Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Oktober 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4506 6. Wahlperiode 12.10.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Wohnungsunternehmen mit DDR-Altschulden und ANTWORT der Landesregierung Inwieweit plant die Landesregierung, existenzbedrohte Wohnungsunternehmen , die speziell mit DDR-Altschulden belastet sind, finanziell zu unterstützen? Das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus unterstützt die Wohnungsunternehmen bereits durch Wohnraumförderprogramme und das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau Ost“. Als einigungsbedingte Folgelast liegt die Zuständigkeit für DDR-Altschulden beim Bund. Diese Aufgabe ist nicht im Zuge der Föderalismusreform auf die Länder übertragen worden. Das Ministerium für Inneres und Sport ist für Wohnungsunternehmen, die von Kommunen betrieben oder gehalten werden, zuständig. Für existenzbedrohte Wohnungsunternehmen sind auf die jeweilige Gesellschaft und ihre spezifischen Bedürfnisse und Probleme zugeschnittene Lösungen zu entwickeln, um sie nachhaltig wirtschaftlich zu stabilisieren. Dies ist primär Angelegenheit der Gesellschafterkommunen, die von den Rechtaufsichtsbehörden bei Bedarf beraten werden. Inwiefern das Land die kommunalen Wohnungsunternehmen bei der Entlastung von Altverbindlichkeiten finanziell unterstützen kann, ist noch nicht abschließend geklärt. Verschiedene Varianten sind in der Diskussion. Dabei wird insbesondere eine Einbeziehung des Bundes zu prüfen sein.