Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. Oktober 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4548 6. Wahlperiode 09.10.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Psychotherapeutische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern verbessern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Bei der aktuellen Beantwortung ergibt sich im Hinblick auf die Antworten zur Kleinen Anfrage im Januar dieses Jahres (Drucksache 6/3572) keine andere Quellenlage. Eine Nachfrage bei der Kassenärztlichen Vereinigung erbrachte Klarstellung im Hinblick auf die tatsächliche Nutzung vorhandener ambulanter psychotherapeutischer Behandlungskapazitäten im Versorgungsbereich des Sozialgesetzbuches Fünftes Buch (SGB V). Bereits das Bundesgesundheitssurvey `98 ergab, dass in den 90er-Jahren jeder Dritte in Deutschland während eines Jahres an einer oder mehreren psychischen Störungen erkrankt war. Seitdem haben die psychischen Erkrankungen weiter zugenommen. Nach dem Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse 2015 erhöhte sich ihre Zahl allein bei den Berufstätigen von 2000 bis 2014 auf mehr als 180 Prozent. MecklenburgVorpommern ist nach den Angaben der Techniker Krankenkasse bei dieser Entwicklung im Bundesvergleich führend. Vor diesem Hintergrund ergeben sich Nachfragen zu meiner Kleinen Anfrage vom Januar 2015 auf Drucksache 6/3572. 1. Hält die Landesregierung die psychotherapeutische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern für ausreichend, auch wenn bedacht wird, dass psychotherapeutische Praxen im Land von Wartezeiten von mehr als zehn Monaten berichten? Drucksache 6/4548 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass die Wartezeit für psychotherapeutische Praxen mehr als zehn Monate beträgt. Konkrete Zahlen über durchschnittliche Wartezeiten in Mecklenburg-Vorpommern liegen der Landesregierung nicht vor. Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern betrug der durchschnittliche „Auslastungsgrad“ einer psychotherapeutischen Praxis in MecklenburgVorpommern im Jahr 2014 rund 44 %. Zur Erläuterung dieses Wertes ist Folgendes mitzuteilen: Der für die Bewertung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen zuständige Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat auf der Grundlage des § 87a Abs. 2b Satz 6 SGB V Regelungen zur angemessenen Vergütung der psychotherapeutischen Leitungen je Zeiteinheit getroffen. Diese Regelungen basieren im Wesentlichen auf der Besonderheit, dass Psychotherapeuten ganz überwiegend Gesprächsleistungen erbringen, die an feste Zeitvorgaben gebunden sind (50 Minuten als „Therapiestunde“), sodass ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärzte und Psychotherapeuten ihre Vergütung nur bis zu einer gewissen Grenze durch die erbrachte Anzahl von Leistungen steigern können. Diese Grenze wird letztlich bestimmt durch die täglich leistbare Therapiezeit unter Berücksichtigung der für Fortbildung, Urlaub etc. notwendigen Zeitkontingente. Das Bundessozialgericht hat hierzu in einer Vielzahl von Entscheidungen Aussagen dazu getroffen, wie diese Kapazitätsgrenze einer psychotherapeutischen Praxis zu bemessen ist. Darauf aufbauend hat der Bewertungsausschuss seine Entscheidungen getroffen und festgelegt, ab wann unter Berücksichtigung der abgerechneten Leistungen von einer voll ausgelasteten psychotherapeutischen Praxis auszugehen ist. Vor diesem Hintergrund stellt der oben angegebene Wert das Verhältnis der tatsächlich von den Therapeuten in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2014 abgerechneten Leistungen zur Kapazitätsgrenze nach den Maßstäben des Bundessozialgerichts und des Bewertungsausschusses dar. Insoweit handelt es sich zwar um eine normative Obergrenze, die aber durchaus einzelne Therapeuten in Mecklenburg-Vorpommern erreichen. Zu berücksichtigen ist ferner eine Besonderheit im Jahr 2014. Aufgrund einer Änderung der Bemessungsgrundlagen für die Zulassung von Psychotherapeuten (Bedarfsplanung), konnten in Mecklenburg-Vorpommern rund 100 Therapeuten zusätzlich zu den vorhandenen 200 eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung erhalten. Diese Praxen benötigen naturgemäß zunächst eine Anlaufzeit. Nach dem Kenntnisstand der Landesregierung entspricht der oben genannte Auslastungsgrad in etwa den bundesdurchschnittlichen Werten, stellt also keine Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern dar. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4548 3 2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die psychotherapeutische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern? Aus Sicht der Landesregierung sind die vorhandenen Kapazitäten zu nutzen und unter anderem die Patientenzahl pro Praxissitz zu erhöhen. 3. Würde die Ausbildung von mehr Psychotherapeuten die Versorgung verbessern? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Zahl der Absolventen an psychotherapeutischen Ausbildungsinstituten vor. 4. Kann die Kassenärztliche Vereinigung bei der Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung unterstützt werden? Die Landesregierung unterstützt die Kassenärztliche Vereinigung bei der Bemühung, in Gesprächen mit dem beratenden Fachaussschuss für Psychotherapie, den Berufsverbänden und auch einzelnen Therapeuten, den Auslastungsgrad der Psychotherapeuten zu erhöhen. Dies beinhaltet auch die Möglichkeit, dass Therapeuten in geeigneten Fällen ihren aus der Zulassung folgenden Versorgungsauftrag teilen und eine hälftige Zulassung an einen weiteren Leistungserbringer übertragen. 5. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, auf die Bedarfsplanungsrichtlinie des Bundes Einfluss zu nehmen, um den steigenden Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung besser zu berücksichtigen ? Die Landesregierung hält die Bedarfsplanung aufgrund oben genannter Sachverhalte für ausreichend.