Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. Oktober 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4486 6. Wahlperiode 19.10.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Nutzung der Turnhalle Zahrensdorf (bei Boizenburg/Elbe) für die Unterbringung von sogenannten „Flüchtlingen“ und ANTWORT der Landesregierung Die Turnhalle in Zahrensdorf ist im Rahmen einer sogenannten Notmaßnahme für den Sportbetrieb gesperrt und wird fortan für die Unterbringung von sogenannten „Flüchtlingen“ genutzt. Wie aus Gesprächen mit Bürgern zu erfahren ist, soll die Gemeinde vor vollendete Tatsachen gestellt worden sein. 1. Wie stellt sich der zuvor beschriebene Sachverhalt aus Sicht der Landesregierung dar? 2. Wann wurde Zustimmung der Gemeinde bzw. der Gemeindevertretung und der Sporthallennutzer für die Zweckentfremdung eingeholt? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Aufgrund der eingetretenen Notsituation in der Erstaufnahmeeinrichtung Nostorf/Horst hat das Land den Landkreis Ludwigslust-Parchim um Hilfe gebeten. Daraufhin hat der Landkreis Ludwigslust-Parchim in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Zahrensdorf beziehungsweise dem Amt Boizenburg-Land kurzfristig die Turnhalle dem Land als Notunterkunft zur Verfügung gestellt. Drucksache 6/4486 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Für welchen Zeitraum ist die Zweckentfremdung vorgesehen? Die Dauer der Nutzung dieser Unterkunft ist derzeit noch nicht absehbar. 4. Wann wurden die Einwohner Zahrendorfs über die Maßnahme informiert? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 5. Welche Personen sind in der Turnhalle untergebracht (bitte auflisten nach Anzahl, Nationalität, Altersgruppen und Geschlecht)? Die Unterkunft hat eine Kapazität von 60 Plätzen und ist voll belegt. Es sind sowohl weibliche als auch männliche Personen untergebracht. Angaben zu Nationalität und Altersgruppen liegen der Landesregierung nicht vor. 6. Wie viele der in der Turnhalle untergebrachten Personen haben eigenmächtig und ohne Rechtsgrund die Unterkunft bereits verlassen? Bei dem untergebrachten Personenkreis handelt es sich um freie Personen, die ohne Angaben von Gründen die Notunterkunft verlassen dürfen. Eine statistische Erfassung des Verlassens der Unterkunft erfolgt nicht, insofern liegen der Landesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor. 7. Sind ähnliche Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern vorgesehen? Wenn ja, welche (bitten einzeln auflisten)? Ähnliche Maßnahmen sind durch das Land derzeit nicht konkret beabsichtigt. Sie können jedoch aufgrund der weiterhin bestehenden Notwendigkeit und Verpflichtung, für Flüchtlinge eine Unterbringung zu gewährleisten, nicht ausgeschlossen werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4486 3 8. Wer kommt während der Dauer der Zweckentfremdung für Schäden in bzw. an der Turnhalle auf? Es gilt grundsätzlich das Verursacherprinzip. Sollte dieses nicht anwendbar sein, tritt das Land für die entstandenen Schäden ein.