Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Oktober 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4493 6. Wahlperiode 27.10.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD Polizeieinsatz Eggesin am 03.09.2015 und ANTWORT der Landesregierung Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung über einen Einsatz von mehreren Polizisten am späten Nachmittag des 03.09.2015 in der Eggesiner Max-Matern-Straße? a) Wie erfolgte die Alarmierung der Polizei und wie viele Zeugen gibt es für den Vorfall? b) Wie viele Einsatzkräfte und Fahrzeuge waren wie lange im Einsatz? c) Welche Informationen liegen über Wohnort, Herkunft, Alter, Geschlecht, Nationalität (Asylstatus), Vorstrafen eventueller Beteiligter /Verdächtiger/Täter vor? Ein minderjähriger Nichtdeutscher versuchte, zwei minderjährige deutsche Mädchen gegen ihren Willen in der Öffentlichkeit zu umarmen und zu küssen. Zu a) Die Polizei erhielt um 18:35 Uhr per Notruf Kenntnis von dem Sachverhalt. Hinweise auf weitere Zeugen gibt es nicht. Zu b) Es waren 8 Polizeivollzugsbeamte mit 4 Fahrzeugen im Einsatz. Drucksache 6/4493 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu c) Alle drei beteiligten Personen sind Kinder. Im Übrigen ist die Preisgabe von Daten über Straftaten einer bestimmten Person im Rahmen einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage eines Landtagsabgeordneten unzulässig (vergleiche Oberverwaltungsgericht Weimar, ZD 3/2015, Seite 140 fortfolgend mit weiteren Nachweisen). Dem insoweit bereits tatsächlich begrenzten Informationsanspruch steht die hohe Schutzwürdigkeit der angefragten personenbezogenen Daten gegenüber. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen oder Verurteilungen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Zudem können Private nicht das Objekt parlamentarischer Kontrolle sein. Der Umstand, dass der Name des Beschuldigten in der Kleinen Anfrage nicht genannt wird, ändert hieran nichts, da sich die Verbindung zu seiner Person unter Verwendung der in der Kleinen Anfrage mitgeteilten Angaben sowie der erstrebten Beantwortung der aufgeworfenen Fragen mühelos herstellen lässt.