Der Innenminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. Oktober 2011 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/44 6. Wahlperiode 01.11.2011 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Ausspähen von Kredit- und Bankdaten (Skimming) und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Fragen beziehen sich auf Frage 1 der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 5/3698. 1. Wie viele Skimming-Angriffe gab es vom 12.08.2010 bis zum jüng- sten statistisch erfassten Zeitpunkt? Seit dem 12.08.2010 wurden in Mecklenburg-Vorpommern vier Skimming-Angriffe registriert (jeweils zwei Fälle in den Jahren 2010 und 2011). 2. Welcher Schaden entstand seit 2007 durch Skimming-Angriffe (bitte jahrweise abbilden)? Eine Erhebung der Schäden durch Skimming erfolgt erst seit dem Jahr 2010. Demnach wurden im Jahr 2010 zirka 950.000 Euro und im Jahr 2011 zirka 4.600 Euro als Schadenssummen registriert. Drucksache 6/44 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie viele Tatverdächtige konnten bislang ermittelt werden? Es wurden bislang sechs Tatverdächtige ermittelt. 4. Welcher Nationalität/welcher Nationalitäten sind die bislang festgestellten Tatverdächtigen? Die bislang ermittelten Tatverdächtigen sind rumänischer Nationalität. 5. Wie viele Ermittlungsverfahren gegen wie viele Tatverdächtige wurden und werden geführt? a) Wie viele Ermittlungsverfahren wurden eingestellt? b) Wie viele Strafbefehlsanträge bzw. Anklagen wurden bislang gestellt bzw. erhoben? c) Welche Strafen wurden bislang verhängt? Der Landesregierung sind 28 Ermittlungsverfahren bekannt. Diese wurden oder werden gegen die in der Antwort zu Frage 3 genannten Tatverdächtigen und in 14 Fällen gegen unbekannte Täter geführt. Zu a) Es wurden 11 Ermittlungsverfahren eingestellt, weil Täter nicht festgestellt werden konnten, ein weiteres wegen unbekannten Aufenthaltes eines namentlich bekannten Tatverdächtigen vorläufig eingestellt. Zu b) Anklagen wurden in 4 Verfahren erhoben. Zu c) In zwei Strafverfahren wurden ein Angeklagter zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 11 Monaten und zwei Angeklagte zu Bewährungsstrafen von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt. In einem Strafverfahren, in dem erstinstanzlich gegen zwei Angeklagte jeweils Freiheitsstrafen von 1 Jahr und 8 Monate verhängt worden sind, dauert das Berufungsverfahren an. In einem Strafverfahren ist Freispruch ergangen.