Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. September 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4420 6. Wahlperiode 09.09.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Von der Landesregierung nicht ausgegebene Regionalisierungsmittel für den Schienenpersonennahverkehr und Finanzierung von Projekten außerhalb des SPNV aus Regionalisierungsmitteln und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung In den vergangenen Jahren hat Mecklenburg-Vorpommern die dem Land gemäß dem Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (Regionalisierungsgesetz - RegG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2395), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2598), zustehenden Mittel in der sich aus dem Gesetz ergebenden Höhe [3,32 Prozent des Gesamtbetrages (§ 5 Absatz 3), zuzüglich 1,5 Prozent jährliche Dynamisierung (§ 5 Absatz 2)] erhalten und besaß damit eine gewisse Planungsgrundlage für die Bestellung von Verkehren im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sowie für sonstige Investitions- und Unterstützungsmaßnahmen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Mit Wirkung ab 1. Januar 2015 war nach § 5 Absatz 5 RegG eine Neufestsetzung (Revision) dieser Mittel erforderlich. Eine Fortschreibung beziehungsweise Anpassung des Regionalisierungsgesetzes ist jedoch bisher nicht erfolgt. Derzeit werden die Mittel lediglich über die Haushaltsplanung des Bundes bestimmt. Im Bundeshaushalt 2015 wurde beschlossen, dass die Zuweisungen des Bundes an die Länder nach dem Regionalisierungsgesetz auf Stand 2014 - das heißt ohne Dynamisierung - fortgesetzt werden. Im Juni 2015 wurde nachträglich noch eine Dynamisierung von 1,5 Prozent ausgereicht (siehe Nachtragshaushaltsgesetz 2015 vom 24. Juni 2015 - BGBl. I S. 980). Für den Haushaltsentwurf des Bundes 2016 gilt wieder der Stand 2014; ob es einen Dynamisierungszuschlag gibt, bleibt abzuwarten. Für den Zeitraum ab 2017 gibt es bisher keine Regelung. Drucksache 6/4420 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Dem Haushalt des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung sind die jährlichen Zuweisungen des Bundes im Rahmen der Regionalisierung des Schienenpersonennahverkehrs/Öffentlichen Personennahverkehrs (SPNV/ÖPNV) (unter 1507 Allgemeine Bewilligungen - Verkehr -, Titel 231.01) zu entnehmen. Für das Jahr 2013 sind Bundeszuweisungen in Höhe von 228,7 Mio. EUR, für 2014 in Höhe von 232,3 Mio. EUR und für 2015 in Höhe von 235,9 Mio. EUR in den Haushalt eingestellt. Zudem erhält Mecklenburg-Vorpommern jährlich 10 Mio. EUR für Investitionen im Rahmen der Regionalisierung des SPNV/ÖPNV als Bundeszuweisung. Nach § 8 (4) des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in M-V (ÖPNVG M-V) und entsprechend des Regionalisierungsmittelgesetzes (RegG) können in geringem Umfang auch andere Projekte des Öffentlichen Personennahverkehrs aus den Regionalisierungsmitteln finanziert werden. Nach Aussagen der Landesregierung übersteigen die jährlichen Ausgaben für den SPNV deutlich die Einnahmen durch Zuweisungen des Bundes und anhand dieser Begründung wurden bereits mehrere Regionalzugverbindungen - zum Beispiel Teilstrecken Südbahn zwischen Parchim und Malchow - abbestellt. 1. Wie hoch beläuft sich die Höhe der vom Land jeweils zum Jahresende nicht ausgegebenen Regionalisierungsmittel im Zeitraum von 2006 bis 2014 (bitte einzeln für jedes Jahr auflisten)? Die Angaben ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: Jahr nicht ausgegebene Regionalisierungsmittel in Euro - kumuliert* 2006 1.610.383,55 2007 12.485.385,22 2008 12.703.895,00 2009 8.084.934,70 2010 7.868.713,73 2011 20.683,90 2012 4.956.747,97 2013 21.336.780,93 2014 41.830.277,06 * Es handelt sich jeweils um kumulierte Zahlen. Für das Haushaltsjahr 2015 waren somit aus den Vorjahren Reste von insgesamt 41.830.277,06 Euro zu übertragen. Die übertragenen Mittel bleiben vollumfänglich der Verausgabung ausschließlich für Regionalisierungszwecke vorbehalten. Die vorstehenden Schwankungsbreiten über die dargestellten Jahre begründen sich insbesondere in den erheblichen Kostendynamiken der Verkehrsverträge , die überwiegend außerordentlich langlaufende Vertragszeiträume (in der Regel 12 bis 15 Jahre) umfassen und während ihrer Laufzeit übliche Preisanpassungsmechanismen zur Anwendung bringen. Da diese Kostensteigerungen deutlich dynamischer verlaufen, als die bis Ende 2014 im Regionalisierungsgesetz seitens des Bundes vorgesehene jährliche Dynamik von 1,5 Prozent, zehren sich herausgearbeitete Handlungsspielräume verhältnismäßig schnell auf. Die ab dem Jahr 2007 nicht verausgabten Regionalisierungsmittel wurden in den Folgejahren durch die deutlich über der Dynamisierungsquote von 1,5 Prozent liegenden Ausgaben verhältnismäßig schnell aufgezehrt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4420 3 Die Notwendigkeit als Rücklage für die durch die langlaufenden und hinsichtlich der Vertragsinhalte über viele Jahre nicht beeinflussbaren Verkehrsverträge wird darin deutlich. In den Folgejahren wurden also jährlich mehr Mittel verausgabt, als der Bund dem Land zugewiesenen hat. Aus diesem Grunde zehrte sich der in den Jahren ab 2007 nicht verausgabte Regionalisierungsmittelrest dann binnen kurzer Zeit auf. Aus diesem Grunde wird zu den jeweils möglichen Zeitpunkten - den Beendigungszeitpunkten von Verkehrsverträgen, in denen dann für mindestens ein Folgejahrzehnt die Weichen neu gestellt werden - sodann für die Folgejahre kluge Vorsorge getroffen, die den erforderlichen finanziellen Puffer für die danach folgenden Jahre und die fortlaufenden, langjährigen Verträge beinhaltet. Dies gilt aktuell um so mehr, als anders als in den vergangenen Jahren keine Berechenbarkeit der Mittelzuflüsse nebst fester Dynamisierung für die Folgejahre mehr möglich ist, sondern mit dem Auslaufen des Regionalisierungszeitraumes Ende 2014 eine Neubestimmung des Mittelvolumens seitens des Bundes und ein veränderter Verteilungsschlüssel dieser Bundesmittel auf die Bundesländer zu erwarten ist. Hierbei sind Verschlechterungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern - gemessen am bisherigen Status Quo - nicht auszuschließen. Hierauf war bereits mit der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/3596 vom 15. Januar 2015 verwiesen worden, in der die Auswirkungen des sogenannten Kieler Schlüssels als Ergebnis der Verkehrsministerkonferenz vom 1./2. Oktober 2014 dargestellt wurden, die für Mecklenburg-Vorpommern zu deutlichen Einnahmedefiziten führen könnten. Hiernach könnte sich der Anteil des Landes an den Regionalisierungsmitteln bei der Verteilung auf die Bundesländer bis 2030 um rund einen Prozentpunkt vermindern und sich damit dem Königsteiner Schlüssel annähern, ohne auf sein Niveau zu fallen. Dies würde in absoluten Beträgen gegenüber der bisherigen Ausstattung beispielsweise im Jahr 2020 rund 12 Millionen Euro geringere Zuweisungen des Bundes, 2030 rund 50 Millionen Euro geringere Regionalisierungsmittel für das Land bedeuten. Die vorgenannten Beispielsrechnungen setzen das Eintreten der dem Kieler Schlüssel zugrunde gelegten Parameter voraus, so ein Aufstocken der Mittel des Bundes auf ein durch ein Ländergutachten ermitteltes erforderliches Volumen von rund 8,5 Milliarden Euro. 2. Wofür wurden die nicht verausgabten Regionalisierungsmittel im Folgejahr ausgegeben (bitte einzeln für die Jahre 2006 bis 2014 auflisten)? Entsprechend den gesetzlichen Regelungen, die sich hauptsächlich aus dem Regionalisierungsgesetz und dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in MecklenburgVorpommern (ÖPNVG M-V) vom 15. November 1995 (GVOBl. M-V 1995, S. 550), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. November 2009 (GVOBl. M-V, S. 606) ergeben, werden die Regionalisierungsmittel zur Gewährleistung und Durchführung des SPNV und des ÖPNV verwendet. Drucksache 6/4420 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Im Einzelnen sind dies: - Verkehrsleistungen (SPNV-Leistungen, SPNV-Ersatzleistungen), - Investitionsförderung für ÖPNV- und SPNV, insbesondere Infrastrukturinvestitionen in Verkehrsanlagen und Personenbahnhöfe, - SPNV-Fahrzeugförderung, Straßenbahnförderung, - Förderung für Tarifausgleiche (Verkehrskooperationsförderung, IC-Tarifkooperation, Ausgleichsleistungen Ausbildungsverkehr), - Managementaufwand [Öffentlichkeitsarbeit, Gutachten, Finanzierung der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (VMV)], - Sonstiges (alternative Bedienungsformen, Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen, Erstattung Verwaltungskosten an Eisenbahn-Bundesamt). Des Weiteren wird auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/3596 vom 15. Januar 2015 Bezug genommen. Nicht verausgabte Regionalisierungsmittel werden in das nächste Haushaltsjahr übertragen. Diese (Haushaltsreste) bilden dann grundsätzlich mit den für das jeweilige Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmitteln (Jahresansatz) eine neue einheitliche Summe und stehen wieder für eben genannte Maßnahmen zur Verfügung. Die Bewirtschaftung dieser Mittel kann die in der Vorbemerkung bereits skizzierte Unsicherheit bei der künftigen Entwicklung der als Regionalisierungsmittel insgesamt für das Land zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen nicht außer Acht lassen. Es ist nicht absehbar, in welcher Höhe Mecklenburg-Vorpommern in den nächsten Jahren Regionalisierungsmittel erhalten wird. Sofern das Ergebnis der Verkehrsministerkonferenz vom 1./2. Oktober 2014 (Kieler Schlüssel nach Maßgabe aller dort vereinbarten Parameter) umgesetzt würde, müsste Mecklenburg-Vorpommern mit deutlichen Einnahmedefiziten rechnen. Zur Ausstattung des Landes mit Regionalisierungsmitteln auf Grundlage des Kieler Schlüssels einschließlich aller dort genannten Ausgangsparameter wird auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/3596 vom 15. Januar 2015 verwiesen . Der Anteil des Landes sinkt danach bis 2030 um rund einen Prozentpunkt und nähert sich dem Königsteiner Schlüssel. In absoluten Beträgen würde gegenüber der bisherigen Ausstattung beispielsweise im Jahr 2020 ein um rund 12 Millionen Euro und 2030 ein um rund 50 Millionen Euro verringerter Betrag zur Verfügung stehen. Sollte der hierfür zugrunde gelegte Ausgangsbetrag des Kieler Schlüssels von rund 8,5 Milliarden Euro nicht erreicht werden, der Schlüssel aber dennoch zugrunde gelegt werden, würde sich der Betrag der zur Verfügung stehenden Mittel nochmals erheblich verringern. Weiter bestehen mit Blick auf die Ergebnisse laufender (zum Beispiel Teilnetz Usedom) und künftiger (zum Beispiel Teilnetz Ostseeküste II) Ausschreibungen bei den SPNV-Leistungen sowie hinsichtlich der Entwicklung der Infrastrukturkosten erhebliche Unsicherheiten, die durch die Landesregierung nur wenig beziehungsweise gar nicht beeinflussbar sind. Kostensteigerungen , die mitunter auch erheblich sein können, sind nicht ausgeschlossen. Zudem ist die bisherige Dynamisierung von 1,5 Prozent unzureichend und deckt nicht die Kostensteigerungen insbesondere im Bereich der Infrastrukturkosten. Selbst auf Grundlage des Gutachtens des Bundes ergibt sich ein Dynamisierungsbedarf von 2,67 Prozent pro Jahr. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4420 5 Bei dieser schwer abzuschätzenden Situation sieht die Landesregierung ihre Aufgabe darin, die verfügbaren Mittel äußerst sparsam zu bewirtschaften und möglichst effizient einzusetzen. Sie muss sich zudem darauf vorbereiten, den absehbaren Mittelrückgang soweit als möglich zu kompensieren und/oder geeignete Einsparungen vorzunehmen. Deshalb wurden und werden alle geeigneten Sparpotenziale identifiziert und im Rahmen der bestehenden Optionen genutzt. 3. In welcher Höhe wurden seitens der Landesregierung aus den Regionalisierungsmitteln des Landes entsprechend den Vorschriften des ÖPNVG M-V und des RegG andere Projekte im Zeitraum zwischen 2006 und 2014 finanziert und um welche Projekte handelt es sich dabei? Die Regionalisierungsmittel wurden vollständig nach Maßgabe des ÖPNVG M-V und des RegG ausgegeben. Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.