Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Oktober 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4492 6. Wahlperiode 12.10.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD Ermittlungsstand Straftat Asylantenheim Stralsund und ANTWORT der Landesregierung Nach Polizeimeldungen kam es am 05.07.2015 in einem Stralsunder Asylantenheim zu einer Schlägerei, in deren Folge mehrere Menschen verletzt wurden. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung zum Tathergang und zum aktuellen Stand der Ermittlungen (bitte in diesem Zusammenhang auch die Vorstrafen, das Alter und die Nationalitäten der Verdächtigen /Täter benennen)? Nach polizeilichen Erkenntnissen kam es am 05.07.2015 in der Gemeinschaftsunterkunft in Stralsund/Dänholm zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei dort untergebrachten Familien, bei der insgesamt drei Erwachsene und ein Kind verletzt wurden. Durch die Polizei werden in diesem Zusammenhang gegenwärtig zwei Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung geführt, hierzu sind die Personalien zweier Tatverdächtiger bekannt. Angaben zu Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und eventuellen Vorstrafen der Tatverdächtigen werden nicht aufgeführt. Es handelt sich dabei um Angaben, vor deren Veröffentlichung eine datenschutzrechtliche Prüfung dahingehend vorzunehmen wäre, ob, gegebenenfalls auch in der Kombination mit anderen Informationen aus den Antworten, einzelne Personen bestimmbar gemacht werden können. Um die Bestimmbarkeit einzelner Personen auszuschließen, wären umfangreiche Recherchen erforderlich. So müsste die Unterkunft dahingehend überprüft werden, in welchem Umfang in der Unterkunft Personen mit gleicher Nationalität der Tatverdächtigen zum Zeitpunkt der Tat lebten und ob die Tatverdächtigen sich von diesen altersmäßig unterscheiden. Drucksache 6/4492 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Dieser Rechercheaufwand ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich. Er wäre mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren ist. Ermittlungsstand Straftat Asylantenheim Stralsund