Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. September 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4487 6. Wahlperiode 30.09.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD Gemeinsame Diensteinheit und ANTWORT der Landesregierung Bezug genommen wird auf die Drucksache 6/2632. 1. Wie viele Beamte gehörten der Gemeinsamen Diensteinheit zum jüngsten statistisch erfassten Zeitpunkt an (bitte differenzieren nach Beamten der Landespolizei, der Bundespolizei und der Zollverwaltung )? Der „Gemeinsamen Diensteinheit Vorpommern-Greifswald“ (GDE VG) sind zugeordnet: - 12 Beamtinnen und Beamte der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern, - 14 Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei, - 7 Beamtinnen und Beamte der Bundeszollverwaltung. 2. Wie stellte sich bezogen auf das Jahr 2014 die Gesamtanzahl der durch die Gemeinsame Diensteinheit initiierten Ermittlungsverfahren und der Festnahmen/Gewahrsamnahmen dar (bitte darstellen wie in der Antwort zu Frage 4 der im Vortext genannten Drucksache)? Die GDE VG führt kein eigenes Vorgangsbearbeitungssystem. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verrichten Dienst im Rahmen der Diensteinheit, bleiben jedoch Angehörige ihrer Behörden und Dienststellen. Folglich gehen Feststellungen der GDE VG gesondert in die Erfassungssysteme der jeweiligen Behörden und Dienststellen ein. Drucksache 6/4487 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Erfassung innerhalb der GDE VG stellt keine Statistik im Sinne einer kriminalpolizeilichen Erfassung dar. Es liegen folgende Angaben vor: Jahr Anzahl der initiierten Ermittlungsverfahren Anzahl der Festnahmen/ Gewahrsamnahmen 2014 177 121 3. Wie stellen sich bezogen auf die Jahre 2009 bis 2014 die Anteile der nichtdeutschen Tatverdächtigen dar und zwar im Hinblick auf a) die initiierten Ermittlungsverfahren und b) auf die Anzahl der Festnahmen/Gewahrsamnahmen (bitte jeweils jahrweise und auch in absoluten Zahlen angeben)? Hinsichtlich der erfragten Informationen liegen keine aufbereiteten Daten vor. Zur Beantwortung wäre zunächst eine umfangreiche Recherche im Sinne der Frage 3 erforderlich. Zur Ermittlung der mit der Frage 3 erbetenen Informationen müssten die Ergebnisse einer solchen Recherche unter Einbeziehung der entsendenden Behörden beziehungsweise Dienststellen einzeln händisch ausgewertet und zusammengeführt werden. Dies beträfe zirka 1.400 Einzelsachverhalte. Im Ergebnis der Auswertung wären gegebenenfalls weitere Recherchen erforderlich. Dies würde insgesamt einen unzumutbaren Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre.