Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. September 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4416 6. Wahlperiode 09.09.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Schulfahrten zu KZ-Gedenkstätten sowie zu Gedenkstätten und Gedenkorten für Opfer der jüngeren deutschen Geschichte im Kalenderjahr 2015 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Schulfahrten nach der „Richtlinie zur Förderung von Schulfahrten zu KZ-Gedenkstätten sowie zu Gedenkstätten und -orten für Opfer der jüngeren deutschen Geschichte“ sind mit Haushaltsmitteln aus dem Europäischen Sozialfonds gefördert worden. Diese Förderung ist Ende 2014 ausgelaufen. Die neue „Richtlinie zur Förderung von Schulfahrten zu KZ-Gedenkstätten sowie zu Gedenkstätten und -orten für Opfer der jüngeren deutschen Geschichte und zu Stätten des natur- und kulturhistorischen Erbes des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ vom 22. Juni 2015, wurde im Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Nr. 7/2015 veröffentlicht . Die Zuweisung von Haushaltsmitteln aus dieser Verwaltungsvorschrift für das Jahr 2015 an die Staatlichen Schulämter für die allgemein bildenden Schulen sowie an die Referatsgruppe Berufliche Schulen und Erwachsenenbildung für die beruflichen Schulen konnte somit erst im Juli 2015 erfolgen. Bis dahin galt eine Übergangsregelung, nach der die Schulen einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn stellen konnten. Nach dessen Bewilligung durch die jeweils zuständige Behörde konnten die Fahrten stattfinden. Dazu mussten die Schulen jedoch in Vorleistung gehen. Es wird davon ausgegangen, dass die Anträge für die entsprechenden Mittelanforderungen der Schulen aufgrund der Sommerferien erst zu Beginn des Schuljahres 2015/2016 gestellt werden. Drucksache 6/4416 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie stellt sich der Mittelabfluss zum 31. Juli 2015 für die Förderung von Schulfahrten zu KZ-Gedenkstätten sowie zu Gedenkstätten und Gedenkorten für Opfer der jüngeren deutschen Geschichte dar? Bis zum 31. Juli sind für die Förderung von Schulfahrten nach der Verwaltungsvorschrift „Richtlinie zur Förderung von Schulfahrten zu KZ-Gedenkstätten sowie zu Gedenkstätten und -orten für Opfer der jüngeren deutschen Geschichte und zu Stätten des natur- und kulturhistorischen Erbes des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ 580,00 € zugewiesen worden. 2. Wie viele Anträge wurden im Jahr 2015 bis zum 31. Juli 2015 für die Schulfahrten zu KZ-Gedenkstätten sowie zu Gedenkstätten und Gedenkorten für Opfer der jüngeren deutschen Geschichte gestellt (bitte getrennt nach Schularten und Schulamtsbereichen angeben)? Schulamtsbereich Grundschule Regionale Schule Gesamtschule Gymnasium Förderschule Freie Schule Rostock 0 8 7 14 0 1 Schwerin 6 13 12 12 0 0 Neubrandenburg 0 5 6 12 0 0 Greifswald 0 24 1 5 2 2 Von beruflichen Schulen lagen in der Referatsgruppe Berufliche Schulen und Erwachsenenbildung bis zum 31.07.2015 zwei Anträge vor.