Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. April 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/436 6. Wahlperiode 03.04.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Entwicklung der Kreisumlagen und ANTWORT der Landesregierung Medienberichten zufolge ist in vielen Landkreisen des Landes mit einer Erhöhung der Kreisumlage zu rechnen. Im Landkreis Nordwestmecklenburg plant die Verwaltung beispielsweise eine Erhöhung um drei Prozentpunkte auf 43,3 Prozent. Die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg forderte in einem Interview u. a.: „Jetzt ist das Land gefragt, das die Kommunen auffordern muss, im Wege des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes an Mehrreinnahmen zu beteiligen beziehungsweise die Schlüsselzuweisungen nicht weiter abzusenken . Es muss seine Grundhaltung zum Finanzausgleichsgesetz und dem Rückgang der Schlüsselzuweisungen überdenken.“ 1. Wie haben sich die Kreisumlagen in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die Entwicklung in den ehemaligen Landkreisen einzeln auflisten)? Voranzustellen ist, dass dem Ministerium für Inneres und Sport als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde bis zum 26. März 2012 noch keine beschlossenen Haushaltssatzungen der Landkreise für das Haushaltsjahr 2012 vorgelegt wurden. Insoweit sind auch noch keine beschlossenen Kreisumlagesätze 2012 bekannt. Drucksache 6/436 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Ehe im Folgenden in einer Übersicht die Entwicklung der Kreisumlagesätze in den letzten zehn Jahren aufgezeigt wird (die Darstellung erfolgt nach der alten Landkreisstruktur), ist auf die beschränkte Aussage des Kreisumlagesatzes aufmerksam zu machen. Gemäß § 23 Absatz 2 des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 10. November 2009 (GVOBl. M-V S. 606), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 400) geändert worden ist, wird die Kreisumlage in jedem Haushaltsjahr in einem Prozentsatz der Umlagegrundlagen (Umlagesatz) bemessen. Umlagegrundlagen sind im Wesentlichen die Steuerkraft der kreisangehörigen Gemeinden des Vorvorjahres und die Schlüsselzuweisungen des Vorjahres, sodass Landkreise, deren Gemeinden eine überdurchschnittliche Steuerkraft haben, einen geringeren Umlagesatz zur Erzielung desselben Kreisumlagevolumens benötigen als andere Landkreise. Landkreis Kreisumlagesätze in Prozent für die Jahre 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Bad Doberan 24,3800 28,3200 29,8000 30,5000 34,1400 40,7000 38,2500 36,2500 36,0000 35,5000 Demmin 26,7120 28,5000 31,5000 33,0000 35,8360 39,0000 43,0000 44,0000 44,0000 47,0000 Güstrow 26,9000 26,9000 29,8800 32,0000 36,3860 42,0660 42,6400 43,6400 43,6400 50,3500 Ludwigslust 23,1700 25,5000 26,8000 28,6850 32,8990 37,2500 38,9570 38,1980 40,9200 39,9200 Mecklenburg-Strelitz 26,0000 27,6000 27,6000 31,0000 33,2707 40,1660 41,9670 41,9670 43,9670 49,3120 Müritz 27,9000 29,5353 28,7534 31,5229 34,3303 40,0000 41,0000 40,2600 38,6800 45,5980 Nordvorpommern 23,5000 26,3600 26,8900 27,8000 32,3300 38,3300 38,3300 37,6500 38,9000 39,9000 Nordwestmecklenburg 26,5000 27,2000 29,2000 30,5000 32,0900 42,1300 42,1300 40,1700 40,1700 40,1700 Ostvorpommern 25,5200 25,5200 29,2000 33,6320 33,6320 39,0000 42,0000 43,3000 43,3000 43,3000 Parchim 26,4550 26,4550 29,0000 33,7350 35,4260 41,2000 41,2000 41,2000 41,2000 46,6440 Rügen 26,7890 27,9240 28,1450 31,6200 33,8250 40,0000 41,9510 41,9510 40,7340 45,6050 Uecker-Randow 29,8000 29,7752 29,7800 31,4600 34,0000 38,1500 40,5800 41,5800 41,5800 43,3000 2. Welche Kreisumlagenhöhe ist in den jeweiligen Kreisen, nach dem jetzigen Planungsstand der jeweiligen Veraltungen, für das Jahr 2012 vorgesehen (bitte für die einzelnen Landkreise auflisten)? Da Haushaltssatzungen 2012 der Landkreise dem Ministerium für Inneres und Sport noch nicht vorliegen (siehe Antwort zu Frage 1), sind valide Angaben derzeit nicht möglich. 3. Wie bewertet die Landesregierung die in der Vorbemerkung aufgeführte Forderung der Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg ? Aussagen über die Haushaltssituation und eine etwaige auskömmliche Finanzausstattung sind mit Blick auf die fehlenden aktuellen Haushaltsunterlagen (siehe Antwort zu Frage 1) nicht möglich. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/436 3 4. Wie bewertet die Landesregierung die finanzielle Leistungsfähigkeit der einzelnen Landkreise (bitte einzeln für den jeweiligen Landkreis aufführen)? Die dauernde (finanzielle) Leistungsfähigkeit im Sinne der Kommunalverfassung ist ein definierter Begriff, der sich nur anhand des Haushaltes eines Landkreises bestimmen lässt. Da Haushaltssatzungen 2012 der Landkreise dem Ministerium für Inneres und Sport noch nicht vorliegen (siehe Antwort zu Frage 1), ist eine aktuelle Bewertung nicht möglich.