Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Oktober 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4425 6. Wahlperiode 19.10.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Meldedienst für Politisch Motivierte Kriminalität und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Fragen beziehen sich auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/3264. 1. Welche Sachverhalte, die sich auf Auseinandersetzungen unter Asylbewerbern beziehen, wurden in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des Meldedienstes für Politisch Motivierte Kriminalität bezogen auf Gemeinschaftsunterkünfte und/oder Orte der dezentralen Unterbringung seit dem 13.05.2014 bis zum jüngsten statistisch erfassten Zeitpunkt registriert (bitte mit Datum und Ort des jeweiligen Vorfalls, der Skizzierung des Vorfalls und Straftatbestand bei Anzeigenaufnahme, den beteiligten Personen - Zahl, Nationalität und religiösem Bekenntnis - und den eingeleiteten Maßnahmen darstellen )? In der anliegenden Tabelle werden die Straftaten der Politisch motivierten Ausländerkriminalität von Asylbewerbern für den Zeitraum 13.05.2014 bis 25.08.2015 dargestellt. Angaben zu Nationalität und religiösem Bekenntnis der Beteiligten werden nicht aufgeführt. Unabhängig davon, dass die Religion ohnehin nur in einigen Fällen erfasst ist, handelt es sich dabei um Angaben, vor deren Veröffentlichung eine datenschutzrechtliche Prüfung dahingehend vorzunehmen wäre, ob, gegebenenfalls auch in der Kombination mit anderen Informationen aus den Antworten, einzelne Personen bestimmbar gemacht werden können. Drucksache 6/4425 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Um die Bestimmbarkeit einzelner Personen auszuschließen, sind umfangreiche Recherchen in jedem Einzelsachverhalt erforderlich. So ist die Belegung jeder Unterkunft, in der eine Straftat der Politisch motivierten Ausländerkriminalität registriert wurde, hinsichtlich der Beteiligten dahingehend zu überprüfen, in welchem Umfang in der Unterkunft Personen mit gleicher Nationalität und gegebenenfalls Religion zu dem jeweiligen Zeitpunkt lebten. Dieser Rechercheaufwand ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich. Er wäre mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren ist. Datum Ort Sachverhalt und Straftatbestand Anzahl beteiligte Personen Maßnahmen 26.09.2014 23970 Wismar Der Geschädigte ist einem anderen Glauben beigetreten. Die Beschuldigten forderten die Rücknahme der Religionszugehörigkeit und untermauerten diese Forderung mit der Androhung von Gewalt mittels Messern und waffenähnlichen Gegenständen. § 223 Strafgesetzbuch vier Anzeigenaufnahme , laufendes Ermittlungsverfahren 22.02.2015 18273 Güstrow Der Geschädigte wurde von seinem Mitbewohner mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Dem Schlag ging ein Streit über Religionsfragen voraus. § 223 Strafgesetzbuch zwei Anzeigenaufnahme , laufendes Ermittlungsverfahren 22.02.2015 18273 Güstrow Der Geschädigte wurde von seinem Mitbewohner mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Dem Schlag ging ein Streit über Religionsfragen voraus. § 223 Strafgesetzbuch - Gegenanzeige - zwei Anzeigenaufnahme , laufendes Ermittlungsverfahren 03.06.2015 18059 Rostock Ein unverheiratetes Paar wurde von drei Tatverdächtigen genötigt, sich nicht in der Öffentlichkeit zu treffen. fünf Anzeigenaufnahme , laufendes Ermittlungsverfahren Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4425 3 2. Welchen Ausgang nahmen die in der o. g. Drucksache erwähnten Ermittlungsverfahren (bitte getrennt darstellen und den Fort- und Ausgang ggf. angestrengter Strafverfahren skizzieren)? Die Ermittlungsverfahren wurden gemäß § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt.