Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. März 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/449 6. Wahlperiode 02.04.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Totholz an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen erfolgt nur für die in der Baulast der Straßenbauverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern liegenden Bundesfern- und Landesstraßen. Von den für die Kreisstraßen zuständigen Landkreisen liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Im August 2011 gab es auf der Bundesstraße 5, im Bereich der Ortschaft Kummer, einen schweren Verkehrsunfall, bei dem ein Fahrer tödliche Verletzungen erlitt. Ursächlich verantwortlich für diesen Unfall war offensichtlich ein abgebrochener Ast. Fachleute gehen von einem enorm hohen Anteil an Todholz und abgestorbenen Bäumen im Fahrbahnbereich der Bundes- und Landesstraßen aus. 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über den berichteten Unfall im Altlandkreis Ludwigslust im August vergangenen Jahres? Von der Landespolizei wurde am 8. August 2011 auf der Bundesstraße 5, im Bereich der Ortschaft Kummer, ein schwerer Verkehrsunfall aufgenommen, bei dem der 31jährige Fahrer eines Personenkraftwagens (PKW) lebensbedrohliche Verletzungen erlitt. Aufgrund von Zeugenaussagen herrschte zum Unfallzeitpunkt ein Unwetter mit starkem Wind und Regen, so dass nur mit reduzierten Geschwindigkeiten von etwa 55 bis 60 Kilometern pro Stunde (km/h) gefahren werden konnte. Drucksache 6/449 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Auf Höhe der Gaststätte Lindenkrug beobachteten die Zeuginnen beziehungsweise Zeugen, wie gegen 15.05 Uhr plötzlich ein großer Ast von einem rechts am Fahrbahnrand stehenden Baum abbrach und herunterfiel, wodurch der vor ihnen fahrende PKW im Bereich der A-Säule getroffen wurde. Durch eine starke Bremsung konnten die Zeuginnen beziehungsweise Zeugen hinter dem Unfall anhalten und dem verunfallten Fahrzeugführer zur Hilfe eilen. Er war durch den Aufprall im PKW eingeklemmt und schwer verletzt, jedoch noch ansprechbar. 2. Wie viele Unfälle ereigneten sich auf den Straßen MecklenburgVorpommerns in den letzten zehn Jahren durch herabstürzende Äste bzw. umgestürzte Bäume? Es ist nicht möglich, die Zahl der Unfälle zu benennen, die sich durch herabstürzende Äste beziehungsweise umgestürzte Bäume gegebenenfalls ereignet haben könnten, da diese Erfassung kein Unfallmerkmal und demzufolge kein Bestandteil der amtlichen Statistik ist. 3. In welchen Abständen sind Baumkontrollen und Pflegemaßnahmen auf den Straßen Mecklenburg-Vorpommerns durch welche Behörden durchzuführen? Die Unterhaltungspflicht von Alleebeständen an Bundes- und Landesstraßen wurde in einem gemeinsamen Erlass zu „Schutz, Erhalt und Pflege der Alleen in Mecklenburg-Vorpommern“ der damaligen Umweltministerin und des damaligen Wirtschaftsministers vom 20. Oktober 1992 (AmtsBl. M-V 1992, Seite 1447) geregelt. Sofern sich keine besondere Veranlassung zur Durchführung einer Baumschau ergibt, ist in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens einmal pro Jahr (in der Vegetationsperiode von Mai bis September) eine Baumschau durchzuführen. Dabei ist bezüglich aller geplanten Maßnahmen ein Konsens zwischen der zuständigen unteren Naturschutzbehörde (Landrat des Landkreises/Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt) und der Straßenbaubehörde herzustellen. Die Durchführung der Maßnahmen selbst obliegt der zuständigen Straßenbaubehörde. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/449 3 4. Wann erfolgte zuletzt eine entsprechende Prüfung bzw. Pflegemaß- nahme des Baumbestandes an der Bundesstraße 5 im Bereich der Ortschaft Kummer? Mit welchem Ergebnis? Bei den beiden letzten Baumschauen am 8. Juli 2010 und am 23. Juni 2011 wurden mehrere vitalitätsschwache Straßenbäume im betreffenden Bereich der Bundesstraße 5 begutachtet. Anschließend wurden jeweils entsprechende Pflegemaßnahmen durchgeführt. Bei diesen beiden Baumschauen wurden am unfallursächlichen Straßenbaum auf der Bundestraße 5 keine Auffälligkeiten festgestellt. 5. Welcher Betrag steht welchen Behörden jährlich für die Baumkontrollen sowie die entsprechenden Pflegemaßnahmen zur Verfügung (bitte einzeln auflisten)) 6. Welchen Betrag hat welche Behörde in den vergangenen zehn Jahren für die Baumkontrollen und entsprechende Pflegemaßnahmen verausgabt (bitte einzeln auflisten)? Die Fragen 5 und 6 werden zusammenhängend beantwortet. In der Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern stehen ausreichend finanzielle Mittel für die Durchführung von Baumkontrollen sowie die daraus resultierenden Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt aus den Unterhaltungsund Instandsetzungstiteln des Landes- beziehungsweise Bundeshaushaltes. Eine Differenzierung der speziell für Baumkontrollen und entsprechende Pflegemaßnahmen aufgewendeten Mittel ist weder in der Haushaltssystematik noch in der Kosten- und Leistungsrechnung vorgesehen und kann daher nicht beziffert werden.