Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Oktober 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4565 6. Wahlperiode 27.10.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Tätigkeiten von Vertretungskräften und von Seiteneinsteigerinnen bzw. Seiteneinsteigern im Schuljahr 2015/2016 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur führt in dem Brief vom 14. September 2015 an die Mitglieder der Schulleitungen und die Lehrkräfte der öffentlichen Schulen aus, dass die Zahl der Vertretungskräfte weiter aufgestockt wurde. 1. Wie viele Stellen für Vertretungslehrkräfte stehen im Schuljahr 2015/2016 den öffentlichen allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg -Vorpommern zur Verfügung? Um den Unterrichtsausfall weiter zu reduzieren, wurden mit Beginn des Zukunftsprogramms „Gute Schule in Mecklenburg-Vorpommern“ zusätzlich zu den bereits vorhandenen 20 Stellen im Grundschulbereich 33 weitere Stellen für unbefristet beschäftigte Vertretungslehrer sowie 20 Stellen für die befristete Einstellung von Vertretungslehrkräften zur Verfügung gestellt, welche auch im Schuljahr 2015/2016 für den allgemein bildenden Bereich zur Verfügung stehen. Drucksache 6/4565 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zusätzlich wurden für erfragtes Schuljahr in der Summe 96 unbefristete DaZ-Stellen (DaZ - Deutsch als Zweitsprache) für die öffentlichen allgemein bildenden Schulen bereitgestellt (76 Stellen für Lehrkräfte, 20 Stellen für Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung), welche zunächst bis zum Einsatz als DaZ-Lehrkraft als Vertretungslehrkräfte eingesetzt werden. Für das Schuljahr 2015/2016 stehen somit insgesamt bis zu 169 Vertretungslehrerstellen an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen zur Verfügung. 2. Um welche Anzahl von Stellen wurden die Vertretungslehrkräfte gegenüber dem Schuljahresbeginn 2015/2016 und gegenüber dem Schuljahr 2014/2015 aufgestockt (bitte getrennt nach Schuljahren angeben )? Im Schuljahr 2014/2015 standen im allgemein bildenden Bereich 73 Stellen für Vertretungslehrkräfte zur Verfügung. Während des Schuljahres 2014/2015 wurden den öffentlichen Schulen 60 Stellen temporär für Vertretungslehrkräfte zur Verfügung gestellt. Grundschulen, Gymnasien und berufliche Schulen erhielten für das Schuljahr 2014/2015 jeweils 20 Stellen. Auch im Schuljahr 2015/2016 stehen die 73 Stellen des Vertretungslehrerprogrammes zur Verfügung. Zusätzlich wurden für die Bewältigung der infolge des Flüchtlingszustroms entstandenen und ständig wachsenden Herausforderungen an Schulen im allgemein bildenden sowie im beruflichen Bereich in der Summe 100 DaZ-Stellen (96 Stellen für allgemein bildende Schulen und vier Stellen für berufliche Schulen) für Lehrkräfte sowie Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung zur Verfügung gestellt, die - wie bereits in der Antwort zu Frage 1 aufgeführt - im Falle des Nichtbedarfs zunächst als Vertretungslehrkräfte eingesetzt werden. Bei absoluter Betrachtung der Schuljahre 2014/2015 und 2015/2016 ergibt sich eine Aufstockung von 40 Vertretungslehrerstellen. Liegt der Fokus jedoch jeweils auf dem Schuljahresbeginn der erfragten Schuljahre ergibt sich eine Erhöhung von 100 Vertretungslehrerstellen . Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4565 3 3. Wie viele der im Schuljahr 2015/2016 an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen zur Verfügung stehende Vertretungslehrerstellen sind a) unbefristet und b) befristet? Zu a) und b) Für das Schuljahr 2015/2016 stehen in der Summe 169 Vertretungslehrerstellen innerhalb des allgemein bildenden Bereiches zur Verfügung. Sofern die Schülerzahlentwicklung dies zulässt, stehen die Stellen auch künftig zur Verfügung. Der Verwendungszweck der Stellen wird zu jedem Schuljahr aufgrund bestehender Herausforderungen jeweils aktuell bestimmt. 4. Wie viele der in den Fragen 1 und 2 benannten Vertretungslehrerstellen sind gegenwärtig besetzt? Von den insgesamt im Schuljahr 2015/2016 zur Verfügung stehenden Vertretungslehrerstellen im Umfang von 173 Stellen sind mit Stand vom 12.10.2015 gegenwärtig 89 Stellen besetzt. 84 Stellen sind aktuell unbesetzt. Davon befinden sich derzeit 50 Stellen im Ausschreibungsverfahren. Das Hauptaugenmerk der Landesregierung liegt darauf, diese Stellen mit qualifiziertem und bestmöglich geeignetem Personal zu besetzten. Deshalb können mitunter Stellen temporär unbesetzt bleiben. Trotz einer Nichtbesetzung ausgeschriebener Stellen ist der Unterricht an den Schulen weiterhin abgesichert, da den Schulen mehr Stellen zur Verfügung gestellt werden, als zur Absicherung des Unterrichtes erforderlich sind. 5. Wie viele Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung arbeiten im Schuljahr 2015/2016 an den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern? Am 07.10.2015 arbeiteten 680 Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung an den öffentlichen allgemein bildenden und an den beruflichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. (Quelle: Personalverwaltungssystem für Lehrkräfte vom 07.10.2015) Drucksache 6/4565 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Zu welchem Zeitpunkt beginnt im Schuljahr 2015/2016 die „Grundlegende pädagogische Qualifizierung von Lehrkräften ohne Lehrbefähigung “? Ursprünglich war geplant, die Qualifizierung auf Grundlage einer neuen Verwaltungsvorschrift vorzunehmen. Da die Verwaltungsvorschrift mitbestimmungspflichtig ist, war die Zustimmung des zuständigen Personalrates einzuholen. Diese liegt bisher nicht vor. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat daher entschieden, die Qualifizierung wie im letzten Schuljahr auf Grundlage des bisherigen Seiteneinsteigererlasses vorzunehmen und diese spätestens am 15. November 2015 beginnen zu lassen. 7. Wie viele Anmeldungen liegen für diese Qualifizierung vor? Um eine Orientierung über die prospektive Teilnehmerzahl zu erhalten, sind die Staatlichen Schulämter gebeten worden, die in ihrem Zuständigkeitsbereich tätigen Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung zu benennen, die für eine Qualifizierungsmaßnahme in Frage kommen. Die Abfrage hat folgende Zahlen ergeben: Staatliches Schulamt Anzahl der Personen Greifswald 25 Neubrandenburg 3 Rostock 32 Schwerin 22 Mecklenburg-Vorpommern 82 Hinzu kommen 15 an beruflichen Schulen tätige Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung, deren Qualifizierung separat durchgeführt wird. Es handelt sich in allen Fällen um Lehrkräfte, die mindestens bis zum 22.07.2016 beschäftigt sind. Um sicherzugehen, dass tatsächlich alle infrage kommenden Zielgruppen erfasst sind und ihnen in Konsequenz die Teilnahme ermöglicht wird, erfolgt wie im Vorjahr ein zusätzliches Interessenbekundungsverfahren. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4565 5 8. Wie viele Plätze stehen für die Qualifizierung zur Verfügung? Die Teilnahme steht jeder an einer öffentlichen Schule des Landes tätigen Lehrkraft ohne Lehrbefähigung offen, die bislang noch keine berufsbegleitende Qualifizierung erfahren hat. Die einzige Einschränkung besteht darin, dass die jeweilige Vertragsdauer mit dem Zeitraum der Durchführung der Maßnahme korrespondiert. 9. Welche Anzahl von externen Vertretungslehrkräften arbeitet gemäß SIP an den öffentlichen Grundschulen des Landes MecklenburgVorpommern (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen angeben)? Im Schulinformations- und Planungssystem Mecklenburg-Vorpommern werden nur Personen abgebildet, die im öffentlichen Schuldienst tätig sind und im Personalverwaltungssystem erfasst werden. Dies trifft für externe Vertretungslehrkräfte nicht zu.