Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. November 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4571 6. Wahlperiode 04.11.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. André Brie, Fraktion DIE LINKE Einfluss der Digitalisierung auf Daten- und Verbraucherschutz und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Probleme sieht die Landesregierung für den Verbraucherschutz generell durch die Digitalisierung? Die mittlerweile alle Lebensbereiche durchdringende Digitalisierung von Informationen aller Art wirkt sich zunehmend auf den Konsumalltag der Verbraucherinnen und Verbraucher aus. Probleme können sich unter anderem ergeben in Folge neuer Formen von Vertragsschlüssen und Übermittlungswegen vorvertraglicher Informationen (Klarheit und Transparenz), hoher Geschwindigkeiten von Transaktionen („ein Klick genügt“), der zunehmenden Vernetzung aller Lebensbereiche (aktuelles Beispiel: Automobil), der Möglichkeit zur Nutzung weltweiter Angebote (eingeschränkter Rückgriff auf Anbieter), elektronischer Bezahldienste (Sicherheit) oder veränderter Dokumentation über vertragliche Vereinbarungen (mit Folgen für Rücktrittsrechte, Gewährleistung, Garantie). Mit den sich ergebenden neuen Möglichkeiten nimmt auch das Risiko missbräuchlicher Nutzungen zu. Insbesondere die Erfassung von und der Umgang mit personenbezogenen Daten hat sich stark verändert. Weil personenbezogene Daten längst selbst zu einer Handelsware geworden sind, werden sie als Gegenleistung für gewerbliche Angebote akzeptiert und von Verbraucherinnen und Verbrauchern häufig unreflektiert preisgegeben. Personenbezogene Daten sind aber längst auch integraler Bestandteil der Präsentation und Kommunikation in digitalen sozialen Netzwerken, wobei sich intersoziale und gewerbliche Aspekte mittlerweile regelmäßig überlagern. Wirtschaft und Gesellschaft sind noch dabei, in komplizierten, häufig multinationalen Prozessen adäquate Lösungen zu entwickeln, um die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von Unternehmen hinreichend schützen. Drucksache 6/4571 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Hierbei die richtige Balance zwischen Informationsfreiheit und Transparenz einerseits und dem Schutz personenbezogener Daten andererseits zu finden, ist eine große Herausforderung für die moderne Informationsgesellschaft. Neben zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Schutzmechanismen und Regeln bedarf es einer umfassenden Aufklärung der Zivilgesellschaft insgesamt sowie einer hinreichenden Sensibilisierung für Problemlagen. Die Bürgerinnen und Bürger sollten die Möglichkeit haben, diese aber auch bewusst nutzen, in digitalen Sphären souverän zu agieren und dabei selbstbestimmt mit persönlichen Daten und personenbezogenen Informationen umzugehen. 2. Wie beurteilt die Landesregierung die zunehmende Personalisierung von Kundeninformationen im Internet und wie beabsichtigt die Regierung künftig damit umzugehen? Die Nutzung personenbezogener Daten, darunter auch personalisierter Kundeninformationen, wird durch die aktuell auf europäischer Ebene verhandelte und für 2016 erwartete Europäische Datenschutzgrundverordnung auf eine grundlegend neue rechtliche Basis gestellt. Nachfolgend sind die nationalen Regelungen - soweit europarechtlich dann noch zulässig - im öffentlichen und zivilen Datenschutzrecht anzugleichen. Insofern Kundeninformationen personalisiert werden, handelt es sich im Übrigen um eine Thematik des privaten Datenschutzrechtes , für welches die Zuständigkeit in Mecklenburg-Vorpommern beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit liegt. 3. Plant die Landesregierung Initiativen, die wirtschaftliche Nutzung von persönlichen Daten einzuschränken? Gegenwärtig plant die Landesregierung keine Initiative, welche auf Einschränkungen bei der wirtschaftlichen Nutzung persönlicher Daten gerichtet ist. Derartige Regelungen müssten aufgrund der Zuständigkeiten des Bundesgesetzgebers sowohl für den Datenschutz als auch für das Verbraucher- und Wettbewerbsrecht ohnehin auf nationaler Ebene erfolgen. Es sind der Landesregierung aber auch keine entsprechenden Initiativen auf Bundesebene bekannt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4571 3 4. Wie steht die Landesregierung zu einer Novellierung des Urheberrechts in der digitalen Welt? 5. Hält die Landesregierung die aktuellen gesetzlichen Regelungen zur Vervielfältigung und Veräußerung digitaler Werke für angemessen und verbraucherschutzgerecht und inwieweit sind diesbezüglich Initiativen geplant? Die Fragen 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Neue technische Möglichkeiten der Speicherung und Verarbeitung digitaler Inhalte erfordern eine stetige Überprüfung seitens des Gesetzgebers, ob das Urheberrecht den sich verändernden Anforderungen gerecht wird und insbesondere im Hinblick auf die neuen Nutzungsmöglichkeiten einen angemessenen Ausgleich zwischen den Rechteinhabern und den Rechtenutzern bietet. Der für das Urheberrecht zuständige Bundesgesetzgeber hat auf die sich mit der Digitalisierung urheberrechtlich geschützter Inhalte einhergehenden neuen Anforderungen an das zunächst auf analoge Inhalte ausgerichtete Urheberrecht bereits mit einer Reihe von Gesetzesänderungen, wie dem Ersten und Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, reagiert. Bezüglich aktueller Vorhaben wird ergänzend auf die Beantwortung einer entsprechenden schriftlichen Frage durch die Bundesregierung in der Bundestagsdrucksache 18/4296 (S. 25 ff) vom 13.03.2015 verwiesen. Der Spielraum des nationalen Gesetzgebers ist wegen verschiedener geltender EU-Richtlinien allerdings begrenzt. Das Urheberrecht besitzt gleichermaßen für den europäischen Binnenmarkt eine herausragende Bedeutung. Die Europäische Kommission beabsichtigt aus diesem Grund, den europäischen Rechtsrahmen für das Urheberrecht den neuen Erfordernissen anzupassen. Die Kommission hat angekündigt, im zweiten Halbjahr 2015 hierzu einen Regelungsvorschlag zu unterbreiten. Die Landesregierung ist jeweils im Gesetzgebungsverfahren beteiligt und verfolgt die Debatten zu einer Reform des Urheberrechts darüber hinaus aufmerksam.