Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. Oktober 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4549 6. Wahlperiode 28.10.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Ursula Karlowski, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwicklung der Nutztierhaltung und Beschäftigungseffekte für die Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern seit 2002 und ANTWORT der Landesregierung 1. Um wie viele Tierplätze wurden die in der Auflistung zur Beantwortung der Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/4440 genannten Betriebe jeweils erweitert (bitte einzeln auflisten)? Bei den aufgezeigten Änderungsgenehmigungen in der Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/4440 handelt es sich nicht ausschließlich um Erweiterungen, die mit einer Erhöhung der Tierplatzzahlen einhergehen. Wesentliche Änderungen im Sinne des § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) können auch Änderungen der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage zum Inhalt haben. Die Art der wesentlichen Änderung (zum Beispiel Erweiterung um bestimmte Anzahl zusätzlicher Tierplätze) wird nicht elektronisch erfasst und kann nur manuell von den zuständigen Genehmigungsbehörden (Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt - STÄLU) aus den jeweiligen Akten erhoben werden. Eine Auflistung aller Tierplatzerweiterungen ist aus diesem Grund im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht möglich. Drucksache 6/4549 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen der Entwicklung der Nutztierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern seit 2002 und der Verpachtungs-Praxis der landeseigenen Flächen? Die Landesregierung verweist hierzu auf den Evaluierungsbericht zur Verpachtung landeseigener Flächen durch die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (siehe Landtagsdrucksache 6/2094 vom 05.08.2013). Ergänzend wird dazu ausgeführt, dass aus Sicht der Landesregierung die Pachtflächenvergabe landeseigener landwirtschaftlicher Nutzfläche (LF) zum Erhalt des vorhandenen Nutztierbestandes beigetragen hat und beiträgt. Während der Bestand an Rindern vom Jahr 2002 (577.000 Stück) bis zum Jahr 2006 um 7 % auf 533.300 Tiere sank, wuchs der Tierbestand danach wieder auf nunmehr 565.000 Stück. Die gleiche Entwicklung ist beim Bestand an Schweinen festzustellen. Der starke Rückgang des Schweinebestandes bis zum Jahr 2005 (637.000 Stück) konnte aufgehalten werden. Aktuell werden rund 760.000 Schweine in Mecklenburg-Vorpommern gehalten. Diese Trends wären ohne Pachtflächenvergabe landeseigener landwirtschaftlicher Nutzfläche an tierhaltende Betriebe so nicht eingetreten. Unterstützung findet diese Aussage dadurch, dass die Landwirtschaftsbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenhang mit der Verpachtung von Landesflächen von 2004 bis 2015 rund 94 Millionen Euro Investitionen ausgelöst haben, davon circa 82 Millionen Euro in die Tierhaltung. 0 100 000 200 000 300 000 400 000 500 000 600 000 700 000 800 000 900 000 1 000 000 Anzahl 19 92 19 93 19 94 19 95 19 96 19 97 19 98 19 99 20 00 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 Ferkel Jungschweine Mastschweine Zuchtschweine Struktur des Schweinebestandes seit 1992 (c) StatA MV Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4549 3 3. Konnte infolge der Verpachtungs-Praxis der landeseigenen Flächen ein positiver Beschäftigungseffekt im Landwirtschaftssektor festgestellt werden und wenn ja, wie hoch ist dieser Effekt? Die Landesregierung verweist auf den Evaluierungsbericht zur Verpachtung landeseigener Flächen durch die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (siehe Landtagsdrucksache 6/2094 vom 05.08.2013). Der Evaluierungsbericht stellt fest: „Die Analysen des Gutachtens zeigen, dass der Einsatz an Arbeitskräften in der Landwirtschaft M-V zwar grundsätzlich im Zeitablauf sinkt; Betriebe mit Gartenbau, Dauerkulturen , Kartoffeln und Viehhaltung sind aber arbeitsintensiver als Ackerbaubetriebe. Die Kriterien der Handlungsanweisung haben damit grundsätzlich einen positiven Effekt auf Beschäftigung in ländlichen Räumen.“ Seit 2001/2002 hat sich die Anzahl der Beschäftigten (ohne Saisonarbeitskräfte) von 22.296 im Jahr 2001 auf 18.800 im Jahr 2013 reduziert. Das entspricht einem Beschäftigungsrückgang von 1,2 % pro Jahr. Dieser Beschäftigungsrückgang ist vor allem auf den technischen Fortschritt und auf eine sukzessive Substitution von Arbeit durch Kapital zurückzuführen. Die Pachtflächenvergabe an Unternehmen mit arbeitsintensiven Produktionsrichtungen wirkt einem noch stärkeren Beschäftigungsrückgang entgegen. Für eine konkrete Bemessung des Effektes fehlt allerdings die Datengrundlage. Sie ließe sich auch kaum ermitteln, da die Schaffung und die Sicherung von Arbeitsplätzen übergangslos ineinander übergehen. 0 10 000 20 000 30 000 40 000 50 000 60 000 70 000 80 000 Personen 0 1 2 3 4 5 6 AK-E/100 ha LF 1991 1993 1995 1997 1999 2001 2003 2005 2007 2010 2013 ArbeitskräftebesatzArbeitskräfte Arbeitskräfte und Arbeitskräftebesatz in den landwirtschaftlichen Betrieben (ohne Saisonarbeitskräfte) (c) StatA MV