Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. Oktober 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4555 6. Wahlperiode 19.10.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Durchsetzung der ab 2015 geltenden Reduzierung des Schwefelanteils in Schiffstreibstoffen - Realisierung verkehrspolitischer Zielsetzungen aus dem Koalitionsvertrag und ANTWORT der Landesregierung Für die Europäische Schifffahrt gelten ab dem 01.01.2015 verschärfte Schwefelgrenzwerte für den gesamten Ostseeraum, einen Großteil der Nordsee sowie den Ärmelkanal. Hier darf der Schwefelanteil in Schiffstreibstoffen , der innerhalb dieser Zone verbracht wird, den Wert von 0,1 % nicht überschreiten (Schwefelkontrollzonen - SECA). Allerdings dürfen in gleichem Maße abgasreinigende Maßnahmen angewandt werden, um zu einer äquivalenten reduzierten Luftbelastung zu gelangen. Die SECA-Regelung zur Absenkung des Schwefeldioxid-Ausstoßes durch Schiffe führt zu Mehrkosten im Seeverkehr. In der Koalitionsvereinbarung 2011 bis 2016 wurde unter den Koalitionspartner vereinbart, sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass diese die mit der Reduzierung des Schwefelgehaltes in Schiffstreibstoffen in Ost- und Nordsee zu erwartenden Kostensteigerungen durch geeignete Maßnahmen soweit begrenzt, dass Verkehrsverlagerungen verhindert werden. 1. Wie, in welchem Umfang und durch welche Institution wird die Einhaltung der Schwefelgrenzwerte in den zu Mecklenburg-Vorpommern zählenden SECA-Gebieten kontrolliert? Die Kontrolle der Einhaltung der Schwefelgrenzwerte für Schiffstreibstoffe in den zu Mecklenburg-Vorpommern zählenden SECA-Gebieten obliegt dem Bund als Mitgliedstaat, vertreten durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Die Zuständigkeit der Landesregierung beschränkt sich auf die Kontrolle des verwendeten Treibstoffs der Schiffe während der Liegezeiten in den Häfen. Drucksache 6/4555 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Gemäß des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/253 der Kommission vom 16. Februar 2015 zur Regelung der Probenahmen und der Berichterstattung gemäß der Richtlinie 1999/32/EG des Rates bezüglich des Schwefelgehalts von Schiffskraftstoffen (ABl. EU 2015 L 41, S. 55) sollen 10 Prozent der einlaufenden Schiffe kontrolliert und dabei von 40 Prozent eine Brennstoffprobe genommen werden. Der Bund lässt zur Kontrolle der Verwendung schwefelarmen Kraftstoffs auf See durch die Wasserschutzpolizeien der Länder regelmäßige Kontrollen an Bord von Schiffen in deutschen Häfen durchführen. Darüber hinaus findet eine Überprüfung auch im Rahmen der Hafenstaatkontrolle durch die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft statt. Die Landesregierung lässt die Regelungen bezüglich des Schwefelhöchstgehalts von Schiffskraftstoffen für Schiffe an Liegeplätzen in den Häfen des Landes nach § 31a der Verordnung für die Häfen in Mecklenburg-Vorpommern (Hafenverordnung - HafVO M-V) vom 17. Mai 2006 (GVOBl. M-V, S. 355), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. März 2015 (GVOBl. M-V S. 103), durch die Hafenbehörden und die Wasserschutzpolizei kontrollieren. Die entsprechenden Regelungen der Richtlinie 2012/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 zur Änderung der Richtlinie 1999/32/EG des Rates hinsichtlich des Schwefelgehalts von Schiffskraftstoffen (ABl. EU 2012 L 327, S. 1) sind seit mehreren Jahren in Kraft. Die Kontrollen umfassen die Prüfung des Vorhandenseins regelkonformen Brennstoffs anhand der Tanklieferbescheinigungen und der Dokumentation des verwendeten Treibstoffs im Schiffstagebuch sowie teilweise die Entnahme und Analyse von Treibstoffproben. Entsprechende Kontrollen werden in Form von Stichproben in allen Seehäfen des Landes regelmäßig durchgeführt. 2. Welche Kontrollergebnisse zu Frage 1 liegen der Landesregierung vor und wie bewertet sie diese? Zu den Ergebnissen der im Zuständigkeitsbereich des Bundes liegenden Kontrollen liegen der Landesregierung keine detaillierten Informationen vor. Nach einer Pressemeldung des zuständigen BSH vom 30. September 2015 setzt die Seeschifffahrt im überwiegenden Maße regelkonformen Treibstoff ein. Im Zuständigkeitsbereich des Landes wurden seit dem 1. Januar 2015 auf insgesamt 146 Schiffen Kontrollen durchgeführt. Dabei wurden zwei Verstöße gegen den gültigen Grenzwert des Schwefelgehalts des Schiffstreibstoffs während der Liegezeit im Hafen festgestellt und entsprechende Sanktionsmaßahmen eingeleitet. Des Weiteren wurden in 28 Fällen kleinere Mängel etwa bezüglich der Ordnungsgemäßheit der Tanklieferbescheinigung oder der Eintragung in das Schiffstagebuch ermittelt. In den Jahren 2013 und 2014 wurden 92 respektive 82 Schiffe kontrolliert. Dabei wurde insgesamt eine Überschreitung des zulässigen Schwefelgehalts festgestellt. Aufgrund der geringen Zahl der im Rahmen der Kontrollen festgestellten Verstöße stellt die Landesregierung fest, dass in den Häfen des Landes im überwiegenden Maße regelkonformer Treibstoff zum Einsatz kommt und die Grenzwerte eingehalten werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4555 3 3. Zu welchen Auswirkungen haben die Kostensteigerung in den Seehäfen und Schifffahrts-unternehmen (z. B. Verlagerungsverkehre von See- auf Landverkehr, Reduzierung von Schifffahrtsflotten) in Mecklenburg-Vorpommern geführt und wie bewertet die Landesregierung diese? Zu den Auswirkungen liegen der Landesregierung bislang keine Informationen vor. Es ist davon auszugehen, dass erst mit der Verfügbarkeit entsprechender Verkehrsstatistiken für das Jahr 2015 eine Bewertung der Auswirkungen der seit dem 1. Januar 2015 verschärften Schwefelgrenzwerte möglich ist. 4. In welcher Form und mit welchem Ergebnis hat sich die Landesregierung gegenüber dem Bund dafür eingesetzt, die Kostensteigerungen in Verbindung mit der Einführung der SECA-Normen 2015 durch geeignete Maßnahmen zu begrenzen und mit welchen Ergebnissen? Die Landesregierung hat sich wiederholt gegenüber dem Bund dafür eingesetzt, dass die mit der Reduzierung des Schwefelgehaltes in Schiffstreibstoffen in Nord- und Ostsee zu erwartenden Kostensteigerungen durch geeignete Maßnahmen soweit begrenzt werden, dass Verkehrsverlagerungen verhindert werden. So haben auf Initiative der Landesregierung hin im September 2012 die Wirtschafts- und Verkehrsminister/-senatoren der norddeutschen Küstenländer in einem gemeinsamen Schreiben den Bundesverkehrsminister zur Ergreifung wirkungsvoller Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung der SECA-Grenzwerte aufgefordert . In dem Schreiben wurden unter anderem flächendeckende Fördermöglichkeiten für die Nachrüstung von in Nord- und Ostsee fahrenden Schiffen mit Abgasentschwefelungsanlagen gefordert. Die entsprechenden Bemühungen zur Begrenzung der erwarteten Kostensteigerung hatten nur teilweise Erfolg. Zwar wurden vom Bund Fördermöglichkeiten für Pilotprojekte zur Erprobung der Nutzung von Abgasentschwefelungsanlagen auf Schiffen im Rahmen des Umweltinnovationsprogramms geschaffen. Das entsprechende Förderprogramm war jedoch nicht ausreichend auf die Bedürfnisse der Seeverkehrswirtschaft zugeschnitten und konnte daher kaum Effekte entfalten. Drucksache 6/4555 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Wie positioniert sich die Landesregierung zu Empfehlungen des Instituts für Seeverkehrswirtschaft und Logistik, einzelne Transporte und Schiffsbetriebe zu subventionieren, um Verlagerungseffekte von See- auf Landverkehre zu vermeiden und um die im Land ansässigen Hafen- und Schifffahrtsunternehmen zu unterstützen? Die Landesregierung ist bestrebt, durch den bedarfsgerechten Infrastrukturausbau sowie durch die Verbesserung der see- und landseitigen Erreichbarkeit die Wettbewerbsfähigkeit und Entwicklungsmöglichkeiten der Häfen des Landes zu stärken und hierdurch die Voraussetzungen für die Seeverkehrswirtschaft weiter zu verbessern. Subventionen für einzelne Transporte und Schiffsbetriebe durch die Landesregierung sind nicht vorgesehen.