Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. Oktober 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4538 6. Wahlperiode 19.10.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD Polizeieinsatz in Torgelow am 09.09.2015 und ANTWORT der Landesregierung Am 09.09.2015 kam es im Torgelower Norma-Markt zu einem Polizeieinsatz . 1. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung über den oben genannten Einsatz? a) Wie erfolgte die Alarmierung der Polizei und wie viele Zeugen gibt es für den Vorfall? b) Wie viel Zeit verging von der Alarmierung bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte am Tatort? c) Wie viele Einsatzkräfte und Fahrzeuge waren wie lange im Einsatz? Die Fragen 1, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Am 09.09.2015 wurde die Polizei per Notruf von einem Ladendiebstahl im Norma-Markt in Torgelow informiert. Der Notruf erfolgte um 10:05 Uhr. Die eingesetzten Kräfte trafen um 10:32 Uhr am Ereignisort ein. Es wurden 2 Polizeivollzugsbeamte mit einem Kraftfahrzeug eingesetzt. Der Polizei ist eine Zeugin bekannt. Drucksache 6/4538 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Informationen liegen über Wohnort, Herkunft, Alter, Geschlecht, Nationalität (Aufenthaltsstatus), Vorstrafen eventueller Beteiligter/Verdächtiger/Täter vor? Bei der Tatverdächtigen handelt es sich um eine Asylbewerberin. Angaben zu Wohnort, Herkunft, Alter und Staatsangehörigkeit der Person werden nicht aufgeführt. Es handelt sich dabei um Angaben, vor deren Veröffentlichung eine datenschutzrechtliche Prüfung dahingehend vorzunehmen wäre, ob, gegebenenfalls auch in der Kombination mit anderen Informationen aus den Antworten, die einzelne Person bestimmbar gemacht werden könnte. Um die Bestimmbarkeit einer einzelnen Person auszuschließen, wären umfangreiche Recherchen erforderlich. So wäre die Belegung jeder Unterkunft in der Nähe dahingehend zu überprüfen, wie viele Personen mit gleicher Nationalität, Alter und so weiter zum Zeitpunkt der Tat dort lebten. Dieser Rechercheaufwand ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich. Er wäre mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren ist. Im Übrigen ist die Preisgabe von Daten über Straftaten einer bestimmten Person im Rahmen einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage eines Landtagsabgeordneten unzulässig. (vergleiche OVG Weimar, ZD 3/2015, S. 140 ff. m.w.N.). Dem insoweit bereits tatsächlich begrenzten Informationsanspruch steht die hohe Schutzwürdigkeit der angefragten personenbezogenen Daten gegenüber. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen oder Verurteilungen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Zudem können Private nicht das Objekt parlamentarischer Kontrolle sein. 3. Wie ist der derzeitige Stand der Ermittlungen oder gab es bereits diesbezügliche Gerichtsverhandlungen? Wenn ja, zu welchem Ergebnis führten diese? Die Ermittlungen werden derzeit in der Kriminalkommissariat-Außenstelle Ueckermünde geführt.