Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Oktober 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4572 6. Wahlperiode 27.10.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg und Dr. Hikmat Al-Sabty, Fraktion DIE LINKE Digitalisierung in Bildung und Forschung und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Maßnahmen zur schulischen digitalen Bildung hat die Landesregierung seit 2011 bis 2015 ergriffen? Die Landesregierung misst dem Thema der schulischen Medienbildung und der Medienkompetenzentwicklung große Bedeutsamkeit bei. Sie folgt dabei dem Denkansatz und Sprachgebrauch der Kultusministerkonferenz, die in diesem Zusammenhang von einer „Bildung in der digitalen Welt“ ausgeht. Damit betont sie die Notwendigkeit einer gleichzeitigen und systematischen Entwicklung von sowohl informatischen als auch Medien(bildungs)kompetenzen bei Lehrenden und Lernenden. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, laufen in Mecklenburg-Vorpommern seit 2007 kontinuierlich fortgeschriebene Vereinbarungen zur Förderung von Medienkompetenz, deren Vertragspartner seither die Staatskanzlei, das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales sowie die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern sind. Die Laufzeit beträgt je drei Jahre. Im Rahmen der Evaluation der Ende 2014 ausgelaufenen zweiten Kooperationsvereinbarung ist vereinbart worden, weitere wichtige Akteure einzubinden. Mitunterzeichnende der dritten Kooperationsvereinbarung am 21.04.2015 waren nunmehr auch das Ministerium für Inneres und Sport sowie der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit MecklenburgVorpommern . Drucksache 6/4572 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Der „Medienkompass Mecklenburg-Vorpommern“ ist ein Kooperationsprojekt der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern und der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifwald, das durch die Staatskanzlei und das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur maßgeblich unterstützt wurde. Der im Rahmen der zweiten Kooperationsvereinbarung entstandene „Medienkompass Mecklenburg-Vorpommern“ unterstützt die systematische schulische Medienbildung einerseits durch seine wissenschaftliche Fundierung im Theorieteil und andererseits durch zahlreiche beispielhafte Unterrichtsmodule im Praxisteil. Seit August 2015 steht der zum „Medienkompass Mecklenburg-Vorpommern“ gehörende Ringordner allen Schulen des Landes für die konkrete schulische Medienarbeit zur Verfügung. Um eine effiziente Nutzung der enthaltenen Medienbildungsangebote zu unterstützen, wird die Einführung des Ringordners in allen vier Schulamtsbereichen von zielgerichteten Fortbildungsveranstaltungen unter der Federführung des Medienpädagogischen Zentrums und in Zusammenarbeit mit der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald und der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern begleitet. Ein Schwerpunkt der dritten Kooperationsvereinbarung liegt in der Stärkung der Medienkompetenz aller an der Bildung Beteiligten und in der besseren technischen Ausstattung von Schulen. Hierzu wurde die Arbeitsgruppe „Digitale Schule“ gegründet, in der alle relevanten Partner aus dem Kreis der Unterzeichnenden vertreten sind. Dem Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern obliegen alle Fragen der schulischen Medienbildung. Die in den vergangenen Jahren erfolgreich entwickelten Arbeits-, Fortbildungs-, Kooperationsformate und Implementierungsprozesse sind insoweit abgesichert und personell verstetigt worden. Es sind nun Regionalbeauftragte für Medienbildung an den verschiedenen Standorten des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern und landesweit tätig. Schulversuchen kommt bei der Entwicklung, Erprobung und Evaluation von Modellen der effizienten schulischen Medienbildung eine besondere Rolle zu. Im Rahmen des Schulversuches „Schulische Medienbildung in Mecklenburg-Vorpommern“ (2007 bis 2011) ist das Audit „Auf dem Weg zur Medienschule“ mit neun Schulen des Landes entwickelt worden. Es wurde im darauffolgenden Schulversuch „Auf dem Weg zur Medienschule - Bildungspartnerschaftliche Schulentwicklung durch Audifizierung“ (2011 bis 2014) mit 16 weiteren Schulen erprobt, evaluiert und überarbeitet. Nunmehr steht es als allen Schulen des Landes als Selbstevaluations- und Qualitätsentwicklungsinstrument im Bereich der schulischen Medienbildung zur Verfügung. Das Medienpädagogische Zentrum leitet diesen Implementierungsprozess federführend. Als Reaktion auf die sich stetig weiter entwickelnden Technologien und die damit verbundenen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungsprozesse wird derzeit das Gesamtkonzept für die schulische Medienbildung in Mecklenburg-Vorpommern überarbeitet. In diesem Zusammenhang wird gegenwärtig die Einführung eines durchgängigen Faches „Informatik und Medienkunde“ mit einem entsprechenden Rahmenplan vorbereitet. Außerdem befindet sich das Projekt zum Aufbau eines Portals für digitale Unterrichtshilfen in der abschließenden Vorbereitungsphase. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4572 3 2. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern sind entsprechend ausgebildet, um den Schülerinnen und Schülern Digitalkompetenz zu vermitteln? Seit Juli 2011 erhalten alle Referendarinnen und Referendare des Landes MecklenburgVorpommern eine zweitägige Grundausbildung zur schulischen Medienbildung. Für die Arbeit an den weiterführenden Schulen des Landes werden 539 grundständig ausgebildete Informatiklehrkräfte eingesetzt. Jährlich finden für diese Zielgruppe Fachtagungen in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Informatik e. V. - Fachgruppe der „Informatiklehrerinnen und -lehrer“ sowie mit der Universität Rostock statt, an denen je über 100 Lehrende teilnehmen. Die Verknüpfung von Medienbildung in der Schule mit dem wichtigen Thema des Kinderund Jugendmedienschutzes ist das zentrale Anliegen der seit 2008 angebotenen und bereits mehrfach überarbeiteten landesweiten Fortbildung von schulischen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren. Seit 2011 wurden in den je zweitägigen Fortbildungen insgesamt 308 Lehrende aus allen Schularten des Landes fortgebildet. In den darauf aufbauenden Freshup -Tagungen sind seit 2011 insgesamt 108 Teilnehmende fortgebildet worden. 3. Wie viele Lehrerfortbildungsmaßnahmen wurden dazu seit Anbeginn der laufenden Legislatur ergriffen? Die Gesamtzahl der Lehrerfortbildungsmaßnahmen kann nicht konkret angegeben werden, weil eine Erfassung der zahlreichen Veranstaltungen und der Bandbreite der entsprechenden Formate, die landesweit, regional, schulintern und schulübergreifend angeboten werden, nicht erfolgt. In den erfassten landesweiten und regionalen Fortbildungsmaßnahmen des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern belaufen sich die Teilnehmerzahlen im Zeitraum ab dem 04.09.2011 bis heute auf 90 Veranstaltungen mit insgesamt 1.810 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Darüber hinaus werden passgenaue Angebote für ihre Regionen und Zielgruppen angeboten. Die Formate ergeben sich aus den konkreten Anfragen an den für einen Schulamtsbereich zuständigen Regionalbeauftragten für Medienbildung. Dabei können die vielfältigen Themen sowohl eigenständig als auch integrativ behandelt werden, zum Beispiel in thematischen Fortbildungen, Schulinternen Lehrerfortbildungstagen (Schilf-Tagen), Projekttagen, Informationsfenstern bei Schulleiter- und Schulrätedienstberatungen, im Rahmen von Lehrerkonferenzen oder bei Beratungen mit dem Unterstützersystem des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern. In der außerschulischen Medienarbeit wird zum Beispiel zweimal jährlich regional der „Medientango“ angeboten. Drucksache 6/4572 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 4. Inwieweit hat die zunehmende Digitalisierung Einzug in die Hochschulpolitik des Landes gehalten? Die Digitalisierung der in Betracht kommenden Prozesse in den Bereichen Forschung, Lehre, Studium und Verwaltung ist weit vorangeschritten. Alle Hochschulen verfügen über Rechenzentren. Sie sind infrastrukturell voll in das Deutsche Forschungsnetz mit dem Hauptknotenpunkt Rostock eingebunden. Sie partizipieren an der Rechenkapazität des Norddeutschen Hochleistungsrechners. In der Verwaltung und für das Campus-Management werden überwiegend die Systeme der Hochschul-Informations-System eG (HIS) eingesetzt (zur virtuellen Lehre siehe Antwort zu Frage 7). Aus Sicht der Landesregierung ist auf Grund der wissenschaftsimmanenten Dynamik von „E-Science“ eine besondere hochschulpolitische Schwerpunktsetzung auf diesem Gebiet nicht erforderlich. 5. Inwiefern ist die digitale Bildung Inhalt des Lehramtsstudiums? Gemäß § 5 Absatz 6 des Gesetzes über die Lehrerbildung in Mecklenburg-Vorpommern sind in allen Lehrämtern medienpädagogische Gesichtspunkte, einschließlich des Datenschutzes, in den Bildungswissenschaften zu berücksichtigen. In der entsprechenden Lehrervorbereitungsdienstverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 22.05.2011 (GVOBl. M-V 2013 S. 375, 543) wird diese Vorgabe konkretisiert. Im Fachanhang Bildungswissenschaften wird im Kontext des Kompetenzbereiches „Unterrichten “ ausgeführt, dass Studienabsolventinnen und -absolventen Konzepte der Medienpädagogik und -psychologie und Möglichkeiten und Grenzen eines anforderungs- und situationsgerechten Einsatzes von Medien im Unterricht kennen. 6. Wie steht die Landesregierung zur Aufhebung des Kooperationsverbots im Kontext der digitalen Hochschulbildung? Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass das Kooperationsverbot im Bildungsbereich gänzlich aufgehoben werden sollte. Vor diesem Hintergrund hat sie der Lockerung im geänderten Artikel 91b Absatz 1 Grundgesetz als einem ersten Schritt in diese Richtung zugestimmt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4572 5 7. Wie fördert die Landesregierung den Ausbau von virtuellen Hochschulstrukturen in Mecklenburg-Vorpommern? Die Hochschulen entwickeln Angebote des digital basierten Studiums aus eigenem Interesse. So hat etwa die Universität Rostock einen sogenannten Massive Open Online Course (MOOC) auf dem Gebiet „Bioenergie und nachwachsende Rohstoffe“ eingerichtet. Die Landesregierung hat das Projekt Net.Uni an der Hochschule Wismar mit einer Anschubfinanzierung in Höhe von 200.000 Euro aus dem Hochschulpakt unterstützt. In Wismar sind vier Online-Studiengänge angesiedelt. Zudem fließen bis Ende 2015 entsprechend den geltenden Zielvereinbarungen jährlich 150.000 Euro aus den sogenannten Kompensationsmitteln der ehemaligen Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe Bildungsplanung an die Hochschulen, die auch für Belange des internet-gestützten Studiums eingesetzt werden können. 8. Welche Forschungsvorhaben und Wettbewerbe zur Digitalisierung hat die Landesregierung seit 2011 mit welchen Ergebnissen gestartet oder unterstützt? Es sind keine konkreten Forschungsvorhaben und Wettbewerbe zur Digitalisierung gestartet oder unterstützt worden. Digitalisierung als Methodik zur Aufarbeitung von zu editierenden Buch-, Brief- und sonstigen schriftlichen Quellen ist jedoch zeitgemäß und daher Bestandteil von geförderten Vorhaben gerade in der geisteswissenschaftlichen Forschung. Beispiele sind die „Uwe Johnson-Werkausgabe“ und „Moritz Schlick Gesamtausgabe“ oder das Digitale Archiv zum „Rostocker Liederbuch“.