Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. September 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4499 6. Wahlperiode 01.10.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Bericht des Zentrums für Sozialforschung Halle e.V. (ZSH) und die Auswirkungen der geplanten Pflegeausbildungsreform und ANTWORT der Landesregierung Zu der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/4166 ergeben sich Nachfragen. 1. Inwiefern unterscheidet sich der vom (ZSH) am 01.07.2015 gelieferte überarbeitete Berichtsentwurf von einem Abschlussbericht? Auf Basis des Berichtsentwurfs vom 01.07.2015 wurden noch kleine Änderungen abgestimmt . Dieser Prozess ist am 03.09.2015 abgeschlossen worden. Gegenwärtig befindet sich der Berichtsentwurf in der Ressortabstimmung. 2. Ist die Landesregierung hinsichtlich der Einschätzung des Berichtsentwurfs bereits zu einem Ergebnis gekommen? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Drucksache 6/4499 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Erkennt die Landesregierung den vorliegenden Berichtsentwurf als Erfüllung der werkvertraglichen Leistung an? Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales als Auftraggeber sieht mit dem vorgelegten Berichtsentwurf vom 03.09.2015 die werkvertragliche Leistung als erfüllt an. 4. Ergibt sich aus dem Berichtsentwurf des ZSH die Meinung der Pflegekräfte , in Mecklenburg-Vorpommern eine Pflegekammer im Land einzurichten? Ein Bestandteil der Befragung der Beschäftigten in der Pflege war auch die Frage, wie sie die Errichtung einer Pflegekammer bewerten. 5. In welchem Zeitrahmen ist eine Positionierung der Landesregierung zur Einrichtung einer Pflegekammer in Mecklenburg-Vorpommern zu erwarten? Die Landesregierung wird ihren Meinungsbildungsprozess, ob sie eine Gesetzesinitiative zur Errichtung einer Pflegekammer ergreifen wird, in angemessener Zeit abschließen. Dabei wird sie auch die politische Diskussion und die pflegepolitischen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Pflegekammern und deren Auswirkungen in den anderen Bundesländern berücksichtigen. 6. Welche Auswirkungen sieht die Landesregierung auf die Altenpflege in Mecklenburg-Vorpommern durch die geplante generalistische Pflegeausbildung zukommen? Die inhaltlichen Ausführungen des Arbeitsentwurfs der Bundesregierung zum neuen Pflegeausbildungsgesetz werden als geeignet angesehen, ein zukunftssicheres und attraktives Berufsbild für den Pflegeberuf zu schaffen und damit sowohl auf die demografische Entwicklung zu reagieren als auch den aktuellen und zukünftigen Anforderungen an eine qualifizierte Berufsausübung Rechnung zu tragen. Eine generalistische Pflegeausbildung kann auf die Anforderungen an Pflege in den verschiedenen Arbeitsfeldern und Sektoren adäquat vorbereiten und damit sowohl zu einer besseren Versorgung als auch zu einer größeren Berufszufriedenheit der Pflegekräfte führen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4499 3 Es ist insoweit auch konsequent, die bisher in unterschiedlichen Modellen erprobte Ausbildung auf akademischem Niveau rechtlich zu regeln und als wichtiges Ausbildungssegment mit hoher Durchlässigkeit neben die berufliche Pflegeausbildung zu stellen. Damit wird die Attraktivität des Berufes gesteigert und das Image aufgewertet und die Karrierechancen werden sich erheblich verbessern. Die Landesregierung verspricht sich hiervon Synergieeffekte für das Berufsfeld Pflege. Durch die generalistische Pflegeausbildung erfolgt zudem eine Anpassung an EU-Recht, die die Mobilität von Pflegekräften innerhalb der EU sicherstellt, sodass gegebenenfalls auch positive Auswirkungen in Mecklenburg-Vorpommern zu erwarten sind.