Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Oktober 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4540 6. Wahlperiode 23.10.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD Private Unterbringung und ANTWORT der Landesregierung Die nachfolgenden Fragen beziehen sich auf die Landtagsdrucksache 6/4062. Wie viele Personen stellen in Mecklenburg-Vorpommern Privateigentum zur Vermietung für die zentrale bzw. dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern , Asylanten und/oder Flüchtlingen zur Verfügung (bitte die jeweiligen Unterbringungsorte mit entsprechenden Kapazitäten auflisten)? Das Land Mecklenburg-Vorpommern nutzt in der Landeshauptstadt Schwerin zwei Liegenschaften von Privateigentümern als Notunterkünfte mit einer Kapazität von 450 Plätzen. Die Landeshauptstadt Schwerin und der Landkreis Ludwigslust-Parchim haben mit Datum vom 01.10.2015 mitgeteilt, dass bisher im Eigentum von Privatpersonen befindlicher Wohnraum nicht genutzt wird. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat mit Datum vom 01.10.2015 mitgeteilt, dass sich eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern aus nahezu allen Bereichen des Landkreises bereit erklärt hat, Wohnungen zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen. Die Anfragen konnten noch nicht ansatzweise bearbeitet werden, sodass hier keine weiteren Angaben durch den Landkreis Ludwigslust gemacht werden können. Der Landkreis Ludwigslust -Parchim hat weiterhin mitgeteilt, dass zum Schutz der Vermieter und aus datenschutzrechtlichen Gründen keine spezifischen Angaben gemacht werden. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat keine Angaben gemacht. Drucksache 6/4540 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat mit Datum vom 01.10.2015 mitgeteilt, dass sieben Personen Privateigentum für die dezentrale Unterbringung zur Verfügung gestellt haben. Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. dezentrale Unterkunft Kapazität Beckerwitz 13 Bad Kleinen 4 Gadebusch 1 Mallentin 8 Groß Stieten 12 Dorf Mecklenburg 5 Warin 9 Der Landkreis Rostock hat mit Datum vom 01.10.2015 mitgeteilt, dass vier Personen Privateigentum für die zentrale Unterbringung und 7 Personen Privateigentum für die dezentrale Unterbringung zur Verfügung stellen. Bei Anmietungen von Wohnungen durch Asylbewerber selbst kann keine Aussage getroffen werden, ob der Vermieter eine Privatperson oder ein Unternehmen ist. Im Übrigen wird auf die nachfolgenden Übersichten verwiesen. zentrale Unterkunft Kapazität Bad Doberan 160 Bad Doberan 44 Güstrow 125 Güstrow 65 dezentrale Unterkunft Kapazität Bad Doberan 26 Kühlungsborn 8 Warnow 20 Güstrow 9 Dolgen am See 108 Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat keine konkreten Angaben getätigt. Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat mit Datum vom 06.10.2015 mitgeteilt, dass eine zentrale Unterkunft in der Hansestadt Stralsund mit einer Kapazität von 199 Plätzen von privat vermietet wird, ebenso dezentraler Wohnraum in der Hansestadt Stralsund, RibnitzDamgarten und Triebsees mit einer Kapazität von 68 Plätzen.