Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Oktober 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4495 6. Wahlperiode 12.10.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Ermittlungsstand Straftat Neubrandenburg und ANTWORT der Landesregierung Laut Medienberichten kam es am 07.09.2015 in Neubrandenburg zu mehreren Straftaten, bei der ein 71-Jähriger und eine Polizistin verletzt wurden. Bei dem Täter soll es sich in beiden Fällen um die gleiche Person handeln. 1. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung zu den Tathergängen und zum aktuellen Stand der jeweiligen Ermittlungen (bitte in diesem Zusammenhang auch die Vorstrafen, das Alter, die Nationalität und den Aufenthaltsstatus des Täters benennen)? Der Beschuldigte ist deutscher Staatsangehöriger und befindet sich derzeit in Untersuchungshaft wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung, der Körperverletzung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, am 07.09.2015 gegen 17.30 Uhr in Neubrandenburg dem später Geschädigten mit einem Glasfiberstab gegen den Kopf geschlagen zu haben. Im Rahmen seiner vorläufigen Festnahme soll er auf eine Polizeibeamtin eingeschlagen haben. Die Ermittlungen dauern an. Im Übrigen ist die Preisgabe von Daten über Straftaten einer bestimmten Person im Rahmen einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage eines Landtagsabgeordneten unzulässig. (vergleiche OVG Weimar, ZD 3/2015, S. 140 ff. m. w. N.). Dem insoweit bereits tatsächlich begrenzten Informationsanspruch steht die hohe Schutzwürdigkeit der angefragten personenbezogenen Daten gegenüber. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen oder Verurteilungen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Zudem können Private nicht das Objekt parlamentarischer Kontrolle sein. Drucksache 6/4495 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Der Umstand, dass der Name des Beschuldigten in der Kleinen Anfrage nicht genannt wird, ändert hieran nichts, da sich die Verbindung zu seiner Person unter Verwendung der in der Kleinen Anfrage mitgeteilten Angaben sowie der erstrebten Beantwortung der aufgeworfenen Fragen mühelos herstellen lässt. 2. Wegen welcher Straftaten wird gegen den Täter außerdem noch ermittelt (bitte Ort, Zeit und Art des Deliktes angeben)? Gegen den Beschuldigten wird zudem wegen Verdachts einer gefährlichen Körperverletzung vom 31.07.2015 in Waren und einer weiteren Körperverletzung vom 28.04.2015 in Neubrandenburg ermittelt. Es gilt die Unschuldsvermutung. 3. Ist der Täter am Tattag wegen weiterer Delikte auffällig geworden (bitte Ort, Zeit, Art des Deliktes, Tathergang angeben)? Nein. 4. Welche Maßnahmen wurden gegen den Täter vollzogen? Der Beschuldigte befindet sich aufgrund eines vom Amtsgericht Neubrandenburg am 10.09.2015 erlassenen Haftbefehls in Untersuchungshaft. 5. Wie ist der gesundheitliche Zustand des Täters bzw. welche Erkrankungen hatte der Täter zum Tatzeitpunkt? 6. Wie ist der gesundheitliche Zustand des Täters bzw. welche Erkrankungen hat der Täter zum jetzigen Zeitpunkt? Die Fragen 5 und 6 werden zusammenhängend beantwortet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4495 3 Der Beschuldigte wurde als hafttauglich eingestuft. Im Übrigen steht der Beantwortung der Fragen der Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffen entgegen. Zu den Schutzgütern des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gehören unter anderem die Privat-, Geheim- und Intimsphäre sowie die persönliche Ehre und das Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person. Daneben besteht ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung , das die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen, gewährleistet.