Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. März 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/437 6. Wahlperiode 02.04.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Politisch motivierte Straftaten in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2011 und ANTWORT der Landesregierung Eine „Dokumentation“ des Vereins Lobbi e. V. will im Jahre 2011 „97 politisch rechts motivierte Angriffe“ in Mecklenburg-Vorpommern verzeichnet haben. Demnach sollen am 28.12.2011 in Wismar „zwei Rechte“ einen Pizzaimbiß eines Irakers anzuzünden versucht und „neonazistische Parolen“ skandiert haben. 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung hinsichtlich der Geschehnisse? Am frühen Morgen des 28.12.2011 stellten in Wismar zwei männliche Tatverdächtige nach gemeinsamem Alkoholgenuss gefüllte Müllsäcke, die am Straßenrand zur Abholung bereitstanden, vor die verschlossene Tür der Pizzeria eines Irakers und zündeten sie an, wobei eine Spraydose explodierte. Das Feuer führte zur Beschädigung von Fliesen im Eingangsbereich und zu starker Verrußung der Tür; es wurde gelöscht, bevor es auf wesentliche Gebäudeteile übergriff. Die Tatverdächtigen sollen „Sieg Heil!“ ausgerufen und gemeinsam das in der rechtsextremistischen Szene bekannte volksverhetzende Lied „Polackentango“ angestimmt haben. Drucksache 6/437 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie weit sind die Ermittlungen hinsichtlich der Straftat? Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat am 7. März 2012 gegen die beiden Beschuldigten Anklage wegen gemeinschaftlich versuchter schwerer Brandstiftung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erhoben. 3. Gibt es Tatverdächtige? Siehe Antwort zur Frage 2. 4. Welche Hinweise gibt es auf den bzw. die Täter? Es gibt Zeugenaussagen und teilweise geständige Einlassungen der Beschuldigten. 5. Gibt es Anhalte für eine politisch motivierte Straftat? a) Wenn ja, wodurch wird dieser Verdacht begründet? b) In welcher Art und Weise sind die Beschuldigten bislang, nach vorliegenden Erkennt-nissen, politisch tätig gewesen? Die Fragen 5 und a) werden zusammenhängend beantwortet. Der ausländerfeindliche Inhalt der Ausrufe der Beschuldigten, die auch Formulierungen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen enthielten, begründet den Verdacht, dass nationalsozialistisches Gedankengut ihren Tatentschluss beeinflusste. Zu b) Die Beschuldigten sind nicht vorbestraft. Über politische Aktivitäten der Beschuldigten liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.