Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. Oktober 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4529 6. Wahlperiode 27.10.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD Polizeieinsatz Eggesin am 22.07.2014 und ANTWORT der Landesregierung Am 22.07.2014 gegen 08:00 Uhr kam es in der Eggesiner Lindenstraße zu einem größeren Polizeieinsatz. 1. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung über den oben genannten Einsatz? a) Wie erfolgte die Alarmierung der Polizei und wie viele Zeugen gibt es für den Vorfall? b) Wie viele Einsatzkräfte und Fahrzeuge waren wie lange im Einsatz? c) Welche Informationen liegen über Wohnort, Herkunft, Alter, Geschlecht, Nationalität (Asylstatus), Vorstrafen eventueller Beteiligter /Verdächtiger/Täter vor? Die Fragen 1, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Am 22.07.2014 vollstreckte die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss im Auftrag der Staatsanwaltschaft . Es wurden acht Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte mit vier Fahrzeugen über einen Zeitraum von 3 Stunden eingesetzt. Die Durchsuchung fand bei einem 28-jährigen deutschen Staatsbürger statt. Im Übrigen ist die Preisgabe von Daten über Straftaten einer bestimmten Person im Rahmen einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage eines Landtagsabgeordneten unzulässig. (vergleiche OVG Weimar, ZD 3/2015, Seiten 140 fortfolgende mit weiteren Nachweisen). Dem insoweit bereits tatsächlich begrenzten Informationsanspruch steht die hohe Schutzwürdigkeit der angefragten personenbezogenen Daten gegenüber. Drucksache 6/4529 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Eine Veröffentlichung von Einzelheiten staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen oder Verurteilungen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Zudem können Private nicht das Objekt parlamentarischer Kontrolle sein. Der Umstand, dass der Name des Beschuldigten in der Kleinen Anfrage nicht genannt wird, ändert hieran nichts, da sich die Verbindung zu seiner Person unter Verwendung der in der Kleinen Anfrage mitgeteilten Angaben sowie der erstrebten Beantwortung der aufgeworfenen Fragen mühelos herstellen lässt. 2. Wie ist der derzeitige Stand der Ermittlungen oder gab es bereits diesbezügliche Gerichtsverhandlungen? Wenn ja, zu welchem Ergebnis führten diese? Die Ermittlungen sind abgeschlossen. Der Täter wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 9 Monate verurteilt, deren Vollstreckung für 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist rechtskräftig.