Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. März 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/438 6. Wahlperiode 02.04.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Politisch motivierte Straftaten in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2011 und ANTWORT der Landesregierung Eine „Dokumentation“ des Vereins Lobbi e. V. will im Jahre 2011 „97 politisch rechts motivierte Angriffe“ in Mecklenburg-Vorpommern verzeichnet haben. Demnach sollen am 05.12.2011 in Greifswald „mehrere Neonazis“ sogenannte „Demonstranten“ bedrängt, beleidigt und genötigt haben. 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung hinsichtlich der Geschehnisse? Zu den Ereignissen am 05.12.2011 in Greifswald liegen zwei Anzeigen wegen Beleidigung beziehungsweise Nötigung sowie wegen Körperverletzung vor. Im Rahmen einer Kreistagssitzung protestierten mehrere Personen gegen die NPD und zeigten Losungen wie „Nazis abwählen“. Dies führte zu Tumulten mit anwesenden NPD-Anhängern, die im weiteren Verlauf eine männliche Person bedrohten und nötigten. Eine weitere weibliche Person wurde ebenfalls genötigt, bedroht und es wurden Ellbogenstöße gegen Schulter und Halsbereich durch NPD-Anhänger ausgeführt. Drucksache 6/438 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie weit sind die Ermittlungen hinsichtlich der Straftat? Die Staatsanwaltschaft Stralsund führte ein Verfahren wegen Verdachts der versuchten Körperverletzung zum Nachteil der weiblichen Person gegen einen tatverdächtigen Mann. Da die Geschädigte durch die Ellbogenstöße keine Verletzungen erlitt und auch keinen Strafantrag stellte und der Beschuldigte nicht einschlägig vorbestraft war, ist das Verfahren mit Zustimmung des zuständigen Strafrichters gemäß § 153 Absatz 1 Satz 1 der Strafprozessordnung eingestellt worden. 3. Gibt es Tatverdächtige? 4. Welche Hinweise gibt es auf den bzw. die Täter? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Zu dem Ermittlungsverfahren zum Nachteil der männlichen Person konnte bislang kein Tatverdächtiger ermittelt werden. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren zum Nachteil der weiblichen Person wurde ein Tatverdächtiger ermittelt (siehe Antwort zu Frage 2). 5. Gibt es Anhalte für eine politisch motivierte Straftat? Wenn ja, wodurch wird dieser Verdacht begründet? Aufgrund der Tatumstände liegen Anhaltspunkte für eine politisch motivierte Straftat vor.