Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Oktober 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4523 6. Wahlperiode 12.10.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Nicht Krankenversicherte in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Seit 2009 unterliegen alle Bürger in Deutschland der Versicherungspflicht bei der Krankenversicherung. Dennoch verfügen zahlreiche Menschen über keinen Krankenversicherungsschutz. Nach dem Statistischen Bundesamt betraf das 137.000 Menschen im Jahr 2011. 1. Wie viele Menschen in Mecklenburg-Vorpommern sind nicht krankenversichert? Dazu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 2. Wie hat sich die Zahl der nicht Krankenversicherten in MecklenburgVorpommern in den Landkreisen und kreisfreien Städten seit dem Januar 2009 entwickelt? Dazu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Drucksache 6/4523 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Versicherungspflicht umzusetzen? Gesetzliche Regelungen, wie die Versicherungspflicht in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung umzusetzen ist, sind in den einschlägigen Bundesgesetzen des Vierten und des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und im Versicherungsvertragsgesetz nicht vorgesehen . Die Landesregierung hält eine Aufklärung und Beratung der nicht krankenversicherten Menschen über deren Risiken, Rechte und Pflichten für besonders wichtig. Die Aufklärung und Beratung wird insbesondere von den Krankenkassen durchgeführt. Nach den Regelungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gibt es verschiedene Möglichkeiten für nicht krankenversicherte Menschen, in die Krankenversicherung zurückzukehren. 4. Was sind die Ursachen für den fehlenden Krankenversicherungsschutz ? Dazu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.