Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. Oktober 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4573 6. Wahlperiode 02.11.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Helmut Holter, Fraktion DIE LINKE Digitalisierung bei kleinen und mittelständischen Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie bewertet die Landesregierung die Chancen und die Herausforderungen der Digitalisierung für die kleinen und mittelständischen Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt? Durch die zunehmende Digitalisierung und Implementierung von Industrie 4.0 in den Unternehmen lassen sich zukünftig bedeutende Wertschöpfungspotenziale erschließen. Die immer wichtiger werdenden digitalen Zugänge zu den Kunden müssen von den Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern erschlossen werden. Auf dem Weg zur erfolgreichen Anwendung von Industrie 4.0 müssen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zahlreiche Herausforderungen meistern. Für neue Industrie 4.0-Anwendungen sind neben den technischen Risiken auch hohe finanzielle Vorleistungen zu tätigen. Zudem muss die Qualifizierung der Mitarbeiter entsprechend den neuen Anforderungen sichergestellt werden. Darüber hinaus sind verbindliche Sicherheitsstandards zu definieren und Aufgaben im Bereich der IT-Sicherheit zu lösen. Drucksache 6/4573 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Mit welchen neuen Förderinstrumenten hat die Landesregierung auf die voranschreitende Digitalisierung in der Wirtschaft reagiert, um insbesondere die kleinen und mittelständischen Unternehmen zu unterstützen? Durch das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern wurde im Amtsblatt vom 4. Mai 2015 die Richtlinie zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) veröffentlicht. Die Richtlinie bildet die Grundlage zur Förderung von FuEuI durch: - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (als einzelbetriebliche und Verbundvorhaben), - Durchführbarkeitsstudien, - Schutzrechtsanmeldungen, - Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen und - Prozessinnovationen. Im Rahmen des Förderschwerpunktes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben können sowohl einzelbetrieblich wie auch Verbundvorhaben unterstützt werden. Die Maßnahme ist technologieoffen und umfasst somit auch den Bereich Digitalisierung. Durchführbarkeitsstudien können von Unternehmen erarbeitet werden, um eine Potenzialanalyse für ein mögliches Vorhaben (Möglichkeiten und Gefahren, notwendige Ressourcen, technische und wirtschaftliche Erfolgsaussichten) zu erstellen. Im Rahmen der Fördermöglichkeit für Prozessinnovationen können Unternehmen (einzeln oder in Kooperation miteinander) gefördert werden. Fördergegenstand kann hierbei die Anwendung neuer oder wesentlich verbesserter Methoden für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen (einschließlich wesentlicher Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software) sowie die Planung, der Entwurf und die demonstrative Umsetzung der Anwendung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien, mit deren Einführung eine neue oder wesentlich verbesserte Methodik für die Produktion oder Erbringung von Leistungen verbunden ist, sein. Auch können Forschungseinrichtungen kleinen und mittleren Unternehmen Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen anbieten, wobei die Forschungseinrichtungen die Zuwendungsempfänger sind, die KMU jedoch von der Zuwendung letztlich profitieren. Im Rahmen der zu Jahresbeginn in Kraft getretenen „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungen bei kleinen und mittleren Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern“ (KMU-Beratungsrichtlinie) wurde als ein Schwerpunkt die Beratung zur Optimierung von Produktionsabläufen einschließlich der Steigerung der Ressourceneffizienz festgelegt. In diesem Zusammenhang können z. B. Elektrotechnik und Informationstechnologie ganz neue Optimierungsmöglichkeiten zur Produktivitätssteigerung bieten. Im Rahmen der Richtlinie kann sich hierzu ein KMU externe Beratungsleistungen fördern lassen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4573 3 Im Bereich der Unterstützung der Handwerksunternehmen durch ihre Kammern wurden die schon bisher durch den Bund und mit ESF-Mitteln durch das Land geförderten Kammerberater ergänzt durch jeweils einen sogenannten IT-Berater pro Kammer. Diese aus ESFMitteln des Landes geförderten und bei den Handwerkskammern angestellten IT-Berater sollen die Unternehmen speziell zu den technischen Voraussetzungen und den Einsatzmöglichkeiten von Informations- und Kommunikationstechnologien sowie deren Chancen und Risiken beraten. 3. Welche einzelnen Förderinstrumente zur Unterstützung der Unternehmen bei Anpassungs- und Veränderungsprozessen durch Digitalisierung sind derzeit bereits vorhanden? Im Rahmen der Förderung der gewerblichen Wirtschaft aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) kann Digitalisierung anlässlich förderfähiger Errichtungs- und Erweiterungsvorhaben mit gefördert werden. Eine gesonderte Förderung zur Digitalisierung ist nicht vorhanden und auch nicht geplant. Das Land unterstützt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Verbesserung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und ihrer Beschäftigten an den wirtschaftlichen und demographischen Wandel. Durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern wurde im Amtsblatt vom 11. Mai 2015 die „Richtlinie zur Förderung der Anpassungsfähigkeit der Beschäftigten und Unternehmen an den Wandel“ (AmtsBl. M-V S. 192) veröffentlicht. Auf ihrer Grundlage werden Zuwendungen zum Zweck der beruflichen Qualifizierung von Beschäftigten, die dem Ziel der Fachkräftesicherung durch den Erwerb, den Erhalt und die Erweiterung der beruflichen Kompetenzen und Qualifikationen dienen und so die Anpassung der Unternehmen und Beschäftigten an den technischen, wirtschaftlichen und demographischen Wandel unterstützen, gewährt. Insbesondere über das Instrument der Bildungsschecks wird hier die Teilnahme von Beschäftigten an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung gefördert, die es ermöglichen, Kompetenzen und Qualifikationen im Unternehmenskontext zu erhalten, zu erweitern oder zu erwerben. Grundsätzlich sind damit auch berufliche Weiterbildungen im Kontext der Digitalisierung förderfähig. 4. Welche Sonderprogramme oder Änderungen in bestehenden Förderrichtlinien hat die Landesregierung vorgenommen, um auf die schnell voranschreitende Digitalisierung angemessen zu reagieren? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Darüber hinaus hat das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus MecklenburgVorpommern eine Studie zum Thema „IT 2020“ in Auftrag gegeben. Drucksache 6/4573 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Das Aufgabenspektrum umfasst: - Aufbauend auf der vorliegenden SWOT-Analyse der IT-Branche die Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken der regionalen IT-Branche verstärkt herauszuarbeiten . Dabei sollen die internationalen Mega-Trends der Branche Berücksichtigung finden. - Erarbeitung eines Konzeptes für Zukunftsstrategien und Möglichkeiten zu deren Umsetzung für die regionale IT-Branche. sowie - Umsetzung und Evaluierung der Zukunftsstrategien in der regionalen IT-Branche. Die bereits seit Mitte 2014 dauernde Untersuchung der Branche wird demnach im Ergebnis auch Aussagen zur Situation der Verzahnung im Bereich der Digitalisierung enthalten. Daneben hat das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern eine Studie zum Thema „Erarbeitung einer Studie Industrie 4.0 und Digitalisierung der Wirtschaft - Potenziale für Mecklenburg-Vorpommern“ ausgeschrieben. Der Zuschlag ist erteilt, der Vertragsabschluss erfolgt im Oktober 2015. Mit der zu erstellenden Studie soll untersucht werden, ob - in der gewerblichen/innovativen Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern entsprechende Rahmenbedingungen, Bedarfe und Potentiale existieren; - bereits Programme oder andere Unterstützungsmöglichkeiten bestehen, die darauf gerichtet sind, die ggfs. ermittelten Rahmenbedingungen zu verbessern bzw. zu schaffen, Bedarfe zu befriedigen und Potentiale zu heben und mögliche Synergien zu forcieren und - es für Mecklenburg-Vorpommerns gewerbliche/innovative Wirtschaft weiterer /zusätzlicher Maßnahmen bedarf, die ggfs. ermittelten Rahmenbedingungen, Bedarfe und Potentiale zu heben und mögliche Synergien zu forcieren. In Auswertung beider Analysen wird über weitere Maßnahmen zu entscheiden sein. 5. Welche Unternehmen mit welchem Vorhaben und mit welcher Summe wurden seit 2012 bis heute bei Anpassungs- und Veränderungsprozessen durch Digitalisierung durch die Landesregierung über welches Förderprogramm unterstützt? Im Förderbereich Forschung und Entwicklung wurden bisher keine Anträge von Unternehmen zu Vorhaben im Bereich von Anpassungs- und Veränderungsprozessen durch Digitalisierung gestellt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4573 5 Im Rahmen der Förderung der gewerblichen Wirtschaft aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) kann aus der Statistik nicht ermittelt werden, welches Unternehmen mit welchem Vorhaben und mit welcher Summe bei Anpassungs- und Veränderungsprozessen durch Digitalisierung unterstützt wurde. Wie viele Unternehmen 2015 bereits durch die IT-Berater bei den Kammern beraten wurden, wird statistisch nicht bei der Landesregierung erfasst. 6. Inwieweit sieht die Landesregierung das Thema Digitalisierung in der Wirtschaft im aktuellen Mittelstandsförderungsgesetz ausreichend abgebildet und erwägt die Landesregierung diesbezüglich eine Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes, um dem Thema entsprechend mehr Aufmerksamkeit zu schenken, wenn nein, warum nicht? Die Landesregierung sieht das Thema „Digitalisierung in der Wirtschaft“ im aktuellen Mittelstandsförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (MFG M-V) ausreichend abgebildet. Dabei wird insbesondere auf § 1 Absatz 2 Nummer 1, § 1 Absatz 3 Nummer 4, § 3, § 4, § 6, § 7 Nummern 4 und 5 sowie § 11 MFG M-V verwiesen. Eine Änderung des MFG M-V wird derzeit nicht erwogen. 7. Inwieweit informiert, sensibilisiert, unterstützt und begleitet die Landesregierung die kleinen und mittelständischen Unternehmen bei Ausbauvorhaben digitaler Prozesse und Dienstleistungen? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen. Drucksache 6/4573 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 8. Welche konkreten Weiterbildungsangebote für Unternehmen werden in Mecklenburg-Vorpommern in diesen Themenfeldern angeboten und wie wurden diese seit 2012 von den Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern genutzt? Um eine umfassende, aktuelle und benutzerfreundliche Weiterbildungsinformation zu gewährleisten, unterhält das Land gemäß Weiterbildungsförderungsgesetz - WBFöG M-V eine Weiterbildungsdatenbank für Mecklenburg-Vorpommern. Bildungsdienstleister, Unternehmen und Bildungsinteressierte sehen und erleben die Weiterbildungsdatenbank als eine wichtige und qualifizierte Informationsquelle zum Thema Weiterbildung. Die Angebote werden direkt von den Bildungsdienstleistern in die Weiterbildungsdatenbank eingestellt. Die Weiterbildungsdatenbank enthält so auch Weiterbildungsangebote zu Themeninhalten im Bereich der Digitalisierung. Die auf der Grundlage einer entsprechenden Schlagwortsuche vom Verein zur Förderung der Weiterbildungs-Information und Beratung - WIB - e.V. als Betreiber der Weiterbildungsdatenbank ermittelten Rechercheergebnisse zeigen, dass von Bildungsanbietern aktuell z. B. 100 Angebote zum Themenkreis „Homepage/Webseite“, 45 Angebote zum Thema „Social Media“, 17 Angebote zum Thema „Cloud“ , 55 Angebote zum Thema „Online-Marketing“, 20 Angebote zum Thema „e-Commerce“ und zwei Angebote zum „Kundenbeziehungsmanagement“ in die Datenbank eingestellt worden sind. Diese Recherche der Angebote erfolgt ausschließlich tagaktuell. Eine Ermittlung der Angebote seit 2012 ist nicht möglich. Über den Umfang der Nutzung dieser Angebote liegen keine Informationen vor. Auf eine entsprechende Antragstellung der Unternehmen hin hat das Land seit 2012 3.175 Bildungsschecks unter anderem zu den Themeninhalten „EDV-Grundlagen /Standardsoftware“, „betriebswirtschaftliche und produktionstechnische Anwendungen“, „Administratorenschulung“, „EDV gestützte Buchhaltung“, „Content-Managementsysteme“ und „Datenerfassung und Auswertung“ ausgereicht. Des Weiteren wurden in diesem Zeitraum 11 Qualifizierungsprojekte zu Microsoft Certified IT-Professional (MCITP) und Microsoft Certified Solutions Associate (MCSA) gefördert. 9. Wie werden Unternehmen derzeit konkret bei Ausbauvorhaben digitaler Prozesse und Dienstleistungen beraten und unterstützt, wieviel Mittel werden für diese Leistungen bereitgestellt und wieviel Personal steht dafür zur Verfügung? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen. Die Fördermittel stehen im Rahmen der insgesamt zur Verfügung stehenden GRW-Mittel für die GRW-Förderung, der EFRE-Mittel für die FuEuI-Richtlinie bzw. ESF-Mittel für die KMU-Beratung bzw. die Kammerberater/IT-Berater zur Verfügung. Innerhalb dieser jeweils zur Verfügung stehenden Mittel erfolgt keine Budgetierung für Vorhaben im Zusammenhang mit Ausbauvorhaben digitaler Prozesse und Dienstleistungen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4573 7 10. Erwägt die Landesregierung die Errichtung einer Beratungsstelle für Unternehmen, die den Unternehmen direkt bei Ausbauvorhaben digitaler Prozesse und Dienstleistungen zur Seite steht? Nein. Über die geförderten, bei den Handwerkskammern angestellten IT-Berater hinaus ist seitens des Landes keine Beratungsstelle für Unternehmen geplant.