Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. März 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/447 6. Wahlperiode 02.04.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Politisch motivierte Straftaten in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2011 und ANTWORT der Landesregierung Eine „Dokumentation“ des Vereins Lobbi e. V. will im Jahre 2011 „97 politisch rechts motivierte Angriffe“ in Mecklenburg-Vorpommern verzeichnet haben. Demnach soll am 12.08.2011 im Landkreis Rostock „Rechte“ die Wohnungstür eines Jugendlichen eingetreten und bedroht haben. Einige Wochen zuvor sollen sie seinen Briefkasten gesprengt haben. 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung hinsichtlich der Geschehnisse? Durch einen Täter beziehungsweise eine Täterin oder mehrere Täter beziehungsweise Täterinnen wurden am 24.07.2011 gegen 22.30 Uhr die Briefkastenanlage eines Mehrfamilienhauses in der Hans-Beimler-Straße 14 in Güstrow mittels pyrotechnischer Erzeugnisse gesprengt sowie am 12.08.2012 gegen 18.30 Uhr die Eingangstür zur Wohnung einer in dem vorgenannten Haus lebenden Familie durch Fußtritte beschädigt. Drucksache 6/447 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie weit sind die Ermittlungen hinsichtlich der Straftat? Die Ermittlungen sind abgeschlossen. Aufgrund von Zeugenaussagen wurden insgesamt vier Tatverdächtige ermittelt, die sich zur jeweiligen Tatzeit vor dem Mehrfamilienhaus aufgehalten und zuvor Meinungsverschiedenheiten mit einem dort wohnhaften Jugendlichen gehabt hatten. Da den Beschuldigten nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Täterschaft nicht hinreichend sicher nachgewiesen werden konnte, ist das Verfahren gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt worden. 3. Gibt es Tatverdächtige? Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Welche Hinweise gibt es auf den bzw. die Täter? Siehe Antwort zu Frage 2. 5. Gibt es Anhalte für eine politisch motivierte Straftat? a) Wenn ja, wodurch wird dieser Verdacht begründet? b) In welcher Art und Weise sind die Beschuldigten bislang, nach vorliegenden Erkenntnissen, politisch tätig gewesen? Die Fragen 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegen keine Anhalte für eine politisch motivierte Straftat vor.