in den Ländern über die Projektlaufzeit hinaus durch eine fortlaufende Mitfinanzierung des Bundes gesichert werden können“. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/430 5 4. Wie hoch sind die Vollkosten für ein Schulessen und welchen Anteil deckt durchschnittlich der Elternbeitrag ab? a) Was zahlen aktuell Eltern für das Schulessen ihrer Kinder (Landesdurchschnitt und Preisspanne bitte auflisten)? b) In welchem Umfang beteiligt sich das Land an den laufenden Kosten für die Schulkantine? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Zuständigkeit für die Schulverpflegung liegt bei den Schulträgern. Gemäß § 39 Absatz 5 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern entscheiden sie in eigener Verantwortung, in welcher Höhe sie die Erziehungsberechtigten an den Kosten der Schulspeisung beteiligen. Die Ergebnisse einer Befragung an den allgemein bildenden Schulen in MecklenburgVorpommern (2010) durch die Vernetzungsstelle Schulverpflegung ergab, dass ein Schulessen durchschnittlich zwischen 2,01 bis 2,50 Euro kostet. Das Land beteiligt sich nicht an laufenden Kosten für die Schulkantine. Die Zuständigkeit liegt allein beim Schulträger. 5. Wie bewerten Sie die Umsetzung der Schulverpflegungsangebote aus dem sogenannten Bildungspaket des Bundes für bedürftige Kinder aus Geringverdienerfamilien? a) Werden alle bedürftigen Kinder erreicht und wenn nein, warum nicht und wie ließe sich nach Auffassung der Landesregierung der Anteil erhöhen? b) Wie hoch wären die erforderlichen Mittel, um flächendeckend alle bedürftigen Schülerinnen/Schüler mit einem warmen Schulessen im Land zu versorgen? Die Mittagsverpflegung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes für leistungsberechtigte Schülerinnen und Schüler gemäß § 28 Absatz 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), § 34 Absatz 6 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), § 6b Absatz 2 Satz 1 Bundeskindergeldgesetz in Verbindung mit § 28 Absatz 6 SGB II ist ein wichtiges Element für die Herstellung von Chancengleichheit und sozialer Teilhabe in der Schule. Das gemeinschaftliche Mittagessen hat eine sozialintegrative Funktion. Für die Umsetzung von Schulverpflegungsangeboten sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Zudem müssen die Verwaltungsabläufe möglichst einfach, transparent und unbürokratisch gestaltet sein. Eine Bewertung durch die Landesregierung kann nicht erfolgen, da keine Kenntnisse über die konkrete Umsetzung der Schulverpflegung in den Landkreisen und kreisfreien Städten vorliegen. Das Land ist nicht zuständig für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes . Drucksache 6/430 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Zu a) und b) Die Fragen 5a) und 5b) werden zusammenhängend beantwortet. Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 6. Welche Bedeutung hat eine vegetarische Versorgung in der Schulverpflegung ? a) An wie vielen Schulen gibt es täglich ein vegetarisches oder veganes Angebot? b) Wie ließe sich nach Auffassung der Landesregierung der Anteil an Schulen mit vegetarischem oder veganem Alternativangebot erhöhen? Die DGE-Qualitätsstandards empfehlen, täglich ein ovo-lacto-vegetabiles Menü anzubieten. Außerdem wird empfohlen, an zwei Tagen der Woche nur vegetarische Menüs anzubieten und einmal pro Woche Fisch aus Marine Stewardship Council (MSC)-zertifiziertem Fang. Es sollte nur an zwei Tagen der Woche ein Gericht mit Fleischkomponente angeboten werden. Zu a) In Mecklenburg-Vorpommern werden an zirka 25 Prozent der Schulen täglich vegetarische Menüs angeboten (Quelle: Vernetzungsstelle Schulverpflegung Mecklenburg-Vorpommern, 2010). Zu b) Die jeweilige Schulkonferenz vor Ort kann ihren Einfluss bei der Essensgestaltung geltend oder der Schulträger im Ausschreibungsverfahren entsprechende Vorgaben machen (zum Beispiel regionale Herkunft von Zutaten, vegetarischer Anteil und so weiter). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/430 7 7. Welche Bedeutung hat die regionale Herkunft der Zutaten innerhalb der Schulverpflegung an öffentlichen Schulen? a) Wie viele Schulkantinen bzw. Essensanbieter an Schulen bieten überwiegend Zutaten regionaler Herkunft an und an wie vielen Schulen gibt es ein Angebot mit Zutaten aus überwiegend regionaler Herkunft? b) Wie ließe sich nach Auffassung der Landesregierung der Anteil an regionalen Produkten erhöhen? Das „Vitalmenü“, ein Projekt des Agrarmarketing Mecklenburg-Vorpommern e. V. und der UWM Demen GmbH, ist ein gutes Beispiel dafür, wie durch den Einsatz regionaler Produkte Frische, Qualität und kurze Wege gewährleistet werden. Im Übrigen hängt die Berücksichtigung regionaler Herkünfte von Zutaten auch von betriebswirtschaftlichen Aspekten ab. Zu a) Der Landesregierung liegt diesbezüglich keine Statistik vor. Zu b) Es wird auf die Antwort zu Frage 6 b) verwiesen.