Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. September 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4431 6. Wahlperiode 11.09.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Verbesserung der SPNV-Fahrzeiten auf den Strecken Güstrow-Neubrandenburg und Stralsund-Neubrandenburg und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Fragen werden zum Teil auf Basis von Auskünften der DB Netz AG beantwortet. Im aktuell gültigen ÖPNV-Landesplan 2002 bis 2007 ist vorgesehen, die Systemfahrzeiten zwischen Güstrow-Neubrandenburg und StralsundNeubrandenburg auf eine Stunde zu reduzieren (aktuell beträgt die Systemfahrzeit rund 1,5 Stunden). Aktuell modernisiert die DB Netz AG die Strecke zwischen Pasewalk-Stettin und führt dort ESTW-Technik (Einrichtung eines elektronischen Stellwerkes mit dem Ziel einer Vereinfachung der Steuerung von Gleis- und Signaltechnik) ein. Ebenso wird auf der Strecke zwischen Neubrandenburg und Güstrow u. a. im Streckenbereich um Kleeth ESTW-Technik eingeführt. Drucksache 6/4431 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Hält die Landesregierung an ihrem im ÖPNV-Landesplan 2002 bis 2007 festgeschriebenem Ziel fest, die Systemfahrzeit auf der Strecke Güstrow-Neubrandenburg und Stralsund-Neubrandenburg von jeweils 1,5 Stunden auf 1 Stunde zu senken und wenn ja, a) in welchem Zeitraum ist die Realisierung aus Sicht der Landesregierung vorgesehen, b) inwiefern ist die Umsetzung mit der DB Netz AG vereinbart und welche infrastrukturellen Voraussetzungen wären für die Realisierung von jeweils nur einer Stunde Systemfahrzeit erforderlich und c) wenn nicht, warum weicht die Landesregierung von ihrer bisherigen Zielsetzung im ÖPNV-Landesplan ab? Die Fragen 1 a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Systemfahrzeiten sind nicht Bestandteil des ÖPNV-Landesplan 2002 - 2007. Die Landesregierung hält an dem im ÖPNV-Landesplan 2002 - 2007 dargestellten Ziel fest, die Streckengeschwindigkeit der Streckenabschnitte Güstrow - Neubrandenburg (Strecke 1122) und Stralsund - Neubrandenburg (Strecke 6088) von derzeit 100 Kilometern pro Stunde (km/h) auf 120 km/h anzuheben. Die Landesregierung strebt eine möglichst rasche Realisierung an, hat aber hierauf nur begrenzten Einfluss, da es sich um Infrastrukturen des Bundes handelt. Der vollständige Ausbau beider Strecken auf höhere Streckengeschwindigkeiten von 120 km/h ist von der Landesregierung beim Bund für die Aufnahme in den nächsten Bundesverkehrswegeplan angemeldet. Die Entscheidung des Bundes bleibt abzuwarten. Der Bund hat angekündigt, den Referentenentwurf des Bundesverkehrswegeplans 2015 im zweiten Halbjahr 2015 zu veröffentlichen. Neben der Modernisierung der Leit-und Sicherungstechnik führt die DB Netz AG auf den oben benannten Strecken punktuelle Ausbaumaßnahmen durch, bei denen die Erhöhung der Streckengeschwindigkeit auf 120 km/h berücksichtigt wird. Dies geschieht im Rahmen der mit dem Land Mecklenburg - Vorpommern abgestimmten Maßnahmen gemäß der zwischen Bundesregierung und Deutscher Bahn AG abgeschlossenen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (Anlage 8.7 Nahverkehr). Eine Beantwortung der Frage nach infrastrukturellen Voraussetzungen für theoretische Systemfahrzeiten setzt weitergehende komplexe planerische Untersuchungen voraus, die nicht vorliegen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4431 3 2. Wird aufgrund der durchgehenden Einführung der ESTW-Technik auf den Abschnitten Güstrow-Neubrandenburg und StralsundNeubrandenburg durch die DB Netz AG nach Kenntnis der Landesregierung jeweils eine Stunde Systemfahrzeit zu realisieren sein und wenn nicht, welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um das Ziel dennoch zu realisieren? Der alleinige Umbau der Leit- und Sicherungstechnik auf Elektronische Stellwerk-Technik (ESTW-Technik) reicht nach Kenntnis der Landesregierung nicht, um eine reduzierte Fahrzeit von einer Stunde zu realisieren. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.