Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. September 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4432 6. Wahlperiode 11.09.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Finanzhilfe Schulen in freier Trägerschaft und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Schulen in freier Trägerschaft haben bis zum 31. Juli 2015 einen Finanzhilfebescheid über das inzwischen vergangene Schuljahr (2014/2015) erhalten? Bis zum 31.07.2015 haben 64 Schulen in freier Trägerschaft den Bescheid über die Gewährung der Finanzhilfe für den Zeitraum 1. August 2014 bis 31. Juli 2015 erhalten. 2. Wie viele Schulen in freier Trägerschaft haben bis dato einen Finanzhilfebescheid über das vergangene Schuljahr (2014/2015) erhalten? Bis dato (31.08.2015) haben 74 Schulen in freier Trägerschaft den Bescheid über die Gewährung der Finanzhilfe für den Zeitraum 1. August 2014 bis 31. Juli 2015 erhalten. Drucksache 6/4432 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. In welcher Höhe belaufen sich die Nachzahlungen insgesamt, die sich aus den Finanzhilfebescheiden ergeben? Die Nachzahlungen für die Schulen in freier Trägerschaft, die sich aus den Finanzhilfebescheiden ergeben, betragen bis dato (31.08.2015) 2.086.906,98 Euro. Die Rückforderungen für die Schulen in freier Trägerschaft, die sich aus den Finanzhilfebescheiden ergeben, betragen bis dato (31.08.2015) 688.762,60 Euro.