Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Dezember 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4569 6. Wahlperiode 04.12.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Ursula Karlowski, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fischsterben in der Peene: Abwasserüberwachung der Zuckerfabrik und der Ethanolproduktion in Anklam und ANTWORT der Landesregierung 1. Wer setzte im Herbst 2014 ein Expertinnengremium /Expertengremium ein, das sich mit Fragen der Anlagensicherheit der Zuckerfabrik und der Bioethanolanlage Anklam beschäftigen sollte? a) Was war Anlass der Einrichtung dieses Expertinnengremiums /Expertengremiums? b) Wie setzte sich das Expertinnengremium/Expertengremium zusammen und wer gehörte ihr bzw. gehört ihm an? c) Welche Ergebnisse wurden bisher mit der Arbeit dieses Gremiums erzielt? Zu 1, a), b) und c) Im Jahre 2014 wurden in Mecklenburg-Vorpommern ungewöhnlich hohe Zuckerrübenerträge von durchschnittlich 79,1 Tonnen pro Hektar (t/ha) geerntet. Der Durchschnittsertrag der vorherigen sechs Jahre lag bei 57,3 t/ha. Diese zusätzliche Menge an Zuckerrüben konnte nicht im Rahmen eines genehmigungskonformen Betriebes aufgenommen werden. Drucksache 6/4569 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Unter Leitung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP) in Zusammenarbeit mit der Unteren Wasserbehörde sowie der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern ist es gelungen, unter Einhaltung der Vorgaben (insbesondere zur Abwasserbehandlung), die Voraussetzungen für einen bestimmungsgemäßen Betrieb für die Durchführung der Kampagne 2015/2016 zu schaffen. 2. Hatte das Expertinnengremium/Expertengremium Kenntnis von Schwierigkeiten bei der Einleitung von Prozessabwässern aus der Zuckerfabrik? a) Um welche Schwierigkeiten handelte es sich dabei im Detail? b) Wurden bereits vor dem Bioethanolunfall andere nicht regelkonforme Einleitungen von Prozessabwässern aus Zuckerfabrik und Bioethanolanlage behördlich festgestellt und wenn ja, wann und mit welchen Werten? Zu 2, a) und b) Im März 2015 wurde durch das STALU VP Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Einleitung und Zwischenlagerung nicht genehmigter Abwässer aus der Zuckerrübenverarbeitung und der Reinigung von nicht verarbeitungsfähigen Zuckerrüben für die Verwertung in Biogasanlagen erstattet. Da das staatsanwaltliche Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, können keine Angaben zu den Verfahrensgegenständen getätigt werden. 3. Läuft der Prozess der Bioethanolproduktion in der Anlage in Anklam nach Kenntnis der Landesregierung stabil oder gibt es technische Schwierigkeiten? Wenn es technische Schwierigkeiten gibt, hatte bzw. hat dies Auswirkungen auf die Ableitung von Reststoffen aus der Anlage? Mit Ausnahme des Ereignisses im September 2015 sind keine weiteren Störungen oder Abweichungen vom bestimmungsgemäßen Betrieb bekannt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4569 3 4. Wie erfolgt die Überwachung der Abwasser-Qualität in Bezug auf die Ethanolproduktion und in Bezug auf die Zuckerherstellung? In welcher Häufigkeit werden welche Art von Stoffen bzw. Gewässerparameter gemessen? Laut Angabe der zuständigen Unteren Wasserbehörde des Landkreises Vorpommern- Greifswald werden die Prozessabwässer der innerbetrieblichen Abwasserbehandlungsanlage zugeführt. Das behandelte Abwasser wird über den „Neuen Kanal“ in die Peene eingeleitet. Gemäß wasserrechtlicher Erlaubnis aus dem Jahr 2008 erfolgt die behördliche Überwachung sechsmal pro Jahr. Folgende Parameter und Grenzwerte sind festgelegt. Parameter Grenzwert CSB (mg/l ) 100 BSB5 (mg/l ) 25 NH4-N (mg/l ) 10 NO3-N (mg/l ) -* NO2-N (mg/l ) -* Nges (mg/l ) 30 Pges (mg/l ) 2 AOX (mg/l) -* Erläuterung: Mg/l: Milligram pro Liter CSB: Chemischer Sauerstoffbedarf BSB5: Biochemischer Sauerstoffbedarf NH4-N: Stickstoffanteil von Ammonium NO3-N: Stickstoffanteil von Nitrat Nges: Gesamtstickstoff Pges: Gesamtphosphor AOX: Adsorbierbare Organisch gebundene Halogene * kein Grenzwert festgelegt Darüber hinaus betreibt das Land Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und zur Erfüllung weiterer Berichtspflichten ein umfangreiches Untersuchungs- und Messprogramm zur Überwachung von Gewässern. Auf der Grundlage des Gewässerüberwachungserlasses 2015 werden auch eine Vielzahl von Fließgewässern im Amtsgebiet des StALU VP beprobt, unter anderem die Peene am Messstandort Anklam/Hafen. Die allgemeinen physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten , wie Wassertemperatur, pH-Wert, Sauerstoff, Phosphor, Stickstoff, etc., werden durch Vor-Ort-Messungen und Labormessungen aus entnommenen Wasserproben bestimmt. Der Messstandort Anklamer Hafen/Peene wird zweimal im Monat beprobt. Drucksache 6/4569 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Bioethanolunfall für die personelle Ausstattung der Genehmigungsund Kontrollbehörden im Bereich des Imissions- und Gewässerschutzes ? Gab es zu jeder Zeit ausreichend personelle Ressourcen im StALU Vorpommern bzw. in der Kreisverwaltung des Landkreises Vorpommern-Greifswald, um die komplexen fachlichen und rechtlichen Fragestellungen bei der Überwachung eines regelkonformen Betriebes von Zuckerfabrik und Bioethanolanlage in Anklam zu bewältigen? Konsequenzen für die personelle Ausstattung im Bereich des Immissions- und Gewässerschutzes werden seitens der Landesregierung im Hinblick auf den Bioethanolunfall nicht gesehen. Für die den Landkreis Vorpommern-Greifswald betreffenden Verantwortlichkeiten kann seitens der Landesregierung keine Aussage getroffen werden. Beide Anlagen sind regelkonform überwacht. Auch nach Havarieeintritt ist das StALU VP seinen Verpflichtungen vollumfänglich nachgekommen. Im bundesweiten Vergleich verfügt das StALU VP über eine ähnliche personelle Kapazität wie andere Behörden. 2015 wurde eine zusätzliche Stelle für die Überwachung von Anlagen nach der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) - IE-Richtlinie - im StALU VP eingerichtet und besetzt.