Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Oktober 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4559 6. Wahlperiode 28.10.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Antragstellung und Mittelabfluss für Projekte und Begegnungen im Rahmen des Schüleraustausches mit den Staaten Mittel- und Osteuropas sowie Israel und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Zur Förderung des deutsch-polnischen Schüleraustausches wurde mit Datum vom 20. Mai 1998, ergänzt am 18.01.2001, eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und der Kommunalgemeinschaft Pomerania abgeschlossen, nach der auf der Grundlage von § 44 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern der Pomerania die Befugnis zur Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben beim deutsch-polnischen Schüleraustausch übertragen wurde. Danach erhält die Pomerania jährlich Mittel zur Bewirtschaftung des Programms nach Maßgabe des Landeshaushaltes. Dies sind derzeit jährlich 10.000 Euro, die am Ende des Haushaltsjahres auf der Grundlage der Förderrichtlinie „Förderung von Projekten und Begegnungen im Rahmen des Schüleraustausches mit Staaten Mittel- und Osteuropas sowie Israel“ abzurechnen sind. Bei der Beantwortung der Fragen werden die Anträge für den deutsch-polnischen Schüleraustausch wie alle anderen Anträge für andere Zielländer als Einzelmaßnahmen behandelt, sind also in den Zahlen enthalten. Drucksache 6/4559 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie viele Anträge zur Förderung von Projekten und Begegnungen im Rahmen des Schüleraustausches mit Staaten Mittel- und Osteuropas sowie Israel sind seit dem Schuljahr 2013/2014 bis einschließlich zum Schuljahr 2014/2015 gestellt worden (bitte getrennt nach Schuljahren angeben)? Im Schuljahr 2013/2014 wurden 22 Anträge gestellt. Im Schuljahr 2014/2015 wurden 20 Anträge gestellt. In einem Fall wurde die bewilligte Förderung nicht angefordert. Über die institutionelle Förderung des Schüleraustausches hinaus wurden im Schuljahr 2013/2014 2 Anträge, im Schuljahr 2014/2015 4 Anträge gestellt. 2. Wie viele der in Frage 1 genannten Anträge wurden positiv beschieden (bitte getrennt nach Schuljahren angeben)? Im Schuljahr 2013/2014 wurden 21 Anträge positiv beschieden. Ein Antrag wurde abgelehnt. Im Schuljahr 2014/2015 wurden 20 Anträge positiv beschieden. Über die institutionelle Förderung des Schüleraustausches hinaus wurden im Schuljahr 2013/2014 2 Anträge, im Schuljahr 2014/2015 4 Anträge positiv beschieden. 3. Wie stellt sich der Mittelabfluss für diese Fahrten - im Verhältnis der zur Verfügung stehenden Gesamtsumme pro Haushaltsjahr - in den Haushaltsjahren 2013, 2014 bis 2015 (Stand: 30. September 2015) dar (bitte getrennt nach Haushaltsjahren angeben)? Im Jahr 2013 betrug der Mittelabfluss 100 Prozent. Im Jahr 2014 sind zu 94 Prozent die Mittel abgeflossen, im Jahr 2015 liegt die Bewilligung von Fördermitteln mit Stand vom 30.09.2015 bei 90 Prozent. Der Mittelabfluss erfolgte nicht aus einem Fördertitel für Schüleraustauschprojekte, sondern aus dem weitaus umfassenderen Titel EP 03 Kap. 0301 MG 03 Titel 534.03 (Aufwendungen für Veranstaltungen und Projekte im Rahmen der regionalen Partnerschaften, der bilateralen Zusammenarbeit im Ostseeraum und mit den Nordniederlanden). Der prozentuale Mittelabfluss aus diesem Titel für die Schüleraustauschprojekte betrug im Haushaltsjahr 2013 2,9 Prozent , im Haushaltsjahr 2014 3,36 Prozent und im Haushaltsjahr 2015 11,23 Prozent. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4559 3 4. Wie viele Anträge wurden in den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 genehmigt, obwohl die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler noch nicht die 7. Jahrgangsstufe besuchten (bitte getrennt nach Schuljahren angeben)? Es ist keine Maßnahme genehmigt worden, in der die Teilnehmerinnen und Teilnehmer noch nicht die Jahrgangsstufe 7 besuchten. In einem Fall hat ein einzelner Schüler an einer Austauschmaßnahme teilgenommen, obwohl er noch nicht die 7. Jahrgangsstufe besucht. 5. In welcher Höhe wurden in den Schuljahren 2013/2014 und 2014/2015 nach erfolgter Bewilligung der Anträge Rückforderungen an die Antragsstellerinnen und Antragssteller gestellt? Im Schuljahr 2013/2014 hat es acht Rückforderungen in Höhe von insgesamt 1.501,85 Euro gegeben. Im Schuljahr 2014/2015 gab es sechs Rückforderungen in Höhe von insgesamt 1.998,25 Euro. Eine Maßnahme ist offen. Für Mittel aus dem Kapitel 0301 MG 03 Titel 534.03 sind weder im Schuljahr 2013/2014 noch im Schuljahr 2014/2015 Rückforderungen gestellt worden.