Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. September 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4417 6. Wahlperiode 28.09.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Entwicklung der vollen Halbtagsschulen und Ganztagsschulen in Mecklenburg-Vorpommern zum Schuljahr 2015/2016 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. 1. Wie hat sich zum Schuljahr 2015/2016 gegenüber dem Schuljahr 2014/2015 die Anzahl der vollen Halbtagsschulen und Ganztagsschulen in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt (bitte getrennt nach Organisationsformen und Schulamtsbereichen angeben)? Die Änderung der Anzahl der vollen Halbtagsgrundschulen und Ganztagsschulen zum Schuljahr 2015/2016 ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen: Drucksache 6/4417 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Änderungen der Anzahl der vollen Halbtagsgrundschulen und Ganztagsschulen vom Schuljahr 2014/2015 zum Schuljahr 2015/2016 Staatliches Schulamt volle Halbtagsgrundschule offene Ganztagsschule teilweise gebundene Ganztagsschule (voll)gebundene Ganztagsschule Schwerin 0 -1 +1 +1 Rostock 0 -2 0 +3 Neubrandenburg +1 0 +1 0 Greifswald 0 0 0 +1 Gesamt +1 -3 +2 +5 2. Wie hat sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die an den Angeboten der vollen Halbtagsschulen und Ganztagsschulen im Schuljahr 2015/2016 gegenüber der Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2014/2015 diese Angebote wahrnahmen, entwickelt (bitte getrennt nach Organisationsformen und Schulamtsbereichen angeben)? Aussagen zur Entwicklung der Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die Unterricht ergänzende Angebote der vollen Halbtagsgrundschulen und Ganztagsschulen wahrnehmen, können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen. Die Teilnehmerzahlen, bezogen auf den Schuljahresbeginn 2015/2016, sollen bis zum 30.09.2015 durch die Schulen im Schulinformations - und Planungssystem M-V erfasst werden. Die gewünschten Daten stehen nach diesem Stichtag zur Verfügung. 3. Wie hat sich die Anzahl der den Ganztagsschulen und vollen Halbtagsschulen zugewiesenen Unterrichtsstunden für die Angebote der vollen Halbtagsschulen und der Ganztagsschulen im Schuljahr 2015/2016 gegenüber dem Schuljahr 2014/2015 entwickelt (bitte getrennt nach Organisationsformen und Schulamtsbereichen angeben)? Die Änderung der Anzahl der den vollen Halbtagsgrundschulen und Ganztagsschulen zugewiesenen Lehrerwochenstunden für Unterricht ergänzende Angebote zum Schuljahr 2015/2016 ist nachstehender Übersicht zu entnehmen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4417 3 Änderungen der Anzahl der Lehrerwochenstunden vom Schuljahr 2014/2015 zum Schuljahr 2015/2016 Staatliches Schulamt volle Halbtagsgrundschule offene Ganztagsschule teilweise gebundene Ganztagsschule (voll)gebundene Ganztagsschule Schwerin -6,0 -5,5 +16,5 +68,5 Rostock -5,5 -1,5 +21,0 +125,0 Neubrandenburg +26,5 +6,0 +44,0 0,0 Greifswald +129,0 -10,0 +6,5 +60,5 Gesamt +144,0 -11,0 +88,0 +254,0 4. Welche Anzahl von Schulen änderten zum Schuljahr 2015/2016 auf Grundlage der Einigung im Koalitionsausschuss die Organisationsformen der Ganztagsschulen (bitte getrennt nach Organisationsformen und Schulamtsbereichen angeben)? Die Anzahl der Ganztagsschulen, die auf Grundlage der Einigung im Koalitionsausschuss die Organisationsform zum Schuljahr 2015/2016 änderten, ist nachstehender Übersicht zu entnehmen: Ganztagsschulen, die die Organisationsform zum Schuljahr 2015/2016 änderten Staatliches Schulamt insgesamt offene Ganztagsschule → teilweise gebundene Ganztagsschule teilweise gebundene Ganztagsschule → (voll) gebundene Ganztagsschule Schwerin +1 +1 0 Rostock +3 +1 +2 Neubrandenburg 0 0 0 Greifswald 0 0 0 Gesamt +4 +2 +2 Drucksache 6/4417 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Auf welche Höhe beläuft sich das Finanzbudget für die Budgetierung von Lehrerwochenstunden im Bereich der Ganztagsschulen und welche Anzahl von Schulen nimmt im Schuljahr 2015/2016 diese Budgetierung in Anspruch (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen angeben)? Aussagen zur Höhe des ganztagsspezifischen Finanzbudgets und der Anzahl der Ganztagsschulen , die davon im Schuljahr 2015/2016 Gebrauch machen werden, können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen. Die entsprechenden Daten dazu sind bis zum 30.09.2015 durch die Schulen an die Staatlichen Schulämter zu melden. Erst nach Abschluss der Erfassung der Daten durch die Staatlichen Schulämter können diese zur Verfügung gestellt werden. 6. In welcher Höhe stehen aufgrund der Einigung im Koalitionsausschuss zusätzliche Mittel für die Stärkung der Ganztagsschulen im Schuljahr 2015/2016 zur Verfügung? Für den Ausbau und die Weiterentwicklung der Ganztagsschulen im Schuljahr 2015/2016 stehen aufgrund der Einigung im Koalitionsausschuss insgesamt 1.423.100 € zur Verfügung. 7. Welche Gründe führt die Landesregierung dafür an, dass im Kalenderjahr 2015 nur gebundenen Ganztagsschulen Mittel für die qualitative Entwicklung des Ganztagsschulprogramms (Gestaltung und Präsentation von Ganztagsschulen) zur Verfügung gestellt werden? Laut Schulgesetz hat die gebundene Form der Ganztagsschule - auch bei der Förderung - Vorrang vor offenen Formen. Damit setzt die Landesregierung den Gesetzesbeschluss des Parlaments um. Zudem ist es falsch, dass nur gebundene Ganztagsschulen Mittel für die qualitative Entwicklung des Ganztagsschulprogramms erhalten haben. Auch offene Formen der Ganztagsschulen werden weiterhin zusätzlich gefördert. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4417 5 8. In welcher Höhe stehen den Staatlichen Schulämtern im Kalenderjahr 2015 Mittel zur qualitativen Weiterentwicklung des Ganztagsschulprogrammes zur Verfügung (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen angeben)? Die Höhe der den Staatlichen Schulämtern für die Entwicklung der gebundenen Ganztagsschulen im Kalenderjahr 2015 zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: Staatliches Schulamt Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel für gebundene Ganztagsschulen (in Euro) 2015 Greifswald 4.146,00 Neubrandenburg 2.927,00 Rostock 5.854,00 Schwerin 7.073,00 Gesamt 20.000,00 9. In welcher Höhe standen den Staatlichen Schulämtern in den Kalenderjahren 2013 und 2014 finanzielle Mittel für die qualitative Weiterentwicklung des Ganztagsschulprogramms zur Verfügung (bitte getrennt nach Kalenderjahren und Schulamtsbereichen angeben)? Die Höhe der den Staatlichen Schulämtern für die Entwicklung der Ganztagsschulen in den Kalenderjahren 2013 und 2014 zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Staatliches Schulamt Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel für Ganztagsschulen (in Euro) 2013 Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel für gebundene Ganztagsschulen (in Euro) 2014 Greifswald 5.000,00 4.146,00 Neubrandenburg 5.000,00 2.927,00 Rostock 5.000,00 5.854,00 Schwerin 5.000,00 7.073,00 Gesamt 20.000,00 20.000,00 Drucksache 6/4417 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 10. In welcher Höhe wurden welcher Anzahl von gebundenen Ganztagsschulen im Kalenderjahr 2015 Mittel für die qualitative Entwicklung des Ganztagsschulprogrammes zur Verfügung gestellt (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen angeben)? Die bisher im Kalenderjahr 2015 verausgabten finanziellen Mittel sowie die Anzahl der gebundenen Ganztagsschulen, die diese Mittel bisher in Anspruch genommen haben, sind nachstehender Tabelle zu entnehmen (Stand: August 2015). Staatliches Schulamt Anzahl der gebundenen Ganztagsschulen, die bisher Finanzen in Anspruch genommen haben Höhe der in Anspruch genommenen Mittel in Euro Greifswald 1 40,00 Neubrandenburg 4 783,05 Rostock 9 1.767,01 Schwerin 0 0,00 Gesamt 14 2.590,06