Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. Oktober 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4539 6. Wahlperiode 19.10.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD Beschwerden über Unterbringung und ANTWORT der Landesregierung Die nachfolgenden Fragen beziehen sich auf die Landtagsdrucksache 6/4062. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, ob sich Asylbewerber , Asylanten und/oder Flüchtlinge in Mecklenburg-Vorpommern über ihre Unterbringung beschwert haben (bitte die jeweiligen Beschwerdetage , die Beschwerdegründe und die Unterbringungsorte auflisten)? a) Waren die jeweiligen Beschwerden aus Sicht der Landesregierung gerechtfertigt (bitte die Antworten begründen)? b) Inwieweit wurden die Umstände, die zu den einzelnen Beschwerden führten, abgeändert (bitte die Antworten begründen)? Die Fragen werden zusammenhängend beantwortet. Die Hansestadt Rostock, die Landeshauptstadt Schwerin, die Landkreise LudwigslustParchim , Nordwestmecklenburg und Vorpommern-Rügen haben mitgeteilt, dass keine Beschwerden von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern über die Unterbringung vorliegen. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat keine Angaben gemacht. Für den Landkreis Rostock wird auf die Antwort zu Frage 5 auf Drucksache 6/4062 verwiesen. Drucksache 6/4539 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat mitgeteilt, dass Statistiken über Beschwerden nicht geführt werden. Vereinzelten Hinweisen wird nachgegangen und das Problem unbürokratisch gelöst. In Gesprächen wird manchmal die Größe des zur Verfügung stehenden Wohnraums bemängelt. Diese Beschwerden treten dann auf, wenn mehrere Familien beziehungsweise Einzelpersonen in Wohngemeinschaften leben müssen.