Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. November 2015 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4574 6. Wahlperiode 16.11.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Helmut Holter, Fraktion DIE LINKE Digitalisierung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Digitalisierung bringt bedeutsame Veränderungen in nahezu allen Lebens-, Gesellschaftsund Arbeitsbereichen mit sich und führt zu einem Strukturwandel, der räumliche und zeitliche Grenzen überwindet. Damit bietet sie erhebliches Potenzial für die Entwicklung des Flächenlandes Mecklenburg-Vorpommern, besonders unter den Bedingungen des demografischen Wandels sowie für das wirtschaftliche Wachstum. Die öffentliche Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern steht angesichts dieser Entwicklung vor der bedeutenden Aufgabe, ihre Serviceorientierung und die Nähe zur Gesellschaft sowie zur Wirtschaft weiter auszubauen. Gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungsprozesse zu gestalten, unterstützend zu begleiten und damit Wohlstand und Beschäftigung zu sichern, gehört mit zu den wichtigsten Aufgaben von Politik und Verwaltung. Das Thema „Digitalisierung“ ist Gegenstand anderer zeitgleicher Kleinen Anfragen, die an die Landesregierung gestellt worden sind (vgl. Drucksachen 6/4571, 6/4572, 6/4573, 6/4575, 6/4576, 6/4577, 6/4578, 6/4579, 6/4580). Soweit es bei der Beantwortung zu Überschneidungen kommt, wird im Einzelnen darauf verwiesen. Drucksache 6/4574 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Welche Chancen sieht die Landesregierung durch die Digitalisierung für Mecklenburg-Vorpommern und welche konkret messbaren Effekte brachte der Digitalisierungsprozess bereits mit sich? Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ist sich bewusst, dass sich durch die Digitalisierung große Chancen einer Optimierung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Bürgerinnen und Bürger bieten und ist entschlossen, das Potenzial der Digitalisierung im Interesse der Gesellschaft, der Bevölkerung und der Wirtschaft weiterhin zu erschließen. Dies gilt besonders für die Möglichkeit, den demografischen Wandel zu gestalten. Im Verwaltungsbereich bietet die Digitalisierung Chancen, die Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft und anderer Adressaten mit den Landesbehörden und Kommunen effizienter und serviceorientierter zu gestalten und damit zu beschleunigen. Die Nutzung digitalisierter Prozesse und elektronischer Kontakte führen zu einer erheblichen Zeitersparnis für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen aufgrund des Wegfalls der Wege- und Wartezeiten vor Ort und ist zeitlich unabhängig. Diese Vorteile sind besonders in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern von besonderer Bedeutung. Die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren hilft zudem, Redundanzen abzubauen und Geschäftsprozesse zu optimieren. Die Digitalisierung ist ein entscheidender Innovationsmotor für die Verwaltungsmodernisierung . So können zum Beispiel mit der Einführung der elektronischen Akte in der Landesregierung interne Geschäftsprozesse vollständig elektronisch abgewickelt werden, der komplette Lebenszyklus eines Dokumentes vom Posteingang, zur Vorgangsbearbeitung zum Postausgang, der Veraktung bis hin zur Archivierung digital abgebildet werden. Mit der elektronischen Aktenführung wurde auch eine wichtige Voraussetzung für die Telearbeit geschaffen. Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) soll der elektronische Rechtsverkehr, mithin der sichere, rechtlich wirksame Austausch elektronischer Dokumente zwischen Anwälten, Bürgern, Behörden und Gerichten, gewährleistet und insoweit die papiergebundene Kommunikation abgelöst werden. Durch die Neuregelungen wird die Justiz an die moderne elektronische Kommunikationsinfrastruktur angeschlossen. Der elektronische Zugang zum Recht wird so für alle Bürgerinnen und Bürger spürbar und nachhaltig erleichtert und überdies beschleunigt. Im Bereich der Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister erfolgt seit 1. Januar 2007 die gesetzlich vorgeschriebene elektronische Einreichung aller Anmeldungen und der dazugehörigen Dokumente durch die Notare. Die Registergerichte übermitteln Eintragungsnachrichten und sonstige Mitteilungen an die Notare seit September 2008 ebenfalls elektronisch. Die Registerblätter aus Mecklenburg-Vorpommern können über das gemeinsame Registerportal der Länder abgerufen werden. Im Bereich der Steuerverwaltung hilft die Digitalisierung, die Qualität des Steuervollzugs insgesamt zu verbessern und die Erledigung der steuerlichen Pflichten für alle Beteiligten am Besteuerungsverfahren zu erleichtern. Papierbasierte Verfahrensabläufe sollen schrittweise abgelöst und stattdessen möglichst für alle Phasen des Besteuerungsprozesses elektronische Verfahren entwickelt und angeboten werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4574 3 Damit werden Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger, für die Unternehmen, für die Steuer- und Rechtsberatung sowie für die Verwaltung reduziert. Durch den Auf- und Ausbau hochleistungsfähiger digitaler Infrastruktur können die Chancen der Digitalisierung durch die Bürger, Wirtschaft und Verwaltung besser ausgeschöpft werden. Beispielhaft seien die flächendeckende Einführung sogenannter Smart Services, der Aufbau eines Telemedizin-Netzwerkes zur Unterstützung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum und die Teilnahme von Unternehmen an elektronischen Vergabeverfahren genannt. Der stetig wachsende Einzug digitaler Prozesse in industriellen Abläufen eröffnet große Chancen für die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Durch die Vernetzung von Produktions- und Logistikprozessen mittels Informations- und Kommunikationstechnik (Industrie 4.0) können die Unternehmen die Wirtschaftlichkeit und Flexibilität ihrer Produktion steigern und ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Durch die Digitalisierung verändern sich Geschäftsprozesse und Geschäftsmodelle. Das kann hochproduktive und gut entlohnte Erwerbstätigkeit fördern und die Arbeitsbedingungen verbessern. Für Menschen mit Behinderungen könnte die Digitalisierung bestehende Barrieren abbauen. Die Digitalisierung bietet im Bereich Bildung (Schule und Hochschule) und Kultur veränderte Kommunikationsformen und die veränderte Verfügbarkeit von Informationen insbesondere in quantitativer und räumlicher Hinsicht. 2. Welche Themen- und Politikfelder erachtet die Landesregierung im Zusammenhang mit der Digitalisierung für prioritär in MecklenburgVorpommern ? 3. Welchen Handlungsbedarf für die kommenden Jahre sieht die Landesregierung in den unterschiedlichen Themen- und Politikfeldern? 4. Welche Zielstellungen bis 2020 und bis 2030 hat sich die Landesregierung in den unterschiedlichen Themenfeldern gesetzt? Zu 2, 3 und 4 Im Folgenden werden Schwerpunkte zu Themen- und Politikfeldern, Handlungsbedarfe und Zielstellungen seitens der Landesregierung im Zusammenhang mit der Digitalisierung aufgeführt: E-Government und Open Data, Kooperatives E-Government Mit dem jetzt in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf zur Förderung der elektronischen Verwaltungstätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern (EGovG M-V) sollen die gesetzlichen Voraussetzungen für elektronische Verwaltungsverfahren in der Landesverwaltung und auf kommunaler Ebene geschaffen werden. Drucksache 6/4574 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Das E-Government-Gesetz für Mecklenburg-Vorpommern schafft zugleich einen institutionellen Rahmen für die Koordinierung der Informationstechnik in den Landesbehörden, die dazu eingesetzten Gremien und die ebenenübergreifende Kooperation zwischen Land und Kommunen (Kooperatives E-Government). Die Verwaltung wird zudem verpflichtet, Daten im Sinne des Open Data bereitzustellen, an denen ein Nutzungsinteresse besteht. Der elektronischen Abwicklung geschäftlicher Prozesse in der Regierungs- und Verwaltungstätigkeit kommt eine bedeutende Rolle für die Verwaltungsmodernisierung zu. Insbesondere Verwaltungsbereiche mit Außenwirkung profitieren von der digitalen Kommunikation. Der Handlungsbedarf der Landesregierung für die öffentliche Verwaltung ergibt sich aus den Umsetzungsanforderungen des EGovG M-V. Vordringliche Aufgabe dabei ist die Bereitstellung entsprechender E-Government-Basisdienste und die Vorgabe von IT-Landesstandards, um einheitliche und sichere IT-Strukturen im Land zu gewährleisten. Bis zum 01.01.2020 soll nach dem künftigen EGovG M-V die elektronische Aktenführung und die Erreichbarkeit per De-Mail in den Verwaltungsbehörden des Landes eingeführt sein. Die Eröffnung von elektronischen Zugängen zur Verwaltung, die elektronische Informationsbereitstellung und die Möglichkeit der elektronischen Bezahlung und der Nachweiserbringung sollen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes umgesetzt werden, um den Bürgerinnen und Bürgern einen besseren Service als Verwaltungsdienstleister bieten und damit ein effektiveres Verwaltungshandeln erreichen zu können. Ziel ist es, innerhalb und zwischen den Behörden eine medienbruchfreie Kommunikation einschließlich des Datenaustausches in einem sicheren Verwaltungsnetz zu erreichen sowie eine mit der kommunalen Ebene abgestimmte E-Government-Gesamtarchitektur zu gestalten. Digitale Infrastruktur Für die Landesregierung steht die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandnetzen als unabdingbare Voraussetzung zur Nutzung der in der Antwort zu Frage 1 genannten Chancen im Vordergrund. Die Landesregierung unterstützt daher die Digitale Agenda 2014-2017 der Bundesregierung, die das Ziel einer flächendeckenden Versorgung mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s bis 2018 vorgibt. Insbesondere dort, wo solche Infrastrukturen noch nicht vorhanden sind und auch auf absehbare Zeit nicht durch privatwirtschaftliche Anbieter aufgebaut werden, wird die Landesregierung gemeinsam mit dem Bund und den Kommunen Fördermittel für den flächendeckenden Breitbandausbau zur Verfügung stellen. Dabei stehen vor allem die ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns im Vordergrund , die bislang gegenüber den Städten einen deutlich geringeren Versorgungsgrad mit digitaler Infrastruktur aufweisen. Gerade in diesen Regionen, in denen die überwiegende Zahl der Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns lebt, bieten sich durch die Digitalisierung, auch mit Blick auf den demographischen Wandel, erhebliche Chancen. Zu diesem Zweck stellt die Landesregierung bis 2018 rund 50 Millionen Euro aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds für den Breitbandausbau zur Verfügung. Daneben wird die Landesregierung einen Teil des nicht durch den Bund aus dem Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur ausfinanzierten Kostenanteils kofinanzieren. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4574 5 Zudem wird die Landesregierung ihre Kooperation mit den Landkreisen und Gemeinden, sowie den kommunalen Landesverbänden fortsetzen. Die fachlich-technische Begleitung der Ausbauvorhaben soll, wie schon im Rahmen des Ausbaus der Breitbandgrundversorgung erfolgreich geschehen, weiterhin durch das Breitbandkompetenzzentrum MecklenburgVorpommern erfolgen. Die Landesregierung sieht die bis 2018 angestrebten 50 Mbit/s als Zwischenziel zu einer nachhaltigen Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen. Der Bandbreitenbedarf wird bis 2020 und 2030 voraussichtlich weiterhin deutlich ansteigen. Um die oben genannten Chancen der Digitalisierung langfristig nutzen zu können, muss der Ausbau der digitalen Infrastruktur auch nach 2018 fortgesetzt werden. IT-Sicherheitsmanagement Die steigende Verflechtung der IT-Systeme durch die Nutzung von ebenenübergreifenden Verfahren vereinfacht einerseits das Verwaltungshandeln, birgt andererseits aber auch steigende Risiken. Daher ist auch in Mecklenburg-Vorpommern ein Ansteigen der Bedrohungen der IT-Systeme der Landesverwaltung festzustellen. Als Reaktion darauf hatte die Landesregierung im Juni 2014 eine IT-Sicherheitsstrategie beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde eine „Leitlinie zur Gewährleistung der Informationssicherheit in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern“ erlassen, welche unter anderem die Einführung eines ressortübergreifenden Informationssicherheitsmanagements und den Aufbau eines Computer-Notfall-Teams (CERT M-V) der Landesverwaltung beinhaltet. Der Übergang in den Produktivbetrieb erfolgt ab Anfang 2016. Wichtige Herausforderungen ergeben sich künftig für den Bereich der zentralen Steuerung des IT-Einsatzes und des IT-Sicherheitsmanagements insbesondere vor dem Hintergrund der Auswirkungen des EGovG M-V, des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes und des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs. Sowohl aus wirtschaftlichen als auch aus sicherheitsrelevanten Gründen wird es hierbei unter anderem darauf ankommen, geeignete zentrale Lösungen zur rechtssicheren Kommunikation, rechtssicheren Aktenführung und beweiswerterhaltenden Speicherung von Dokumenten zur Verfügung zu stellen und deren Nutzung zu regeln. Steuer Die Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens soll weiter ausgebaut werden. Mit dem Verfahren ELSTER wird die Abgabe und Weiterverarbeitung der elektronischen Steuererklärung ermöglicht. Insbesondere zur Erfüllung gesetzlicher elektronischer Abgabeverpflichtungen und zur Unterstützung bei der Abgabe der Steuererklärung bietet das Verfahren ELSTER sowohl über die von der Finanzverwaltung kostenlos zur Verfügung gestellte Software ElsterFormular als auch direkt online im ElsterOnline-Portal entsprechende Möglichkeiten. Die elektronische Übermittlung der Gewinn- und Verlustrechnung und die damit verbundene Standardisierung der Inhalte von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (E-Bilanz) ist ein wichtiger Baustein des Gesamtkonzepts zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Die Unternehmen können ihre steuerlichen Pflichten elektronisch und damit schnell, kostensparend und sicher erfüllen. Die standardisierte elektronische Übermittlung bietet zudem der Verwaltung die Möglichkeit, die eigenen Prozesse effizienter zu gestalten. Drucksache 6/4574 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Justiz Hauptthemenfeld ist die Umsetzung des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten sowie - zeitgleich beziehungsweise in engem zeitlichen Zusammenhang - die Einführung der elektronischen Aktenführung in allen Gerichtsbarkeiten (mit Ausnahme der Strafgerichte und der Staatsanwaltschaften). Die Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen ist einem gesonderten Gesetzesvorhaben vorbehalten. Handlungsbedarf bei der Einführung besteht unter anderem in der technischen Umsetzung und Gewährleistung der Kommunikation, der Entwicklung und Einführung der elektronischen Gerichtsakte sowie auch in der Ausstattung der Gerichte mit ergonomischen Arbeitsplätzen, die den technischen und gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Zielstellungen im Hinblick auf die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs sind: - Januar 2016: Einführung des zentralen länderübergreifenden Schutzschriftenregisters, - Januar 2018: Flächendeckende Öffnung aller Gerichte für den elektronischen Rechtsverkehr sowie zeitnahe Einführung der elektronischen Aktenführung, - Januar 2022: Bundesweit verbindlicher elektronischer Rechtsverkehr mit professionellen Einreichern in allen Verfahrensarten, - Gesetzlicher Termin noch nicht feststehend: bundesweit verbindliche Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen. Wirtschaft Die Digitalisierung ist ein bedeutendes Zukunftsthema für Politik, Gesellschaft und Wirtschaft. Dementsprechend haben der weitere Ausbau von digitalen Anwendungen sowie die Unterstützung der Unternehmen bei der Umsetzung von Industrie 4.0 Prioritäten. Ausgehend von einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur sollen die Vernetzung der relevanten Akteure sowie die Unterstützung und Förderung von Pilotprojekten insbesondere im Bereich der Industrie 4.0 die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft stärken. Informations- und Kommunikationstechniken werden aufgrund der demografischen Entwicklung und des technischen Fortschritts zudem in der Gesundheitswirtschaft an Bedeutung gewinnen. Das Internet und die digitalen Medien bieten auch für das Handwerk und den Tourismus erhebliche Chancen und sind heute das entscheidende Informations- und Kommunikationsmedium . In der Landwirtschaft werden zunehmend digital gesteuerte Maschinen und Anlagen genutzt. Damit können Arbeitsbedingungen erheblich verbessert werden. Arbeitsmarkt Die Digitalisierung wird erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt in MecklenburgVorpommern haben. Es ist eine Daueraufgabe der Landesregierung, die Zukunft des Arbeitsmarktes, auch mit Blick auf die Veränderungen durch die Digitalisierung, zu gestalten. Zu weiteren Ausführungen wird auf die Drs. 6/4580 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4574 7 Gesundheitspolitik Der Einsatz von Telematikanwendungen im Gesundheitswesen soll vor allem den Patientinnen und Patienten dienen. Hierzu gehört insbesondere ihre Nutzbarmachung für eine flächendeckende wohnortnahe Versorgung, mit der die schnelle Erreichbarkeit qualitativ hochwertiger Leistungen im Gesundheitsbereich unter Einbeziehung der Pflege auch im ländlichen Raum möglich ist. Vor diesem Hintergrund wurde die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Telematik im Gesundheitswesen mit der Erstellung einer Strategie zum weiteren Ausbau der Telematikinfrastruktur im Rahmen der Digitalisierung des Gesundheitswesens beauftragt. Dabei sind der Entwurf des E-Health-Gesetzes und die primäre Zuständigkeit der Leistungserbringer für dessen Umsetzung zu berücksichtigen. Bildung und Forschung Die Landesregierung sieht in der schulischen Medienbildung und der Medienkompetenzentwicklung wichtige Meilensteine auf dem Weg zur „Bildung in der digitalen Welt“. Dabei soll die Digitalisierung prioritär genutzt werden, um vor dem Hintergrund des demographischen Wandels Bildungs- und Kulturangebote aufrecht zu erhalten und zeitgemäß fortzuentwickeln. Ein Beispiel hierfür ist die Gründung des Onleihe-Verbundes Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit dem Landesverband der Bibliotheken. Im Übrigen wird auf die dritte Vereinbarung zur Förderung von Medienkompetenz in Mecklenburg-Vorpommern (http://service.mvnet.de/_php/download.php?datei_id=150718) und auf die Antwort zur der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/4572 verwiesen. Die genannten Zielstellungen werden auch in den Jahren 2020-2030 weiter verfolgt und ausgebaut werden. 5. Wie können insgesamt aus Sicht der Landesregierung die Chancen der Digitalisierung für Verwaltung, Gesellschaft und politische Partizipation auf Landesebene optimal genutzt werden? Die Digitalisierung ist ein stetiger Prozess, der in allen Bereichen der Verwaltung, Gesellschaft und Politik stattfindet. Es gibt so gut wie keinen Regelungsbereich mehr, in dem digitale Lösungen keine Rolle spielen, daher ist vor allem eine stärker vollzugsorientierte Gesetzgebung vonnöten. In der Verwaltung ist eine weitere Einbindung der Informationstechnik in die bestehenden Prozesse, verbunden mit einer Geschäftsprozessoptimierung und einer besseren Nutzung vorhandener Daten, erforderlich. Damit verbunden ist die Verfolgung eines ganzheitlichen Ansatzes, wie die sinnvolle Zusammenführung von Fachverfahren, Registern und Verzeichnissen zu einem funktionsfähigen Gesamtsystem - soweit machbar und rechtlich zulässig -, um weitere Effekte und Arbeitsentlastungen zu erreichen. Zum anderen sind mehr Engagement für Bürgerdienste und der Fokus auf bedarfs- und nutzerorientierte Angebote im Sinne des innovativen Staates notwendig. Dienstleistungen und interaktive Kommunikationsformen sollen verstärkt angeboten werden, um transparenter zu werden und Bürgerinnen und Bürger zielgruppengenau ansprechen zu können. Drucksache 6/4574 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Dies wird sich positiv auf alle Bereiche der Gesellschaft und der politischen Teilhabe auswirken. Die Chancen können durch möglichst breite Sensibilisierung aller Teile der Gesellschaft sowohl für die Möglichkeiten der Digitalisierung als auch für die Notwendigkeit eines verantwortungsbewussten Umganges mit digitalen Angeboten weiter verbessert werden. Durch eine engere Zusammenarbeit von Kommunen, Bundesländern und Bund sowie mit der Wirtschaft und der Wissenschaft können weitere Potenziale der Digitalisierung ausgelotet werden. 6. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bereits ergriffen, um die genannten Chancen der Digitalisierung für Verwaltung, Gesellschaft und politische Partizipation auf Landesebene tatsächlich zu nutzen? Die Landesregierung hat eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, die das Ziel einer fortschreitenden Digitalisierung von Verwaltung, Gesellschaft und politischer Partizipation unterstützen. Mit Blick auf die Verwaltungsmodernisierung sind bereits zahlreiche E-Government-Maßnahmen umgesetzt worden, um die Verwaltungstätigkeit innerhalb der Verwaltung und zwischen den Behörden zu erleichtern und effizienter zu gestalten. Diesbezüglich wird auf den „Masterplan 2011 - Die E-Government-Strategie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern“ und den „E-Government-Fortschrittsmonitor“ (www.cio.m-v.de) verwiesen, die eine Auswahl umfassender Maßnahmen enthalten. Bezogen auf die vorgenannten Themen- und Politikfelder gehören darüber hinaus folgende Maßnahmen: Es ist eine zentrale E-Government-Infrastruktur für das Land, die Kommunen und Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger geschaffen worden, die das Ministerium für Inneres und Sport in Form einer kunden- und zielgruppenorientierten serviceorientierten Architektur betreibt. Eine bedeutsame IT-Sicherheitsmaßnahme bildet die Bereitstellung des Landesdatennetzes CN LAVINE, das die Verwaltungen auf Landes- und kommunaler Ebene untereinander und mit den Verwaltungen anderer Länder und des Bundes sowie auf europäischer Ebene verbindet. Es erfüllt hohe Anforderungen an Sicherheit, Verfügbarkeit, Leistungsfähigkeit und Skalierbarkeit und ermöglicht allen angeschlossenen Dienststellen einen direkten Zugriff auf zentrale Dienste und Anwendungen - wie die landesweite IP-Telefonie und ressortübergreifende IT-Verfahren (Dokumentenmanagement- und Vorgangsbearbeitungssystem DOMEA® und das Elektronische Personal-, Organisations- und Stellenmanagementsystem EPOS 2.0). Auf der Grundlage der Vereinbarung zur gemeinsamen E-Government-Initiative von Land und kommunalen Landesverbänden erfolgt zudem die ebenenübergreifende Nutzung des CN LAVINE, der zentralen E-Government-Infrastruktur und der Betrieb gemeinsamer IT-Verfahren und Datenbestände (wie zum Beispiel das zentrale Melderegister). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4574 9 Durch das Finanzministerium wurden folgende Maßnahmen ergriffen beziehungsweise begleitet, um die Chancen der Digitalisierung zu nutzen: Um den stetig steigenden Anforderungen der Digitalisierung in der Steuerverwaltung gerecht zu werden, haben sich die 16 Bundesländer und der Bund gemeinsam im Vorhaben „Koordinierte Neue Softwareentwicklung - KONSENS“ organisiert. Seit Einsatz des bundeseinheitlichen Verfahrens „Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale - ELStAM“ werden den Arbeitgebern die Lohnsteuerabzugsmerkmale für die Arbeitnehmer elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt. Dieses Verfahren löst damit im Wesentlichen die bis 2012 von den Gemeinden auszustellenden Papierlohnsteuerkarten ab. Mit dem Verfahren ELSTER wird die Abgabe und Weiterverarbeitung der elektronischen Steuererklärung von Bürgern und Unternehmen ermöglicht. Die standardisierte elektronische Übermittlung bietet zudem der Verwaltung die Möglichkeit, die eigenen Prozesse effizienter zu gestalten. Nicht erst mit der Festlegung im Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz - EGovG) des Bundes aus dem Jahr 2013 hat die Landesregierung erkannt, dass die Einführung und Nutzung eines elektronischen Dokumentenmanagementund Vorgangsbearbeitungssystems (DMS/VBS) ein wichtiger Bestandteil der Verwaltungsmodernisierung ist. Darum wurde bereits im Jahr 2008 die Einführung und die Nutzung eines solchen Systems für die Ministerien und die Staatskanzlei beschlossen und im Jahr 2014 abgeschlossen. Mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde eine Grundlage für die weitere landesweite Einführung der elektronischen Akte gelegt. Mit dem Haushalts-, Kassen, und Rechnungswesen (HKR-Verfahren) des Landes Mecklenburg -Vorpommern wird der gesamte Haushaltskreislauf von der Haushaltsplanung über die Mittelbewirtschaftung, das Kassenmanagement, das Vollstreckungsmanagement sowie die Rechnungslegung abgebildet. Zielstellung ist es, die betreffenden Haushaltsprozesse in einem durchgängigen elektronischen Workflow abzubilden. Hierzu gehören insbesondere die internen Wechselwirkungen innerhalb der Landesverwaltung (Haushaltsplaner, Mittelbewirtschafter und Landeszentralkasse ). Noch vorhandene Medienbrüche insbesondere im Antragswesen (beispielsweise zwischen den Ressorts und dem Finanzministerium sowie zwischen den Ressorts und der Landeszentralkasse) sollen künftig vermieden werden; das Land bereitet derzeit die Erneuerung des HKR-Verfahrens vor. Mit dem Travel Management System (TMS) als einer vollumfänglichen Informationstechnik (IT)-Lösung sollen künftig unter elektronischer Bezugnahme auf den Regelungsumfang des Landesreisekostenrechts die organisatorischen Abläufe vom Reisekostenantrag bis zur Abrechnung einer Dienstreise automatisiert abgebildet werden. Dabei stehen dem Dienstreisenden über das IT-Verfahren eingebundene Buchungsmaschinen zur Buchung von Bahnund Hotelleistungen zur Verfügung. Medienbrüche werden durch eine komfortable Reiseplanfunktion vermieden. Die Abrechnungsprozesse sind hinsichtlich der Buchungen und Zahlungen unter Bezugnahme auf die im TMS gebuchte Reise automatisiert. Drucksache 6/4574 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 Damit kommt es insbesondere beim Abrechnungsprozess durch hinterlegte Plausibilitätsprüfungen zu einer wesentlichen Verkürzung der Bearbeitung der Reisekostenanträge der Bediensteten. Etwa 80 % aller Dienstreisen können dann ohne Beteiligung der Reisestelle abgerechnet werden. Das Justizministerium setzt die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Rahmen eines Projektes um. In den Jahren 2009 bis 2014 hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz für kommunale Vorhaben zur Schaffung einer flächendeckenden Breitbandgrundversorgung Mittel in einer Gesamthöhe von circa 23 Millionen Euro für Zuwendungsgewährungen bereitgestellt. Zudem erfolgt eine Förderung der Anbindung von Gewerbegebieten mit digitalen Infrastrukturen durch das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus. Ebenfalls durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz erfolgt eine Förderung des Breitbandkompetenzzentrums Mecklenburg-Vorpommern, das die fachlich-technische Begleitung der Ausbauvorhaben übernimmt und zu den unterschiedlichen Förderungsmöglichkeiten berät. Weiterhin ist seit 2015 im Geschäftsbereich des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung ein federführendes Referat für den Bereich der Digitalen Infrastruktur eingerichtet worden. Dieses treibt insbesondere den mit öffentlichen Mitteln geförderten Ausbau digitaler Infrastrukturen voran und koordiniert auf Landesebene bestehende und zukünftige Förderprogramme der EU, des Bundes und des Landes MecklenburgVorpommern . Die Landesregierung beteiligt sich in Abstimmung mit den anderen Bundesländern an der Stellungnahme der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, insbesondere zum Grünbuch „Arbeiten 4.0“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Zu weiteren Ausführungen wird auf die Drs. 6/4580 verwiesen. Das Internet und die digitalen Medien bieten auch für das Handwerk erhebliche Chancen und sind heute das entscheidende Informations- und Kommunikationsmedium. Das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat gemeinsam mit den Handwerkskammern die 2008 gestartete Imagekampagne „Besser ein Meister“ seit 2013 innovativ ausgerichtet. Dazu gehörte die Kampagnen-Webseite: www.besser-ein-meister.de. Ferner werden die Handwerksbetriebe über die Einsatzmöglichkeiten, Chancen und Risiken der digitalen Welt informiert, beraten und begleitet. Im Fokus steht der Aufbau einer unternehmensspezifischen Arbeitgebermarke in Verbindung mit dem Social Recruiting, der Suche nach Nachwuchs-, Fach- und Führungskräften über das Internet. Für den Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik in der Gesundheitswirtschaft sind beispielsweise folgende Maßnahmen zu erwähnen: Aktuell wird ein Projekt der Universitätsmedizin Greifswald in Zusammenarbeit mit der Techniker Krankenkasse zur Einbindung der telemedizinischen Beratung zur Behandlung bei Hauterkrankungen als Modellansatz zur Versorgung im ländlichen Raum gefördert. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/4574 11 Darüber hinaus ist mit Vorhabenbeginn zum 01.11.2015 die Bewilligung des Projektes „Einrichtung einer Prüf- und Beratungsstelle für Gesundheits-Apps in MV“ der Fraunhofer Gesellschaft e.V. für Fraunhofer IZI, Leipzig, für Projektgruppe Extrakorporale Immunmodulation am Standort Rostock in Vorbereitung. Das Vorhaben geht aus dem Ideenwettbewerb Gesundheitswirtschaft 2015 hervor. Die Landesregierung unterstützt langjährig den Landestourismusverband in seinen Aktivitäten zur Bewerbung des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Tourismusdestination. Dies umfasst sowohl das Offline- als auch das Online-Marketing mit seinen Instrumenten. Zu weiteren Ausführungen wird auf die Drs. 6/4576 verwiesen. Durch das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern werden unterschiedliche Maßnahmen angeboten, um eine Verzahnung von im Bereich der Digitalisierung leistungs- und handlungsfähigen Wissenschaftseinrichtungen und Industrieund IT-Unternehmen zu ermöglichen. Zu weiteren Ausführungen wird auf den Drucksachen 6/4575 und 6/4578 verwiesen. In den Bereichen Landwirtschaft und Umwelt werden Anträge zu Förderprogrammen verstärkt digitalisiert und können somit effizienter bearbeitet werden. Die Landesregierung misst dem Thema der schulischen Medienbildung und der Medienkompetenzentwicklung große Bedeutung bei. Dazu wird auf die dritte Vereinbarung zur Förderung von Medienkompetenz in Mecklenburg-Vorpommern (http://service.mvnet.de/_php/download.php?datei_id=150718) und die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Drucksache 6/4572 verwiesen. Darüber hinaus gibt es weitere elektronische Angebote und Dienstleistungen für die Gesellschaft und Politik, so in der Öffentlichkeitsarbeit mit Sozialen Medien, über Stellenangebote und Informationsbereitstellungen im Regierungs- und Dienstleistungsportal, Online-Meldemöglichkeiten von Straftaten (zum Beispiel mit www.netzverweis.de zur Verfolgung der Internetkriminalität) und Beratungsnetzwerke für Demokratie und Toleranz, um nur einige Beispiele zu nennen. 7. Wie werden innerhalb der Landesregierung ressortübergreifende Themen der Digitalisierung kommuniziert und bearbeitet? Ressortübergreifende Themen der Digitalisierung werden durch das jeweilig zuständige Ressort federführend bearbeitet und auf der Grundlage der Gemeinsamen Geschäftsordnung I der Ministerien des Landes Mecklenburg-Vorpommern (GGO I) mit den beteiligten Ressorts abgestimmt. Bei Bedarf werden interministerielle Arbeitsgruppen beziehungsweise Projektgruppen eingesetzt. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesregierung stehen zudem umfangreiche Informationen im Intranet LOTSE zur Verfügung.