Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. September 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4481 6. Wahlperiode 28.09.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Nutzung des Lehrlingswohnheimes der beruflichen Schule/des ehemaligen Parkhotels in Stralsund-Grünhufe und ANTWORT der Landesregierung Die Mieter des Wohnheimes im ehemaligen Parkhotel in Stralsund wurden erst am Tag der Anreise darüber in Kenntnis gesetzt, dass der bestehende Mietvertrag keine Gültigkeit mehr besitzt. Es soll erst einen Tag zuvor, ohne die Mieter mit gültigem Mietvertrag zuvor angehört zu haben, beschlossen worden sein, dass das Objekt nun mit sogenannten Flüchtlingen/Asylanten belegt würde. 1. Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Landesregierung dar? Nach dem Asylverfahrensgesetz und den Vorgaben des Flüchtlingsaufnahmegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden Ausländer, bei denen die Verpflichtung zum Wohnen in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes endet und die einen Asylantrag gestellt haben, in kommunalen Unterkünften untergebracht. Gemäß § 2 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes Mecklenburg-Vorpommern nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgabe der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern selbständig im übertragenen Wirkungskreis wahr. Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat mitgeteilt, dass aus Sicht des Landkreises eine schnelle Unterbringungsmöglichkeit für Asylbewerber gesucht wurde. Drucksache 6/4481 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wann haben die Mieter mit einem gültigen Mietvertrag erfahren, dass die Vertragsverhältnisse nicht eingehalten werden könnten? Wie wurde die Auflösung des Mietverhältnisses rechtlich begründet? Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat mitgeteilt, dass die Mieter mit einem gültigen Mietvertrag am 30.08.2015 über die geplante Aufhebung des Mietvertrages zu Ende Oktober 2015 informiert wurden. Die Beendigung des Mietverhältnisses erfolgte auf Basis der freien Vertragsgestaltung. 3. Haben alle bisherigen Mieter eine alternative Wohnmöglichkeit angeboten bekommen? Ja.